- Wirtschaftsboykott
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Ein Boykott ist ein organisiertes wirtschaftliches, soziales oder politisches Zwangs- oder Druckmittel durch die eine Person, ein Unternehmen oder ein Staat vom regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird. Heute steht der Boykott allgemein für eine Verrufserklärung oder Ächtung durch Ausdruck einer kollektiven Verweigerungshaltung.
Der wirtschaftliche Boykott dient insbesondere der Ausschaltung von Konkurrenz; der soziale Boykott als Druckmittel von Interessensgruppen (etwa im Arbeitskampf); der politische Boykott ist ein staatliches Sanktionsmittel gegenüber anderen Staaten. Unzulässig ist er, wenn Zweck oder Mittel gegen die guten Sitten verstoßen oder unverhältnismäßig sind.
Der Begriff Boykott geht auf den Kapitän Charles Cunningham Boycott zurück, einen in Irland lebenden englischen Grundstücksverwalter, der durch eine durch die irische Landliga 1880 organisierte Aktion während des Land Wars unterlag und keine Pächter mehr fand.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Einige Beispiele historischer Boykottaktionen in chronologischer Reihenfolge: Im deutschen Mittelalter die so genannte „Verhansung“, d.h. der Ausschluss einer Stadt aus der Hanse, was für die jeweilige verhanste Stadt den sicheren wirtschaftlichen Niedergang bedeutete. Der während der amerikanischen Revolution der US-amerikanische Boykott britischer Waren. Der indische Boykott von Waren, die teilweise unter dem Handelsmonopol der Briten standen, organisiert von Gandhi. Der deutsche Boykott jüdischer Geschäfte während der Zeit des Nationalsozialismus, genannt Judenboykott. Die während der US-Bürgerrechtsbewegung durch Afro-Amerikaner durchgeführten Bus-Boykotte. Der US-amerikanische Boykott von Kuba. Der arabische Boykott Israels und von Unternehmen, die mit Israel handeln. Der in Europa und insbesondere in Deutschland populäre und von der Evangelischen Frauenarbeit in Deutschland sowie der Anti-Apartheid-Bewegung ausgerufene Früchteboykott von Verbrauchern, um auf die (damalige) Apartheid in Südafrika aufmerksam zu machen. Der weltweit unternommene Versuch, den Ölkonzern Shell wegen seiner Absicht, den schwimmenden Öltank Brent Spar zu versenken, zu boykottieren.
Boykottformen
Bei einem Handelsboykott verweigert eine oder mehrere Nationen den Handel mit einem geächteten Staat oder dessen Wirtschaftsorganen. Konsumentenboykotte sind auf eine langfristige Änderung der Kaufverhaltens seitens der Verbraucher ausgerichtet. Ein Wahlboykott ist die Weigerung einer Gruppe oder Partei, an einer Wahl teilzunehmen, sie ist eine Form informeller Missbilligung. Olympiaboykott bezeichnet die Entscheidung einzelner Länder oder Ländergruppen, nicht an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Embargo (span. Beschlagnahmung) ist das Äquivalent zum Boykott von Verkäuferseite, das heißt, dass sich der Verkäufer weigert, dem Käufer die Ware zu übergeben, bzw. sich weigert etwas zu verkaufen.
Weitere Beispiele
- Der S-Bahn-Boykott 1961 war eine Protestmaßnahme West-Berlins gegen den Bau der Berliner Mauer.
Rechtliches
In Deutschland sind nach § 21 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Boykotte von „Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen“ verboten, die andere „Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen in der Absicht, bestimmte Unternehmen unbillig zu beeinträchtigen, zu Liefersperren oder Bezugssperren auffordern“. [1]
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! Einzelnachweise
- ↑ dejure.org: § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
Weblinks
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