- Kfz-Kennzeichen (Deutschland)
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Das Kfz-Kennzeichen (umgangssprachlich auch Nummernschild) ist die von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer. Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden.
Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Unterscheidungszeichen der deutschen Verwaltungsbezirke. Zu den „auslaufenden Kennzeichen“, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe die Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen. Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Kennzeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland
Geschichte
In den deutschen Staaten begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen vermehrten Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[1] Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Automobil befestigt. Am 1. Oktober 1906 wurde die erste einheitliche Regelung erlassen, die am 1. Oktober 1907 für die 26 Länder des Deutschen Reichs in Kraft trat. 10.115 Pkw, 15.954 Krafträder und 957 Lkw wurden damals zugelassen.[1]
Die einheitlichen Kennzeichen der Länder im Deutschen Reich begannen bei einigen größeren Ländern mit einer römischen Ziffer für das Territorium – I = Preußen, II = Bayern bis VI = Reichsland Elsaß-Lothringen – gefolgt von einem Buchstaben für den Verwaltungsbezirk – I A = Berlin, II A = München, III A = Stuttgart … – und zum Schluss einer Ziffernfolge. In Obersachsen erfolgte die Kennung entgegengesetzt: ohne Buchstabenfolge, lediglich über römische Ziffern von I bis V.[1] Die Kennzeichen einiger kleinerer Staaten erhielten ihrem Namen entsprechend ein oder zwei Buchstaben, wie A für Anhalt (zum Teil gefolgt von einer römischen Ziffer). Darunter die freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, mit den Kennzeichen HB, HH, HL, die (mit Unterbrechung in der Besatzungszeit) bis heute erhalten blieben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Kennzeichen in den Besatzungszonen anfänglich farblich unterschieden – schwarz auf orangefarbenem Grund: amerikanischer Sektor, schwarz auf rotem Grund: französischer Sektor, schwarz auf blauem Grund: britischer Sektor, und im sowjetischen Sektor verblieb schwarz auf weißem Grund.[1] 1947 beschlossen die alliierten Besatzungsmächte ein einheitliches System, das ab 1948 eingeführt wurde. Die neuen Kennzeichen in den vier Besatzungszonen wurden nun einheitlich weiß auf schwarzem Grund gehalten, deren Registriernummer enthielt jeweils vorne zwei Buchstaben (die übereinander geschrieben waren) für den Verwaltungsbereich, z. B. „BR“ für die Britische Zone Rheinland oder „AB“ für die Amerikanische Zone Bayern.[1] Diese Kennzeichen galten bis zur Einführung eigener Systeme in den Nachkriegsstaaten Bundesrepublik Deutschland und DDR.
Im September 1949 hatte die „Verwaltung für Verkehr des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ in Offenbach die Länder darauf hingewiesen, dass das geltende Kfz-Kennzeichensystem nicht der zunehmenden Motorisierung gewachsen sei. Erst mit der am 14. März 1956 veröffentlichten „Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Verkehrsrechts“ wurde dieses für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin eingeführt; die DDR hatte bereits 1953 ein eigenes System eingeführt, das auch weiß mit schwarzen Rahmen und DIN-Schrift gestaltet war.
Entwicklung ab 1956
Das heutige System wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung 1990 mit leichter Verzögerung am 1. Januar 1991 auch auf die neuen Bundesländer übertragen. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen sind in § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 25. April 2006 geregelt.
Derzeit existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen der Kennzeichen. Ihnen gemeinsam ist die schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie. Es handelt sich dabei zum einen um die älteren, seit 1956 verwendeten DIN-Kennzeichen, benannt nach ihrer Schriftart, die nach DIN 1451 (Mittelschrift) festgelegt ist und die 1949 vereinheitlichten Schilder der drei westlichen Besatzungszonen (weiße Schrift auf schwarzem Grund) ablösten. Zum anderen um die neuen Euro-Kennzeichen, die die sogenannte „FE-Schrift“ (FE = fälschungserschwerend) verwenden. Bei dieser unterscheiden sich die Buchstaben deutlicher voneinander als bei der alten DIN-Schrift, sodass Verfälschungen erschwert und die automatische Erkennung mit Kamerasystemen erleichtert werden (siehe auch Mautbrücken, Lkw-Maut). Mit Einführung der FE-Schrift wurde es durch jeweilige Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die bis zum Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland regelte, möglich, für die laufende Erkennungsnummer auch die Buchstaben B, F, G, I, O und Q zu verwenden, die ursprünglich wegen Verwechslungsgefahr gesperrt waren. Somit stehen bei der Vergabe von Kennzeichen deutlich mehr Kombinationen zur Verfügung. Die Euro-Kennzeichen wurden das erste Mal ab 1994 von Berlin und Brandenburg verwendet, noch bevor sie deutschlandweit Verwendung fanden. Seit dem 1. November 2000 durften von den Zulassungsstellen nur noch die Euro-Kennzeichen ausgegeben werden, was jedoch nicht immer der Fall war.
Ein weiterer Vorteil der Euro-Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen „D“ am Fahrzeugheck verzichtet werden kann. Seit Anfang der 1990er Jahre muss der weiße Hintergrund des Kennzeichens reflektierend sein (eine Ausnahme bilden aus militärtaktischen Gründen die Fahrzeuge der Bundeswehr).
Aufbau
Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus zwei Teilen:
- dem Unterscheidungszeichen aus bis zu drei Buchstaben,
- der Erkennungsnummer aus einem oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern.
Zusammen sind es jedoch maximal acht Zeichen, bei Saisonkennzeichen maximal sieben Zeichen. Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befindet sich Platz für die Prüfplaketten und das Siegel der Zulassungsbehörde.
Unterscheidungszeichen
Die Unterscheidungszeichen bestehen aus einem, zwei oder drei Buchstaben:
- Für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat (kreisfreie Stadt oder Landkreis, im Saarland auch Mittelstädte)
oder
- für die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen (zum Beispiel NATO).
Kommt es dazu, dass Gemeinden einem anderen Kreis zugeordnet werden, wie es zum Beispiel bei Gebietsreformen häufig der Fall ist, müssen die Nummernschilder aus dem alten Zulassungsbezirk in der Regel nicht getauscht werden, sie gelten fortan als auslaufend (siehe Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen). Deshalb kann bei alten Fahrzeugen nicht immer mit vollkommener Sicherheit vom Kennzeichen auf den Landkreis geschlossen werden. Dies ist insbesondere bei lange genutzten Fahrzeugen wie zum Beispiel Traktoren, Löschfahrzeugen oder Anhängern der Fall.
Anders als in einigen anderen Staaten sind die Kennzeichen dem Fahrzeug und nicht dem Halter zugeordnet. Aus diesem Grund geht das Kennzeichen bei Veräußerung auf den neuen Halter über, es sei denn, der Veräußerer meldet das Fahrzeug vor der Veräußerung ab und der Erwerber mit neuem Kennzeichen wieder an.
