- Freihandelsabkommen
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Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung des Freihandels zwischen den vertragsschließenden Staaten (beziehungsweise Völkerrechtssubjekten). Es ist ein erster Schritt zur wirtschaftlichen Integration zwischen Ländern.
Inhaltsverzeichnis
Gegenstand von Freihandelsabkommen
Mit dem Abkommen wird der Freihandel im Rahmen der Zoll- und Barrierefreiheit des Handels zwischen den Vertragspartnern gesichert. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse (beispielsweise Einfuhrverbote oder Ausfuhrverbote sowie Einfuhrkontingente) werden abgeschafft. Gegebenenfalls verbieten Freihandelsabkommen auch andere staatliche Eingriffe wie Subventionen. In neueren Freihandelsabkommen sind oft auch Verträge über das Geistige Eigentum und Einschränkungen für staatliche Beteiligungen an Unternehmungen bzw. Wirtschaftssektoren enthalten.
Aus mehreren Freihandelsabkommen oder durch multilaterale Abkommen können Freihandelszonen entstehen. Freihandelsabkommen bzw. Freihandelszonen stellen die erste Stufe der wirtschaftlichen Integration dar, da anders als bei einer Zollunion die Vertragspartner einer reinen Freihandelszone ihre jeweiligen nationalen Zolltarife gegenüber Drittstaaten beibehalten. Zur Verhinderung von Verkehrs-, Produktionsverlagerungen und Wettbewerbsverfälschungen enthalten daher alle Freihandelsabkommen Ursprungsregeln, die sicherstellen, dass Waren präferenzberechtigt sind und damit zollfrei in den Vertragsstaat eingeführt werden können. Dies muss mit einem Präferenzpapier nachgewiesen werden. Wirtschaftliche Zusammenschlüsse auf einer höheren Integrationsstufe (Zollunion, Gemeinsamer Markt, Wirtschafts- und Währungsunion) sind jedoch immer auch Freihandelszonen.
Ziel von Freihandelsabkommen und Freihandelszonen
Ziel des Freihandelsabkommens beider Vertragspartner ist es, durch den Freihandel Vorteile bei der Güterverteilung und eine Steigerung des Außenhandels zu erreichen. Damit entsprechen sie dem Grundgedanken der (neo-)klassischen Außenhandelstheorie, die auf dem Modell der komparativen Kostenvorteile von David Ricardo fußt, wonach durch freien Handel zwischen Staaten Wohlfahrtsgewinne für alle beteiligten Staaten erreicht werden können.
Die Welthandelsorganisation (WTO) fördert aus diesem Grund die Bildung von Freihandelszonen und den Abschluss von Freihandelsabkommen.
Entwicklungspolitische Bedeutung haben Freihandelsabkommen, die Entwicklungsländern den Zugang zu den Märkten der Industrieländer öffnen sollen; zu diesem Zweck führt die EU mit Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik Verhandlungen, die zum Abschluss von Freihandelsabkommen führen sollen (siehe Economic Partnership Agreement).
Die vollständige Liberalisierung des Welthandels würde nach einer Studie der Weltbank (2005) bis zum Jahr 2015 jährlich 250 Mrd. Euro an zusätzlichen Einkommen realisieren.
Kritik an Freihandelsabkommen
Gegen die Annahmen, mit denen Freihandelsabkommen begründet werden, richtet sich die Kritik beispielsweise der Globalisierungskritiker. Die tatsächliche Realisierung der Wohlfahrtsgewinne entsprechend dem Modell komparativer Kostenvorteile setzte demgemäß beispielsweise voraus, dass Produktionsfaktoren beliebig von einem Wirtschaftssektor in einen anderen verschoben werden können, was in der Realität oft vor allem kurzfristig nicht gegeben sei. Daher sei bei der Schaffung regionaler Freihandelszonen ebenso wie bei einer weltweiten Handelsliberalisierung immer die Frage, welche Länder und Personengruppen zumindest kurz- und mittelfristig zu den Gewinnern und Verlierern gehören.
Beispiele
Typische multilaterale Freihandelsabkommen liegen beispielsweise der NAFTA, der EFTA und dem EWR oder dem Mercosur zugrunde. Weitere Beispiele für Freihandelsabkommen sind:
- EU-Korea FTA neues Handelsabkommen seit 2010 mit einem geschätzten Wert von bis zu 19 Milliarden Euro durch die Aufhebung aller Zölle und vieler nichttarifärer Hemmnisse.
- Gesamtamerikanische Freihandelszone (FTAA)
- Alternativa Bolivariana para los pueblos de Nuestra América (ALBA), lateinamerikanische Wirtschaftsgemeinschaft
- Zentralamerikanischer gemeinsamer Markt (MCCA)
- Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA)
- Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA)
- Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC)
- Greater Arab Free Trade Area (GAFTA)
- Südasiatische Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC)
- Freihandelszone des Verbandes Südostasiatischer Staaten (AFTA)
- Australia New Zealand Closer Economic Relations Trade Agreement (ANZCERTA)
Literatur
- Hartwig Schulz, Ursprungsregeln der Freihandelsabkommen EWG-EFTA-Staaten, 7. Auflage , 1991, Verlag Purschke und Hensel
- Hans-Peter Duric, Freihandelsabkommen EG-Schweiz - Die rechtliche Problematik, 3. Auflage, 1998, Freiburg (D)
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