Währungsumstellung

Währungsumstellung

Währungsreform bedeutet eine Änderung von relevanten Merkmalen einer Währung. Die Währung wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der Währungsverfassung definiert. Sie ist das durch Gesetz erlassene Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des Währungsgebietes.[1] In den meisten Fällen besteht eine Währungsreform aus einer gesetzlichen Änderung der Währungsverfassung, die einen Umtausch alter Währungseinheiten zu einem staatlich festgelegten Wechselkurs in Einheiten der neuen Währung festlegt. Oft gelten dabei unterschiedliche Umrechnungskurse für Bargeld, Bankguthaben und Verbindlichkeiten. Findet lediglich eine einfache Umrechnung aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht man auch von einer Währungsumstellung. In der Regel ist mit einer Währungsreform auch eine Änderung des Namens der Währung verbunden. Der Extremfall einer Währungsreform ist die Einführung der Währung eines anderen Landes (Fremdwährung). Der Anfang und das Ende jeder Währung wird immer durch eine Währungsreform gekennzeichnet.

In den alten Bundesländern Deutschlands wird der Begriff oft auch als Synonym für die Einführung der Deutschen Mark 1948 gebraucht; dagegen steht er in den neuen Bundesländern eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990.

Inhaltsverzeichnis

Gründe für Währungsreformen

Währungsreformen werden aus einer Reihe von Gründen durchgeführt:

Länder, die hohe Inflationsraten aufweisen, derer sie durch die sonstigen Mittel der Geld- und Währungspolitik nicht Herr werden können, versuchen oft, durch das psychologische Mittel eines Neuanfangs den Vertrauensverlust in die eigene (alte) Währung zu beenden. Die neu eingeführte Währung wird dann häufig mit zusätzlichen, Glaubwürdigkeit schaffenden Maßnahmen versehen - beispielsweise einem festen Wechselkurs zu einer preisstabilen Währung, einer unabhängigen Zentralbank o. Ä. Beispiele für eine solche Währungsreform sind Argentinien 1991 und Deutschland 1923 (siehe unten).

Länder, die in der Vergangenheit unter dauerhaft hohen Inflationsraten zu leiden hatten, spüren die langfristigen Auswirkungen der Inflation vor allem in Form von hohen, intransparenten Preisen, das heißt, Einheiten eines relativ wertlosen Gutes kosten vergleichsweise viele Geldeinheiten. Dies verursacht hohe Transaktionskosten, da die Preisauszeichnungen aufgrund ihres Umfangs für den Anbieter von Gütern aufwändig und für den Nachfrager intransparent werden. Abhilfe schafft hier die Einführung einer neuen Währung, bei der im Verhältnis zum alten Zahlungsmittel oft einfach mehrere Nullen (Henning) entfernt werden. Beispiele für eine derartige Währungsreform sind die Einführung der neuen Türkischen Lira 2004 oder die französische Währungsreform 1960.

In selteneren Fällen kommt es auch aus politischen Gründen zu Währungsreformen. Treten Währungsräume einem anderen Land bei (Beispiel: Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland 1990) oder brechen Länder auseinander (Beispiel: Tschechoslowakei 1993), so kommt es zu Währungsreformen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. O. Pfleiderer: Währungen. In: Staatlexikon, Bd. 8, 6. Auflage 1963, Spalte 406/407.

Weblinks


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