Wenn der Standort des Fahrzeugs in einen anderen Verwaltungsbezirk verlegt wird, mussten dort bislang in jedem Fall neue Kennzeichen beantragt werden (Umkennzeichnungspflicht). Nach der 2006 erlassenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung können die Bundesländer seit September 2008 entscheiden, ob bei einem Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb des eigenen Landes neue Kennzeichen zugeteilt werden müssen oder nicht. Die alten Kennzeichen können bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes seit 1. November 2009 in Hessen,[2] seit 1. Februar 2010 in Schleswig-Holstein,[3] seit 12. April 2010 in Brandenburg[4], seit 1. September 2010 in Sachsen[5] und seit 1. März 2011 in Thüringen[6] behalten werden. In Bayern wurde ab 2009 eine Ausnahmegenehmigung des Ministeriums zur Kennzeichenmitnahme für Verwaltungsbezirke, die zugleich von einer Zulassungsstelle in der kreisfreien Stadt und der Zulassungsstelle im Landskreis ausgegeben wurden, nach einem Versuch ab Dezember 2008 zwischen der Stadt und dem Landkreis Bayreuth erteilt. Ab Juli 2009 wurde diese Möglichkeit schrittweise von weiteren Zulassungsstellen ermöglicht.[7]
Anders als zum Beispiel in Liechtenstein oder in einigen Kantonen der Schweiz gibt es in Deutschland keine allgemein einsehbaren Listen, aus denen anhand des Kennzeichens auf den Halter geschlossen werden kann. Anders als beispielsweise in Österreich darf das Nummernschild – bis auf die roten „06“er- und „07“er-Kennzeichen – nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Der Zeitpunkt der Zulassung ist nicht im Kennzeichen vermerkt. Jedoch vergeben viele Zulassungsstellen (zum Beispiel Erlangen, wenn kein Wunschkennzeichen beantragt wird) die Kennzeichen nach einem fortlaufenden System, sodass bei Kenntnis dieses Systems und hinreichender Beobachtung grob auf den Zeitraum der Zulassung geschlossen werden kann. Als weitere grobe Referenz können auch Nummernraumerweiterungen herangezogen werden. So weisen zum Beispiel mehr als drei Ziffern in einem privaten Nummernschild aus dem Kreis Paderborn auf eine Anmeldung erst nach dem Jahr 2001 hin.
Erkennungsnummer
Die Erkennungsnummer besteht aus:
- einem oder zwei Buchstaben (möglich sind alle deutschen Großbuchstaben außer den Umlauten „Ä“, „Ö“ und „Ü“) (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben). Teilweise sind nicht alle Kombinationen möglich (siehe auch den Abschnitt Verschiedenes). Bei Behördenkennzeichen entfällt dieser Bereich;
- einer bis vier (abweichend bis zu sechs) Ziffern. Bis zu sechs Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden.
Ab dem 1. Juli 1956 wurden zunächst nur die folgenden 20 Buchstaben verwendet: A, C, D, E, H, I, K, L, M, N, P, R, S, T, U, V, W, X, Y und Z. Mit Wirkung vom 7. November 1956 wurde anstelle des Buchstabens I nur noch der Buchstabe J verwendet. Mit Wirkung vom 12. August 1992 wurde zusätzlich die Zuteilung der drei Buchstaben B, F und G, ab dem 26. Mai 2000 auch die Zuteilung der Buchstaben I, O und Q zugelassen.
Gelegentlich kann man anhand der mittleren Buchstaben und letzten Ziffern den genaueren Zulassungsbezirk ermitteln. Hierzu werden die möglichen Erkennungsnummern in Gruppen eingeteilt:
- Gruppe a (früher Ia): 1 Buchstabe, 1–3 Ziffern, also A 1 bis Z 999 → 26 × 999 = 25.974 Möglichkeiten
- Gruppe b (früher Ib): 2 Buchstaben, 1–2 Ziffern, also AA 1 bis ZZ 99 → 26 × 26 × 99 = 66.924 Möglichkeiten
- Gruppe c (früher II): 2 Buchstaben, 3 Ziffern, also AA 100 bis ZZ 999 → 26 × 26 × 900 = 608.400 Möglichkeiten
- Gruppe d (früher IIIa): 1 Buchstabe, 4 Ziffern, also A 1000 bis Z 9999 → 26 × 9000 = 234.000 Möglichkeiten
- Gruppe e (früher IIIb): 2 Buchstaben, 4 Ziffern, also AA 1000 bis ZZ 9999 → 26 × 26 × 9000 = 6.084.000 Möglichkeiten
Hinweis: Die angegebenen 7.019.298 Kombinationsmöglichkeiten sind theoretischer Natur. Einige Kombinationen sind gesperrt, sodass die Gesamtzahl der tatsächlich nutzbaren Möglichkeiten geringer ist als oben angegeben.
Diese Gruppen finden Verwendung beispielsweise bei der Zuweisung eines Unterscheidungszeichens an eine kreisfreie Stadt und an den umliegenden Landkreis (Beispiele: „L“, „KS“, „FÜ“, „HN“, „MZ“, „PS“), bei denen sich die Zuordnung zu Stadt oder Land aus der Gruppe ergibt. Aber auch bei der Neuzuteilung von Unterscheidungszeichen sind sie relevant.
Nicht alle Gruppen werden von allen Zulassungsbezirken benutzt. Viele, vor allem kleinere Bezirke benutzen regulär nur die Gruppen a bis c und erlauben Kennzeichen der Gruppe d und eventuell e als Wunschkennzeichen. In Bezirken mit dreistelligem Unterscheidungszeichen ist die Gruppe e nicht möglich. Selten werden auch nur die Gruppen a und d genutzt (z. B. „LD“).
Seit dem 27. Mai 2011 gilt: Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.[8]
Prüfplaketten
Nach dem Unterscheidungszeichen befindet sich auf dem vorderen Kennzeichen (bis Ende 2012 auslaufend) oben die sechseckige Plakette der nächsten Abgasuntersuchung (AU) und auf dem hinteren Kennzeichen eine runde Plakette, die den Termin der nächsten Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV-Plakette“) zeigt. In der Regel sind die Prüfplaketten Aufkleber, die beim Abziehen zerstört werden, was Verfälschungen (z. B. durch einfaches Verdrehen oder durch die Übertragung auf fremde Kennzeichenschilder) erschweren soll; einzelne Zulassungsstellen verwenden (wie auch für die Dienstsiegel) bis in die heutige Zeit Feststoffplaketten.
Prüfplaketten für die Hauptuntersuchung werden in Deutschland seit 1960 ausgegeben. Bevor man die Plaketten einführte, wurden die Fahrzeughalter bei Erreichen des Hauptuntersuchungstermins von den Zulassungsstellen angeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, führte man Prüfplaketten ein. Deren Erscheinungsbild ist seitdem annähernd gleich geblieben, 1974 wurde das Farbschema von vier auf sechs Farben erweitert und folgt seit der 1974er-Plakette dem bis heute gültigen Rhythmus, der sich alle sechs Jahre wiederholt. Die Jahre 1977 (gelb statt orange) und 1979 (orange statt gelb), waren dabei allerdings Ausnahmen
Die unterschiedliche Farbgebung sorgt dafür, dass sich abgelaufene Plaketten meist aus einigen Metern Entfernung erkennen lassen, etwa durch dem Fahrzeug folgende Polizeistreifen. Aus dem gleichen Grund haben die Plaketten im Bereich des Monats Dezember schwarze Segmente (seit 1975). Anhand dieser Segmente kann der Monat der fälligen Untersuchung wie auf einer Uhr abgelesen werden. Ist beispielsweise die HU im Monat August fällig, steht die „8“ oben und das schwarze Segment erscheint auf „8 Uhr“. Diese Regel gilt allerdings erst seit 1983. Bis 1982 waren die Ziffern auf der Prüfplakette in aufsteigender Folge im Uhrzeigersinn aufgedruckt, das heißt, bei den Plaketten der Jahre 1975 bis 1982 erschienen die schwarzen Balken noch in seitenverkehrter Position (zum Beispiel bei Fälligkeit im August auf „4 Uhr“), bei Fälligkeit im Juni und Dezember blieb die Position der schwarzen Balken demnach unverändert bei „6 Uhr“ bzw. bei „12 Uhr“.
