Währungsreformen in Österreich

Währungsreformen in Österreich

Dieser Artikel beschreibt die Währungsreformen in der Geschichte Österreichs.

Inhaltsverzeichnis

Staatsbankrott 1811

Währungsreform 1816

Nach den Napoleonischen Kriegen, die zu einem Quasi-Staatsbankrott führten, zog die Nationalbank 1816 das Papiergeld ein. Mit Verlust von ungefähr 90 % wurden Gulden ausgegeben. Der Gulden, parallel eingeführt zur behelfsmäßigen Wiener Währung, behielt seine Gültigkeit bis 1892, während die Wiener Währung nur bis zum Ausgleich mit Ungarn 1867 in Umlauf blieb.

Währungsumstellung 1892

Im Jahr 1892 wurde der Gulden durch die Krone zu 100 Heller ersetzt. Der Umrechnungskurs lag bei zwei Kronen für einen Gulden. Siehe auch Goldkrone.

Währungsreform 1924/25

Die erste Währungsreform der ersten Republik löste die alte Währung Krone aus der österreichisch-ungarischen Monarchie ab. Die Krone, die durch die Inflation nach dem ersten Weltkrieg sehr stark an Wert verlor, wurde nach dem Währungsumstellungsgesetz vom 20. Dezember 1924 mit Wirkung vom 1. Jänner 1925 durch den Schilling zu 100 Groschen ersetzt. Ursprünglich waren 100 Stüber als Unterwährung geplant. Nach dem Umwechslungskurs entsprach ein Schilling 10.000 Kronen. Der durch entsprechende Währungspolitik stabil gehaltene Schilling galt umgangssprachlich als Alpendollar.

Währungsreform 1938

Nach dem Anschluss im Jahr 1938 wurde der Schilling mit einem für die Österreicher scheinbar günstigen Kurs von 1,5 Schilling für 1 Reichsmark umgewechselt – bei gleichzeitiger Beschlagnahme des Gold- und Devisenschatzes der Oesterreichischen Nationalbank. Dadurch konnten die völlig erschöpften Devisenreserven des NS-Staates wieder aufgefüllt werden: 78,3 Tonnen Feingold im Wert von 467,7 Millionen Schilling sowie Devisen und Valuten im Wert von 60,2 Millionen Schilling (auf der Basis der niedrigeren Berliner Kurse) wurden zur Reichsbank nach Berlin transferiert.

Währungsreform 1945

Nach Kriegsende wurde am 30. November 1945 wieder der Schilling eingeführt und mit 1:1 zur Reichsmark umgewechselt. Es wurden aber pro Kopf nur 150 Reichsmark umgetauscht. Der Rest kam auf ein Sparkonto. Der Umtausch der Währung begann am 13. und endete am 20. Dezember 1945.[1]

Währungsreform 1947

Am 10. Dezember 1947 wurde aber der Schilling auf ein Drittel abgewertet, während von den Sparguthaben ein Teil vom Staat abgeschöpft wurde, um den Wiederaufbau zu ermöglichen. Unter Vorweis seiner Lebensmittelbezugskarte konnte jeder 150 Schilling in 50 neue Schilling umtauschen. Die Abwertung betraf allerdings nicht Kleinmünzen. So waren zu diesem Zeitpunkt noch Ein-, Fünf- und Zehnpfennigmünzen sowie die neuen 10-Groschenstücke im Umlauf, die vorläufig ihren Wert behielten, da die Nationalbank nicht in der Lage war, neue Münzen zu prägen. Dies führte vor der Umstellung zu massivem Hamstern dieser Münzen, da diese ja ihren Wert im Gegensatz zu den größeren Nominalen behielten.[2] Neu ausgegeben wurden Fünfziggroschen-Münzen, Ein- und Zweischillingmünzen, die Fünf- und Fünfzigschilling-Banknoten sind die gleichen, wie sie auch vor 1938 in Verwendung waren, die Zehn- und Hundertschilling-Banknoten hatten seitlich einen weißen Rand mit dem Vermerk: Zweite Ausgabe

Diese Reform war die Bedingung, um Mittel aus dem Marshall-Plan zu erhalten. Nur die Sowjetunion erhielt für ihre Zustimmung in der alliierten Kommission einen Wechselkurs von 1:1,75.

Die Preise für Waren wurden real über Nacht um das Dreifache höher. Die damalige Nationalratsabgeordnete Marianne Pollak der Sozialistischen Partei Österreichs verteidigte dies in einem Radiovortrag damit, dass es schließlich dreimal so viel Geld wie Waren am Markt gäbe und dass die Menschen somit vor einer Inflation wie 1921 bewahrt werden. Von der sozialistischen Seite kam es zu keinerlei Widerstand, allerdings kam es zu Protesten durch Kommunisten.[3]

Der Umwechselzeitraum bis zum 24. Dezember 1947 war mit zwei Wochen sehr kurz bemessen, danach wurde der alte Schilling für verfallen erklärt. Erklärtes Ziel der Regierung war es, vor allem Schwarzgeldbestände zu eliminieren, die, wie sie es ausdrückte, vorrangig durch Schiebergeschäfte erwirtschaftet wurden.

Die niederösterreichische Diözese St. Pölten forderte die Bevölkerung auf, ihnen diese für viele nichteinlösbaren Banknoten - auch anonym - dem damaligen Dompropst zuzusenden, um, wie es in der Aussendung der Kirchenzeitung hieß, dies einem guten Zweck zuzuführen.[4]

Euro-Umstellung 2002

Bei der Umstellung von der Schilling-Währung auf den Euro 1999-2002 handelte es sich bloß um eine Währungsumstellung. Einen Euro erhielt man für 13,7603 öS.

Zum 31. Jänner 2008 gab es noch 705,13 Millionen Euro nicht umgetauschte Schillingbestände, darunter 290,73 Millionen Euro in Münzen und 264,29 Millionen Euro in Banknoten die zum Zeitpunkt der Umstellung auf Euro gesetzliche Zahlungskraft hatten. Ihr Umtausch ist ohne zeitliches oder betragsmäßiges Limit bei der Oesterreichischen Nationalbank möglich. Zeitlich begrenzt ist der Umtausch von Banknoten im Wert von 150,11 Millionen Euro, die ihre gesetzliche Zahlungskraft bereits verloren hatten. Deren Umtausch ist bis zu zwanzig Jahre nach dem Zeitpunkt des Verlustes ihrer Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel möglich.

Einzelnachweise

  1. Wieder österreichische Schillingwährung. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 2. Dezember 1945, S. 1.
  2. Der neue Schilling ist da!. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 12. Dezember 1947, S. 3.
  3. Die Währungsreform und die Frauen. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 9. Dezember 1947, S. 2.
  4. Lieber verbrennen als versteuern. In: Arbeiter-Zeitung. Wien 9. Dezember 1947, S. 3.

Siehe auch

Weblinks


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