- ZDMC
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Strukturformel Allgemeines Name Ziram Andere Namen - Zinkbis(N,N-dimethyldithiocarbamat)
- Zinkdimethyldithiocarbamat
- ZDMC
Summenformel C6H12N2S4Zn CAS-Nummer 137-30-4 Kurzbeschreibung weiß bis gelbliches, geruchloses, brennbares Pulver Eigenschaften Molare Masse 305,83 g·mol−1 Aggregatzustand fest
Dichte 1,66 g·cm–3[1]
Schmelzpunkt 246 °C[1]
Siedepunkt Zersetzung ab 250 °C[2]
Dampfdruck vernachlässigbar[1]
Löslichkeit praktisch unlöslich in Wasser (65 mg/l bei 25 °C[1]), löslich in Alkohol, Aceton, Benzen und Tetrachlorkohlenstoff
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I [3] Sehr giftig Umwelt-
gefährlich(T+) (N) R- und S-Sätze R: 22-26-37-41-43-48/22-50/53 S: (1/2)-22-26-28-36/37/39-45-60-61 LD50 650–1400 mg·kg−1 oral Ratte[4]
WGK 3[1] Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Ziram ist die Kurzbezeichnung einer chemische Verbindung des Zinks aus der Gruppe der Dithiocarbamate (genauer das Zinksalz von Dimethyldithiocarbamat), welche häufig als Pestizid verwendet wird. Es liegt in Form eines weiß bis gelblichen Pulvers vor, welches sich bei Einwirkung von UV-Licht oder in alkalischen Medien zersetzt.
Inhaltsverzeichnis
Gewinnung und Darstellung
Ziram wird durch Reaktion von Dimethylamin und Kohlenstoffdisulfid in Gegenwart einer Zinkverbindung (einer Base oder eines Amins) hergestellt.[5]
Verwendung
Ziram wird als Blattfungizid im Obst- (meist Steinobst), Wein-, Gemüse- und Zimmerpflanzenanbau (etwa gegen Schorf) sowie als Repellent gegen Wildverbiss und Vogelfraß eingesetzt. In der Schweiz bestehen Zulassungen für den Einsatz gegen die Kräuselkrankheit bei Pfirsichen und Nektarinen. Nach den österreichischen Bestimmungen kann Ziram verwendet werden, um gebeiztes Saatgut vor Vogelfraß zu schützen. In Deutschland ist Ziram derzeit nicht zugelassen. Maissaatgut, welches in Österreich mit dem Wirkstoff Ziram (Handelsprodukt KORIT) gegen Vogelfraß gebeizt wurde, ist durch den Eintrag des Wirkstoffs Ziram in der "EU-Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln" in Deutschland vertriebs- und aussaatfähig.[6] Weiterhin wird es als Vulkanisationsbeschleuniger bei der Herstellung von Gummi und Kautschuk verwendet.
Sicherheitshinweise
Unter Vulkanisationsbedingungen können aus Ziram Spuren von karzinogenem N-Nitrosodimethylamin entstehen.
Toxikologie
Die WHO hat für Ziram einen ADI-Wert von 0,02 mg je kg und Tag festgelegt.[4]
Siehe auch
Quellen
- ↑ a b c d e Eintrag zu CAS-Nr. 137-30-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 21.10.2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ IUCLID Datenblatt der EU (englisch)
- ↑ Eintrag zu CAS-Nr. 137-30-4 im European chemical Substances Information System ESIS
- ↑ a b Datenblatt bei Extension Toxicology Network
- ↑ Datenblatt von Primary Information Services (englisch)
- ↑ Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland; abgerufen am 16. Dezember 2008
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