Von 1985 bis 2009 wurden sechseckige Plaketten für die Abgasuntersuchung (AU) – anfangs ‚Abgassonderuntersuchung‘ (ASU) bezeichnet – ausgegeben. Die Prüfplakette für die Abgasuntersuchung wurde stets auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Sie folgte dem Farbschema der Prüfplaketten für die Hauptuntersuchung und wurde wie diese in einigen Zulassungsbezirken auch als harte Kunststoffplakette ausgegeben.
Seit 1. Januar 2010 wurde die Abgasuntersuchung ein Teil der Hauptuntersuchung. Damit entfiel von diesem Zeitpunkt an die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Bisher angebrachte Plaketten müssen bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt werden. Bei Neuzulassungen, Umschreibungen etc. werden ebenfalls keine AU-Plaketten mehr verklebt.
Farben der Plaketten bis 1973
Farbe Jahr Weiß 1961 1965 1969 1973 Grün 1962 1966 1970 Gelb 1963 1967 1971 Blau 1964 1968 1972 Farben der Plaketten seit 1974
- (Quelle: Anlage IX zu § 29 StVZO)[9]
Farbe Jahr Orange
(RAL 2000)1979 1983 1989 1995 2001 2007 2013 2019 2025 Blau
(RAL 5015)1978 1984 1990 1996 2002 2008 2014 2020 2026 Gelb
(RAL 1012)1977 1985 1991 1997 2003 2009 2015 2021 2027 Braun
(RAL 8004)1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010 2016 2022 2028 Rosa
(RAL 3015)1975 1981 1987 1993 1999 2005 2011 2017 2023 2029 Grün
(RAL 6018)1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012 2018 2024 2030 Dienstsiegel
Jeweils unten befindet sich eine Zulassungsplakette als Dienstsiegel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Etwa gleichzeitig mit der Einführung der Euro-Kennzeichen trat an die Stelle der ursprünglichen Zulassungsplaketten mit dem Wappen der Zulassungsbehörde eine größere, mehrfarbige Plakette, die den Namen und das Wappen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, sowie den Namen der Zulassungsstelle enthält (siehe Weblinks). In einer Übergangsphase wurde auf viele Euro-Kennzeichen allerdings auch die alte Version der Zulassungsplakette geklebt und in den letzten Jahren der DIN-Schilder wurde auf viele DIN-Kennzeichen die neue Version der Zulassungsplakette geklebt.
Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer voneinander trennt. Aufgrund der neuen, größeren Zulassungsplaketten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich darzustellen, so dass dieser bei den Euro-Kennzeichen nicht mehr verwendet wird. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen in Berlin, Brandenburg und Sachsen Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.
Je nach Landkreis oder Stadt werden Siegel in unterschiedlicher Anfertigung verwendet: meist flache Klebeplaketten, in vielen Bezirken im süddeutschen Raum (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz) sowie in einigen niedersächsischen Bezirken (Helmstedt, Hameln-Pyrmont, früher auch Hannover – nur Stadtgebiet –, Celle) werden harte Kunststoffplaketten (umgangssprachlich Töpfchensiegel) verwendet. In einigen Fällen verwenden kreisfreie Städte und Landkreise mit den gleichen Unterscheidungszeichen (HD, UL, früher LU) verschiedene Materialien. Manche Bezirke lassen dem Fahrzeughalter auch die Wahl.
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Zulassungsplakette der Landeshauptstadt München.
Anmerkung: Es wird das bayerische Staatswappen, nicht das Stadtwappen (‚Münchner Kindl‘) gezeigt -
Zulassungsplakette des Bundesinnenministeriums, beispielsweise für Fahrzeuge der BA THW
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Zulassungsplakette der Bundeswehr (einzige Kennzeichen mit der Deutschlandfahne und – wie die Kennzeichen für die NATO-Hauptquartiere – nicht reflektierend, vgl. Tarnung)
Bei den aktuellen Landkreis-Siegeln im Durchmesser von 45 mm gibt es derzeit vier verschiedene Versionen von Klebeplaketten der Firmen SecuRasta und SicoTra.
Die ersten Exemplare nach der Einführung der Eurokennzeichen wurden nahezu alle von SecuRasta hergestellt. Knapp zehn Jahre später kam SicoTra mit einem silbrigen reflektierenden Siegel auf den Markt, das zusätzlich gegen das Licht gedreht nochmals das Stadt- bzw. Kreiswappen zuzüglich dem entsprechendem Namen oben links erscheinen lässt sowie den Herstellernamen SicoTra zum Vorschein bringt. SecuRasta ging daraufhin mit SecuRasta Light an den Start, das auf den ersten Blick ebenfalls die gleiche Silberoptik besitzt; seit ca. 2007 gibt es als Drittes auch SecuRasta Perfect.
Technische Beschaffenheit
Die Ausführungen aller Kfz-Kennzeichen in Deutschland (Formate, Schrift, Farben und seit etwa Mitte der 1980er Jahre auch Reflexion) sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt und werden durch die DIN 74069 vereinheitlicht. Die Herstellungsverfahren und die Konformität mit diesen Regeln werden durch die DIN-CERTCO überwacht.
Abmessungen und Schrift
Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung[10] gibt die folgenden Maße der Kennzeichenschilder vor:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Breite 180 mm bis 220 mm × Höhe 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.Die Kraftradkennzeichen wurden mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 4. April 2011 neu eingeführt, vorher waren für Motorräder die breiteren zweizeiligen Kennzeichen zu verwenden.[11] Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.[12]
Als Schriftart ist die fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgegeben, die in den Varianten Mittelschrift 75 mm, Engschrift 75 mm sowie verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen) verwendet werden kann. Für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen ist eine abweichende Schriftart vorgegeben.[12]
Anbringung am Fahrzeug
Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeugaußenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.
Bei Anhängern, die kein eigenes Kennzeichen führen müssen (z. B. Anhänger landwirtschaftlicher Fahrzeuge), muss der Anhänger mit einem Kennzeichen versehen sein, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf. Wird das hintere Kennzeichen des Kfz durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z. B. Fahrradträger auf der Anhängerkupplung), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist in beiden Fällen nicht erforderlich.[13]
Kennzeichenmaterialien
Die Mehrheit der deutschen Kfz-Kennzeichenrohlinge wird von den Firmen Utsch und 3M nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Normung (DIN) aus Aluminium gefertigt. Eine technische Innovation sind selbstleuchtende Kennzeichenschilder, die seit März 2006 in der Erprobung waren und seit November 2006 in Deutschland für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen sind.
Jedes Kennzeichen hat auf der Rückseite eine eingeprägte Signatur, aus der der Hersteller des Kennzeichenrohlings erkennbar ist und auf der Vorderseite eine Signatur, die eine Identifizierung des endgültigen Herstellers des Kennzeichens zulässt. Zur Herstellung wird heute üblicherweise das Heißprägeverfahren angewendet. Dieses Verfahren wurde 1990 entwickelt und löste die bisherige Verwendung von lösungsmittelhaltigen Lacken ab.
Klebekennzeichen
Eine besondere Form sind sogenannte „Klebekennzeichen“, bei denen das Schild als Aufkleber ausgeführt ist. Diese sind jedoch mittlerweile nur sehr selten anzutreffen und werden meist nur für Oldtimer vergeben, an denen das Anbringen eines normalen Schraubkennzeichens nicht oder nur sehr schwer möglich ist.
Kunststoffkennzeichen
Seit Ende 2006 werden auch Kennzeichen aus Acryl-Kunststoff als Alternative zu den Metallschildern angeboten. Diese ähneln dem Aussehen nach britischen Kennzeichen. Ebenfalls aus Kunststoff gefertigt sind sogenannte Selbstleuchtende Nummernschilder (SLN) die unter anderem von dem Unternehmen 3M hergestellt werden. Diese ähneln in der Optik gewöhnlichen Metallschildern, werden ebenfalls erhaben geprägt und besitzen eine Reflexionsschicht. Die Besonderheit ist, dass diese lichtdurchlässig sind und von hinten durch LED-Elemente weiß beleuchtet werden. So ergibt sich eine gleichmäßige und gut lesbare Ausleuchtung, die zusätzliche Sicherheit geben soll.
Sonderkennzeichen
Behördenkennzeichen
Überblick
Bis zum 28. Februar 2007 zugelassene Behördenfahrzeuge tragen das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem die Behörde ihren Dienststellensitz hat, gefolgt von einer Ziffernfolge. Die Ziffernfolgen geben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde:
- Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene: 1–89, 1××, 1×××, 1××××
- Gerichte: 9×, 9××××
- Kommunale Verwaltungsebene: 2××, 2×××, 2××××, 3××, 6××, 6×××, 6××××
- Polizei: 3×××, 3××××, 7×××, 7××××
- Katastrophenschutz: 8×××, 8××××
- Konsularische Vertretungen: 9××, 9×××
- sonstige Behörden und Einrichtungen (teilweise Nummernreserven): 5××, 5×××, 5××××, 6××, 7××, 8××, 9××××
Seit dem 1. März 2007 werden diese Behördenkennzeichen aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – bis auf die von den Konsularischen Vertretungen verwendeten Nummernkreise – nicht mehr zugeteilt.[14] Viele Kreise und Städte eröffnen nun neue Vergabegruppen bzw. sperren ganze Buchstabenfolgen für den Behördenfuhrpark.
Kennzeichen der Polizei
Die weitere Vergabe der Polizeikennzeichen ist in den Bundesländern derzeit unterschiedlich (siehe auch: Streifenwagen).
Landeskennzeichen
So werden derzeit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Baden-Württemberg für Polizeifahrzeuge die Kennzeichen der jeweiligen Landesverwaltung nach den Mustern NRW 4–×××× und NRW 5–×××× sowie NRW 5–××× (Motorräder), BBL 4–××××, RPL 4–××××, SAL 4–×××× und BWL 4–×××× vergeben, wobei die führende 4 (in Nordrhein-Westfalen auch 5) dem Innenministerium zugeordnet ist. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bevorzugt man Zulassungen nach den Mustern SH 3××××, MVL 3×××× und LSA 4××××.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg war ursprünglich geplant, die Polizeifahrzeuge weiterhin am Sitz des Regierungspräsidiums, dem sie zugeordnet sind (Freiburg im Breisgau = „FR“, Karlsruhe = „KA“, Stuttgart = „S“ und Tübingen = „TÜ“), bzw. bei Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei, am Sitz des Bereitschaftspolizeipräsidiums (Göppingen = „GP“), zuzulassen. Den Unterscheidungskennzeichen sollte eine bis zu zweistellige Buchstaben- und vierstellige Ziffernkombination folgen; Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Stuttgart sollten die Kennzeichen S PP ×××× bekommen. Es wurden bereits einige Fahrzeuge mit diesem Schema zugelassen. Die Zulassungen wurden dann bei Fahrzeugen ab August 2008 nochmals zugunsten des Kennzeichens der Landesverwaltung geändert. Die Fahrzeuge bekommen Kennzeichen nach dem Schema BWL 4–××××, wobei die erste Ziffer auch hier für das Innenministerium als oberste Dienstbehörde und die erste Ziffer nach dem Bindestrich für den entsprechenden Regierungsbezirk steht.[15]
Normale Kennzeichen
In einigen Bundesländern wurden die Systeme den normalen Kennzeichen angepasst:
Bayern
Die bayrischen Polizeifahrzeuge der Polizeipräsidien Oberbayern-Nord mit Sitz in Ingolstadt, Mittelfranken in Nürnberg, Unterfranken in Würzburg und Schwaben Süd/West in Kempten nutzen die Kennung IN PP 9×××, N PP ×××, WÜ PP ×××× und KE PP ×××. Diejenigen in Augsburg die Kennung A PS ×××, wobei „PS“ für das Polizeipräsidium Schwaben Nord steht. Dem Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth reicht ein Buchstabe BT P 8×××, genauso wie dem Polizeipräsidium Niederbayern in Straubing SR P 1××× und dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim RO P ×××. Von Seiten des Polizeipräsidiums München wird ein Teil des Nummernkreises aus dem Bereich M PM ××××, welcher der Zulassungstelle der Landeshauptstadt München zugeordnet ist, verwendet. Eine Umrüstung wird nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt, da die Umstellung kostenneutral erfolgen soll. Die Bereitschaftspolizei mit Sitz in Bamberg verwendet BA P ×××× als Kennzeichen.
Berlin, Hamburg und Bremen
In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen werden die numerischen Kennzeichen nach dem bisherigen Muster beibehalten.
Hessen
In Hessen tragen neu zugelassene Polizeifahrzeuge Kennzeichen mit der Kombination WI HP ×××× (immer mit vier Ziffern).
Niedersachsen
In Niedersachsen tragen die Polizeifahrzeuge die Kennzeichen der örtlichen Inspektion bzw. Direktion, z. B. CE PI 950 oder GÖ PD 599 („PI“ für Polizeiinspektion, „PD“ für Polizeidirektion). Fahrzeuge der Zentralen Polizeidirektion Hannover, der auch die Bereitschaftspolizei mit weiteren Abteilungen in Braunschweig und Oldenburg angehört, tragen die Kürzel H ZD ×××× („ZD“ für Zentrale Polizeidirektion) oder „PA“ für die Polizeiakademien.
Sachsen
In Sachsen erhalten seit dem 1. März 2007 grundsätzlich alle Polizeifahrzeuge, auch zivile (mit Ausnahme derjenigen, die für verdeckte Ermittlungen eingesetzt werden), die Kennung DD Q ×××× (meist mit vier Ziffern). Die Bereitschaftspolizei erhält Kennzeichen der Zifferngruppe DD Q 7×××. Alle anderen Dienststellen haben derzeit landesweit die Kennung DD Q 3×××.
Thüringen
In Thüringen nutzte man für die Polizeifahrzeuge von 2007 bis 2010 die Kennung EF TP ×××× (immer mit vier Ziffern). Dabei ersetzten die Zeichen „TP“ die bisherige Ziffer 3. Die nächstfolgende Ziffer wies auf die Polizeidirektion (PD) oder die Bereitschaftspolizei in Thüringen hin: 1 = PD Erfurt, 2 = PD Gera, 3 = PD Gotha, 4 = PD Jena, 5 = PD Nordhausen, 6 = PD Saalfeld, 7 = PD Suhl sowie 9 = Bereitschaftspolizei. Seit 2011 werden in Thüringen die Polizeikennzeichen EF LP ×××× zentral vergeben. Die Zuordnung zu einer bestimmten Polizeidirektion ist nicht mehr erkennbar.[16]
Kennzeichen der Zollbehörden
Normale Kennzeichen
Die Bundeszollverwaltung stellte ebenfalls im Jahr 2007 mit Auslieferung der neuen Fahrzeuge vom Behördenkennzeichen (z. B. HB 123 ) auf die normalen zivilen Kennzeichen um (z. B. OS Z 9××× ), wobei es zwischen den einzelnen Hauptzollämtern unterschiedlich gehandhabt wird, ob die Buchstaben „Z“ für Zoll oder „ZA“ für Zollamt verwendet werden. Auf Hauptzollamtsebene wird oft nach der Ortsangabe „HZ“ verwendet, auf Bundesfinanzdirektionsebene die Kennung „ZV“ für Zollverwaltung. Ebenso von dieser Regelung betroffen sind das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das bisher Kölner Behördenkennzeichen verwendete, sowie die Bundesnetzagentur (früher „RegTP“) mit der technischen Zentrale in Mainz. Die alten Behördenkennzeichen sind Auslaufmodelle und werden nicht mehr ausgegeben.
Kennzeichen „BD“
Seit dem 1. April 2009 werden von der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) wieder Behördenkennzeichen ausgegeben. Dafür ist bundesweit nun die Kfz-Zulassungsstelle der Bundesfinanzdirektion Südwest zuständig. Diese ist beim Beschaffungsamt der Bundesfinanzverwaltung in Offenbach am Main angesiedelt. Die Kennzeichen lauten einheitlich auf „BD“ was für „Bundesrepublik Deutschland“ steht, zuzüglich einer zweistelligen Unterscheidungsnummer für Behörden und einer fortlaufenden Vergabenummer. Die zweistellige Unterscheidungsnummer lautet „16“ (z. B. BD 16 – 315). Auf der Zulassungsplakette steht „Bundesrepublik Deutschland • KfzSt der Bundesfinanzverwaltung“, wobei „KfzSt“ für „Kraftfahrzeugstelle“ steht.
Saisonkennzeichen
„Saisonkennzeichen“ haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der Zulassungszeitraum ist zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monatszeitraums frei wählbar, allerdings müssen der Anfang und das Ende des Zeitraums mit vollen Kalendermonaten zusammenfallen. Der große Vorteil dieser 1995 eingeführten Kennzeichen ist, dass An- und Abmeldung nunmehr automatisch geschehen und Gebühren vermieden werden, die zuvor für das regelmäßige An- und Abmelden nötig waren. Man findet diese Kennzeichen vornehmlich an Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, beispielsweise an Motorrädern, Cabriolets und Wohnmobilen, aber auch auf Fahrzeugen des Winterdienstes.
Beim Wechsel von ganzjähriger Zulassung zu einer saisonalen Zulassung muss trotz bestehendem ganzjährigem Versicherungsschutz dem Straßenverkehrsamt eine Versicherungsbestätigungs-Nummer für den zukünftig angestrebten Zeitraum genannt werden. Ohne diese ist der Wechsel nicht möglich. Die Versicherungsbestätigungs-Nummern sind an die Stelle der früher erforderlichen Deckungskarten getreten. Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf.
Kennzeichen historischer Fahrzeuge
Das „Oldtimerkennzeichen“ (auch „H-Kennzeichen“ genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).
Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder für Zivil-, Behörden- oder Diplomatenkennzeichen. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein. Zudem sind mit Oldtimerkennzeichen zugelassene Fahrzeuge von den mit einer fehlenden Feinstaubplakette einhergehenden Einschränkungen ausgenommen.[17]
Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren.
Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 31. Oktober 2000 verwendeten Schriftform (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Ende Juli 2010 wies das hessische Verkehrsministerium seine Zulassungsstellen an, ebenfalls auf Antrag schwarzweiße Schilder auszugeben und sich bei den Gebührensätzen am Bremer Modell zu orientieren.[18] Damit wird einem zeitlich korrekten Erscheinungsbild eines Oldtimers Rechnung getragen, da die Euro-Kennzeichen von Oldtimerfreunden sehr häufig als unpassend empfunden wurden.[19][20]
In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein H-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.[21]
Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.
Rote Kennzeichen
„Rote Nummern“ werden vergeben für:
- Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt, für Kfz-Betriebe und Händler,
- Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03 (seit dem 1. März 2007) anfängt und
- Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
Rote Kennzeichen existieren seit mindestens den 1920er Jahren in roter Schrift auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die derzeit mit „06“ oder „07“ beginnt.
Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „06“ werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.
Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot, sondern schwarz.
Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Vor dem 1. März 2007 war die rote „07er-Nummer“ auch für mindestens 20 Jahre alte Youngtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen Pkw und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können je nach Zulassungsstelle variieren.
Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
- Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
- Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
- Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Die Nutzung des „Roten Kennzeichens 07“ ist in folgenden Ländern grundsätzlich zulässig:
- Alle EU-Mitgliedsstaaten, außer Malta und Zypern
- In Europa außerdem: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine und Weißrussland
- In Asien: Bahrain, Iran, Israel, Kuwait, Pakistan, Philippinen, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
- In Afrika: Elfenbeinküste, Kongo, Marokko, Niger, Senegal, Seychellen, Simbabwe und Südafrika
- In Amerika: Brasilien, Guyana, Kuba und Uruguay
Die Zulassung von Oldtimern mit rotem „07“-Kennzeichen ist in den o. g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Zwar entsprechen das „Rote Kennzeichen“ bzw. das „Kurzzeitkennzeichen“ internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Insbesondere in Österreich und Italien werden seit 1. April 2009 weder die 06er noch die 07er roten Kennzeichen anerkannt, da für diese Fahrzeuge keine technische Untersuchung (HU) durchgeführt wurde.
Die Verwendung „Roter Kennzeichen“ kann deshalb im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht.[22] Nach neuesten Berichten werden „07er-Nummern“ ungültig für das Ausland, auch die zum 1. März 2007 geplante EU-Richtlinie wurde nie umgesetzt (DEUVET in[23]).
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1. Januar 1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch „Grüne Karte“ genannt) wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.[24]
Grüne Kennzeichen
„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs.[25] Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Kurzzeitkennzeichen
„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr des Ablaufdatums stehen; danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.
Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirks und eine Nummer, die mit „03“ (seit 1. März 2007) oder „04“ beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau (und meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungsplakette abgeleitet), und das Kennzeichen hat kein Eurofeld am linken Rand (Verordnung, relevant sind Abschnitt 1 sowie 6 und 7). Das „Kurzzeitkennzeichen“ in seiner heutigen Form löste 1998 das rote „04“-Kennzeichen ab, das sich Privatleute von der Zulassungsstelle für maximal fünf Tage geben lassen konnten. Eine Rückgabe des Kurzzeitkennzeichens nach Ablauf ist nicht notwendig, weil es wegen des eingeprägten Datums nicht mehr gültig ist.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Für Auslandsfahrten werden die nationalen Zulassungsdokumente durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genau genommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
- Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. den Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.[26]
Ausfuhrkennzeichen
„Internationale Kurzzeit-Zulassungen“ mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer zwölf Monate betragen. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z. B. in und um Paris Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird). Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland ausgeführt worden sein und darf auf deutschen Straßen anschließend nicht mehr bewegt werden. Anfangs war auf der roten Nummer das Ablaufdatum nur auf den Monat genau angegeben, später wurde auf eine tagesgenaue Angabe umgestellt.
Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes, eine rote Stempelplakette (die meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungsplakette abgeleitet ist) und eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben, der die laufende Serie angibt und keine besondere Bedeutung hat. Ironischerweise gehören diese internationalen Kennzeichen zu den wenigen Kennzeichentypen, die es nicht mit dem Europa-Merkmal (Sternenkranz) und der Landeskennung gibt. Von 1910 bis 1988 hatte das Kennzeichen die Form eines ovalen Schildes, das ein Siegel der Zollbehörde trug. Dieses Siegel enthielt immer den Reichsadler bzw. Bundesadler in seiner jeweils gültigen Form. Eine Ausnahme bezüglich des Siegels stellte West-Berlin dar, da es von 1949 bis 1990 kein Bestandteil der Bundesrepublik war.
Die alten ovalen Kennzeichen hießen ‚Zollkennzeichen‘, weil sie jahrzehntelang eine Doppelfunktion hatten:
- Ausfuhrkennzeichen im heutigen Sinn zu sein und
- die eigentliche Funktion, weshalb sie überhaupt eingeführt wurden, war folgende: Bei ausländischen Fahrzeugen, die nach Deutschland einreisten, mussten die ausländischen Kennzeichen gegen Zollkennzeichen ausgetauscht werden. Das ausländische Nummernschild wurde abgeschraubt oder verdeckt. Beim Verlassen Deutschlands gab man das Zollkennzeichen an der Grenze wieder ab. Dank der internationalen Verträge entfiel diese Funktion nach und nach.
Diplomatenkennzeichen
Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Corps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und gleichgestellte Personen) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise „B“ oder „BN“, sonstiges Botschaftspersonal und Konsulate).
Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nicht an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der unter Umständen auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird, jedoch auch nicht an Deutsche) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen. Diplomaten von sehr niedrigem Rang, z. B. Honorarkonsuln, erhalten keine Diplomatenkennzeichen, dürfen jedoch einen „CC“-Aufkleber (Corps Consulaire) anbringen und können je nach Standort ein – einem Behördenkennzeichen ähnelndes – Kennzeichen mit dem Kürzel des Zulassungsbezirks und einer mit „9“ beginnenden Ziffernfolge erhalten.
Wird ein „Diplomatenkennzeichen“ gestohlen oder ist aus anderen Gründen abhanden gekommen, bekommt das Fahrzeug eine „Alias-Nummer“: Das bisherige Kennzeichen wird durch den Buchstaben „A“ ergänzt und das bisherige Kennzeichen für ungültig erklärt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Dann darf die Zulassungsstelle es wieder ausgeben. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt der Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.
Fahrzeuge der Leitungsebene Oberster Bundesbehörden
Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0 – 1 , des Bundeskanzlers 0 – 2 , des Außenministers 0 – 3 , des Ersten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 0 – 4 . Der Bundestagspräsident führt das Kennzeichen 1 – 1 .
Die Kennzeichen aller anderen Dienstwagen des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung, des Bundespräsidialamtes und des Bundesverfassungsgerichtes beginnen mit „BD“. Sie werden wie folgt zugeteilt:
- BD 1–… Deutscher Bundestag
- BD 3–… Bundesrat
- BD 4–… Bundesverfassungsgericht
- BD 5–… Bundespräsidialamt, speziell: BD 5–1 Bundespräsident, auch 0 – 1
- BD 6–… Bundeskanzleramt, speziell: BD 6–1 Bundeskanzler, auch 0 – 2
- BD 6–… Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- BD 7–… Auswärtiges Amt, speziell: BD 7–1 Bundesminister des Auswärtigen, auch 0 – 3
- BD 9–… Bundesministerium des Innern
- BD 10–… Bundesministerium der Justiz
- BD 11–… Bundesministerium der Finanzen
- BD 12–… Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- BD 13–… Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- BD 14–… Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- BD 15–… Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
- BD 16–… Bundesfinanzverwaltung (Zoll)
- BD 18–… Bundesministerium der Verteidigung
- BD 19–… Bundesministerium für Bildung und Forschung
- BD 20–… Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- BD 21–… Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- BD 22–… Bundesministerium für Gesundheit
- BD 26–… Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die nicht vergebenen Kennzeichenkombinationen „BD 2–…“, „BD 8–…“ usw. dienen als Reserve.
Kennzeichen der Landesbehörden und der Landtage
Kraftfahrzeuge von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis, sondern für das jeweilige Land.
Kürzel Land B Berlin BBL Brandenburg BWL Baden-Württemberg BYL Bayern HB Bremen HEL Hessen HH Hamburg LSA Sachsen-Anhalt LSN Sachsen MVL Mecklenburg-Vorpommern NL Niedersachsen NRW Nordrhein-Westfalen RPL Rheinland-Pfalz SAL Saarland SH Schleswig-Holstein THL Thüringen So haben neu zugelassene Polizeifahrzeuge beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Kennzeichen der Form NRW 4–9999. Dabei steht die Ziffer „4“ für das Innenministerium. Auf die regionalen Zulassungen hat man verzichtet, weil die geleasten Fahrzeuge in Stadtgebieten weniger Kilometerleistung erreichen als in ländlichen Gebieten. Um extreme Abweichungen bei den Kilometerständen der Fahrzeuge zu verhindern, können die Fahrzeuge mit NRW-Nummer laufend ausgetauscht werden.
Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:
- 1 Landtag
- 2 Reserve
- 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
- 4 Innenministerium
- 5 Justizministerium
- 6 Finanzministerium
- 7 Verkehrsministerium
Für Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Regelung: Die dem Unterscheidungszeichen nachfolgende Ziffer ist wie folgt zugeordnet:
- 1 Landesregierung
- 3 Staatskanzlei
- 4, 5, 6 Innenministerium (mit Polizei)
- 7, 8 Innenministerium (mit Katastrophenschutz)
Die Ziffern 2 und 9 sind nicht belegt. Der Mobilitätsbedarf bei den Ministerien wird grundsätzlich über die Fahrbereitschaft der Staatskanzlei ( NRW 3–×××× ) gedeckt.
Kennzeichen von Bundesbehörden
Die Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Bundespost (BP) hatten bis zu ihrer Privatisierung in den 1990er Jahren eigene Kennzeichen. Bei der Bahn codierten die ersten beiden – nach „DB“ folgenden – Ziffern den Fahrzeugtyp. Bei den Kraftfahrzeugkennzeichen der Deutschen Bundespost wurde zusätzlich nach Postdienst („BP 10“ bis „BP 59“) sowie Fernmeldedienst („BP 60“ bis „BP 99“) unterschieden. Andere Behörden wie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes („BW“; die Zulassungsplakette entspricht der des jeweiligen Kreises, in dem das Fahrzeug zuerst angemeldet wurde; die erste Ziffer steht für die Direktion) oder die Bundespolizei (seit 30. April 2006 „BP“, auslaufend „BG“ für Bundesgrenzschutz), besitzen ebenfalls spezielle Kennzeichen. Bei der Bundespolizei wird durch die ersten beiden Ziffern die Fahrzeugart codiert.
Kennzeichen der Bundeswehr
Der Bundeswehr ist der Buchstabe „Y“ für ihre Kfz-Kennzeichen zugeordnet. „Y“ wurde gewählt, da bei Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 alle in Frage kommenden Kombinationen wie „BW“ bereits vergeben waren und für die voraussichtlich große Anzahl von Militärfahrzeugen das Unterscheidungszeichen (der „Zulassungsbezirk“) nur aus einem Buchstaben bestehen durfte, zumal das Kennzeichen auch noch die deutsche Flagge enthält. Durch den Umstand, dass keine größere Stadt in Deutschland einen mit „Y“ beginnenden Namen besitzt, wurde dieser Buchstabe von Brigadegeneral Kurt Vogel für die Streitkräfte aus den beiden verbliebenen Unterscheidungsmerkmalen „X“ und „Y“ ausgewählt.
Weiterhin befinden sich die deutsche Flagge, eine bis zu sechsstellige Nummer und der Stempel der militärischen Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen, das aus militärischem (taktischem) Grund nicht reflektierend ist. Bei den ranghöchsten Bediensteten der Streitkräfte sind auch dreistellige Kennzeichen möglich, dies gilt ebenso für Kennzeichen an handelsüblichen Fahrzeugen der Bundeswehr in den Vereinigten Staaten. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Dadurch bleibt aus taktischen Gründen der Standort und der Truppenteil des Fahrzeugs unerkannt.
Des Weiteren nutzt die Bundeswehr bei Fahrzeugen des „BW-Fuhrpark Service“ ein normales Kennzeichen, das mit „SU“ für den Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg) beginnt, danach die Buchstaben „BW“ und anschließend eine beliebige Zahl trägt, z. B. SU BW 123. Somit sind solche Fahrzeuge, die der Bundeswehr angehören, nicht mehr als solche zu erkennen, es sei denn, man kennt die Buchstaben-Kombination des Kennzeichens (falls das Fahrzeug nicht die Aufschrift des BW-Fuhrparkservices trägt).
Weiterhin gibt es einige Kennzeichen für Erprobungsfahrten, die in roter Farbe mit rotem Rand gedruckt werden. Die Ziffernfolge beginnt mit „06“. Geleaste oder geliehene Fahrzeuge nutzen ebenfalls diese Kennzeichen, jedoch beginnt hier die Ziffernfolge mit „01“. Die Zulassung aller Fahrzeuge der Bundeswehr (mit Ausnahme der Fahrzeuge des Fuhrpark-Services) erfolgt durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer internen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z. B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer technischen Durchsicht gemäß speziellen technischen Dienstvorschriften (TDv) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs, die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden (z. B. VW Golf oder Opel Astra), können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) vorgeführt werden.
Die Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr werden weiterhin in alter DIN-Schrift und nicht in der neuen FE-Schrift ausgegeben.
Kennzeichen der Bundespolizei
Dienstwagen der Bundespolizei führen die Kennung „BP“, ein Teil des Fuhrparks ist noch mit dem alten Kennzeichenkürzel „BG“ (für die ehemalige Bezeichnung „Bundesgrenzschutz“) zugelassen, das seit der Umbenennung im Jahr 2005 ausläuft.
Die Kfz-Kennzeichen der Bundespolizei und des früheren BGS werden den ersten beiden Ziffern abhängig vom Fahrzeugtyp vergeben:
- Kräder: BP 10 bis BP 12
- PKW: BP 15 bis BP 19
- geländefähige PKW: BP 20 bis BP 24
- PKW (Kleinbusse): BP 25 bis BP 29
- mittlere geländefähige PKW/LKW: BP 30 bis BP 39
- LKW und Omnibusse: BP 40 bis BP 49
- Sondergeschützte Kfz (Panzerwagen etc.): BP 50 bis BP 54
- Anhänger: BP 55
Die Kennung „BP“ wurde bis 1996 an die Deutsche Bundespost ausgegeben. Die Kennzeichen hatten jedoch eine andere Systematik.
Kennzeichen des Technischen Hilfswerks
Das Technische Hilfswerk besitzt ebenfalls ein Behördenkennzeichen mit den Buchstaben „THW“. Vor der Einführung des neuen Euro-Kennzeichens gliederten sich die Fahrzeuge des THW in die Gruppe der Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ein. Beibehalten wurde grundsätzlich die Ziffernstruktur der Behördenkennzeichen (8000–8999; 80000–89999, der für den Katastrophenschutz verwendete Nummernkreis). Der Kennzeichenbereich wurde mittlerweile um Blöcke mit führender „9“ erweitert. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle des Bundesministeriums des Innern vergeben. Zusätzlich existieren auch beim THW rote Wechselkennzeichen, deren Ziffernfolge beginnt dann mit „06“.
Kennzeichen der NATO
Internationale Hauptquartiere der NATO in Deutschland führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein „X“, dem eine vierstellige Zahl folgt. Auch wenn § 46 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem „X-Kennzeichen“ keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dem Kraftfahrzeugsachverständigengesetz und der 15. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung.
Danach müssen die mit „X“ gekennzeichneten Fahrzeuge zur regulären Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Die Sicherheitsprüfung kann aber auch von Werkstätten der Bundeswehr durchgeführt werden. Damit stehen diese Fahrzeuge im Gegensatz zu denen der Bundeswehr mit dem Kennzeichen „Y“, die im Rahmen der „Technischen Materialprüfung“ (TMP) von Fachpersonal der Bundeswehr geprüft werden.
Auch diese Schilder müssen nicht reflektierend sein und es gibt sie nicht in der Euro-Version. Es gibt auch rote Kennzeichen, die mit „X“ beginnen.
Weitere Militärkennzeichen
In Frankreich stationierte Angehörige der Bundeswehr (deutsche Soldaten und deren ziviles Gefolge, d. h. Bundeswehrwehrverwaltung bzw. berechtigte Familienangehörige) haben ein eigenes Nummernschild, das mit „DF“ beginnt und weiße Schrift auf schwarzem Grund hat. Darauf folgen vier Ziffern von 0001 bis 9999. Das Kürzel „DF“ ist ein sogenanntes „französisches Domänenkennzeichen“ (Staatskennzeichen) und bedeutet „Douanes Françaises“. Es handelt sich damit um ein Zollausschlusskennzeichen.
In den Niederlanden stationierte deutsche Soldaten haben dort auch ein eigenes Kennzeichen. Es hat gelbe Schrift auf schwarzem Grund und beginnt mit „AF“. Seit der Änderung des Seedorfer-Vertrages sieht das Kennzeichen anders aus: Es hat schwarze Schrift auf gelbem Grund und ist von normalen niederländischen Kennzeichen nicht zu unterscheiden.
Auch die in Deutschland stationierten Soldaten der US-Streitkräfte verwenden seit 2000 ein Nummernschild, das mit dem deutschen bis auf den Inhalt des Eurobandes identisch ist (sogenanntes „Lookalike-Kennzeichen“; mit „AD“, „AF“ oder „HK“ beginnend). Aufgrund von Sicherheitsbedenken wird seit Ende 2005 ein reguläres deutsches Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem der Soldat wohnt, verwendet. Für Dienstfahrzeuge wird weiterhin die Kennung „IF“ verwendet.
Als temporäre Kennzeichen mit roter Nummer werden auch Kennzeichen mit dem Buchstaben „T“, gefolgt von einer Abkürzung für die ausgebende Garnison und einer fünfstelligen Zahl herausgegeben, z. B. T GR 00042 aus dem Bereich Grafenwöhr oder T HS 00150 für Hohenfels.
Kürzel Garnison T A Augsburg T BA Bamberg T BH Baumholder T BR Bruchsal T GK Geilenkirchen T H Heidelberg T HS Hohenfels (Oberpfalz) T I Ingolstadt T K Kaiserslautern T MA Mannheim T S Stuttgart T SP Spangdahlem T SW Schweinfurt T W Wiesbaden Für die Soldaten folgender Länder, die in Deutschland stationiert sind bzw. waren, existieren eigene Kennzeichen:
- Belgien (weiße Schrift auf schwarzem Grund) – seit dem Abzug der belgischen Streitkräfte in Deutschland im Jahr 2004 nur noch vereinzelt für militärische Verbindungselemente zu sehen. Diese Kennzeichen wurden mittlerweile durch weiße Kennzeichen mit roter Schrift ersetzt (landestypisch) und haben die feste Kombination „B–123–X“ (vorangestelltes „B“, gefolgt von beliebiger dreistelliger Zahl sowie einem Buchstaben von „A“ bis „Z“),
- Frankreich (silberne Schrift auf blauem Grund) – seit dem Abzug der französischen Streitkräfte in Deutschland im Jahr 1999 nur noch Angehörigen des französischen Anteils an der Deutsch-Französischen Brigade, französischen militärischen Verbindungselementen in Deutschland und den Angehörigen der letzten französischen Einheiten in Saarburg (Kreis Trier-Saarburg) vorbehalten,
- Niederlande (weiße Schrift auf schwarzem Grund),
- Kanada (rote Schrift auf weißem Grund),
- Großbritannien gibt für diesen Fall keine gesonderten Kennzeichen mehr heraus. Die Soldaten verwenden dort das reguläre britische Nummernschild, aber auch deutsche Kennzeichen.
Verschiedenes
Ausbau des Systems
Das neue, ab 1956 in Westdeutschland eingeführte System sollte ausreichend sein für einen erwarteten erheblichen Zuwachs an Kraftfahrzeugen bei gleichzeitiger Anpassungsfähigkeit an veränderte europolitische Gegebenheiten. So konnten das Saarland (1957) und die Kreise in der ehemaligen DDR (1991) ohne größere Schwierigkeiten in das System übernommen werden, da für diese bereits im Verordnungsentwurf von 1956 Kennzeichen im sogenannten „Ostzonenverzeichnis“ reserviert waren. Dasselbe trifft auch für die Deutschen Ostgebiete zu, da die Bundesrepublik zum damaligen Zeitpunkt darauf noch Anspruch erhob. Nach dem völkerrechtlichen Verzicht auf diese Gebiete sind letztere jedoch hinfällig.
Ein bekanntes Beispiel für die Verletzung dieser Vorgaben ist der Lahn-Dill-Kreis, dem nach dessen Gründung 1977 das ursprünglich für Leipzig reservierte Kennzeichen „L“ zugewiesen wurde. Nach der Deutschen Einheit wurde Leipzig das „L“ 1991 zugeteilt und im Lahn-Dill-Kreis ab dem 1. Januar 1991 das Kennzeichen „LDK“ eingeführt.
Ein weiteres Beispiel liegt bei dem Unterscheidungszeichen „HS“ vor, das für Halle (Saale) vorgesehen war – analog zu „HW“ für den damaligen Landkreis Halle/Westfalen. Bei der Gebietsreform im Raum Aachen erhielt der neue Kreis Heinsberg 1972 dieses Unterscheidungszeichen und behielt es auch nach 1990, die Stadt Halle (Saale) erhielt das dreibuchstabige "HAL".
Mit der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt 2007 wurden erstmals auslaufende Unterscheidungszeichen neu vergeben: HZ wurde ursprünglich vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1993 für den Kreis Herzberg (heute Landkreis Elbe-Elster) ausgegeben und wird seit dem 1. Juli 2007 für den Landkreis Harz verwendet, ebenso wie BK für den ehemaligen Landkreis Backnang und heute für den Landkreis Börde in Haldensleben.
Der Landkreis Nordsachsen war 2009 der erste Kreis, der ein Unterscheidungszeichen eingeführt hat, welches sich weder von der aktuellen Kreisstadt noch vom Kreisnamen ableitet: TDO steht für die drei ehemaligen Kreisstädte Torgau, Delitzsch und Oschatz.
Unerwünschte Erkennungsnummern
Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Dies sind: HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel), wobei SD nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk unerwünscht, wenn diese eine der o. g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart werden beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, und „D“, für Köln wird „Z“ nicht vergeben. Allerdings wurden in Einzelfällen diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. So war im Zulassungsbezirk der Region Hannover „J“ ein zulässiger und vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandeter Erkennungsbuchstabe. Zwischenzeitlich wurden Kennzeichen mit „J“ nicht mehr vergeben, aktuell erfolgt wieder eine Vergabe. Weitere nicht vergebene Buchstabenkombinationen sind in Stuttgart S-ED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), in Nürnberg N-PD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands), im Kreis Warendorf WAF–FE, im Kreis Steinburg IZ-AN („Nazi“ rückwärts gelesen), im Kreis Dithmarschen HEI-L (nur bei Neuzulassungen[27], gilt nicht für Oldtimerkennzeichen). Im Landkreis Starnberg wird die Buchstabenkombination mit „SI“ (STA-SI – Abkürzung für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR) regulär wieder vergeben.[28]
Anstößige Kombinationen
Im Landkreis Limburg-Weilburg wurde zeitweise die Buchstabenkombination „AA“ (also: LM–AA) nicht ausgegeben, was „Leck mich am Arsch“ bedeutet und als Provokation angesehen wurde. Diese Regelung wurde 1988 außer Kraft gesetzt. Beispielsweise vergibt Stuttgart die Kombinationen S–EX und S–AU sowie Bad Segeberg SE–X bzw. SE-XY ausschließlich als Wunschkennzeichen. Ähnlich sieht es mit der Kombination der Stadt Hanau in Hessen (HU) und den Buchstaben RE sowie im Eifelkreis Bitburg-Prüm (BIT) und den Buchstaben CH aus.
Wunschkennzeichen
- → Hauptartikel: Wunschkennzeichen
Seit mindestens 1994 ist es möglich, gegen eine bundeseinheitliche Gebühr von zurzeit 10,20 Euro (Geb.-Nr. 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Online-Reservierung an. Für eine derartige Vorabreservierung fällt grundsätzlich eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro an, wodurch die Gesamtgebühren 12,80 Euro für ein Wunschkennzeichen mit Vorabreservierung betragen.
Reservierungen
Einige Städte behalten sich weiterhin Kombinationen für spezielle Fahrzeuge vor, wie z. B. „TX“ für Taxis oder „S“ bzw. „SW“ für städtische Fahrzeuge (Stadtwerke). Beispielsweise erhalten die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe immer die Kombination B V ××××. Für Frankfurt (Oder) ist das z. B. FF O ×××× („O“ für Omnibus, bisher mit „20“ beginnend)
Besondere Zulassungsbezirke
Die Städte Hanau in Hessen, St. Ingbert und Völklingen im Saarland und die Gemeinde Büsingen am Hochrhein haben eigene Unterscheidungszeichen, obwohl sie nicht kreisfrei sind. Hanau durfte als kreisangehörige Stadt mit Sonderstatus im Main-Kinzig-Kreises das Kennzeichen HU behalten, während alle anderen Gemeinden des Landkreises, der seinen Sitz nach Gelnhausen verlagerte, die Kennung MKK erhielten. St. Ingbert (Kennzeichen IGB, gelegen im Saarpfalz-Kreis mit Kennzeichen HOM) und Völklingen (Kennzeichen VK, gelegen im Regionalverband Saarbrücken mit Kennzeichen SB) dürfen als Mittelstädte nach saarländischem Kommunalrecht als Mittelstadt ihr Kennzeichen führen, Büsingen am Hochrhein (Kennzeichen BÜS, zum Landkreis Konstanz gehörend mit Kennzeichen KN) ist eine deutsche Exklave in der Schweiz und hat ein eigenes Kennzeichen zur Erleichterung der Grenzkontrollen.
Nach der Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011 zeichnet sich ab, dass die ehemaligen kreisfreien Städte Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar sowie die Insel Rügen ihre früheren Unterscheidungszeichen behalten (HGW, NB, HST, HWI, RÜG).[29]
Während St. Ingbert und Völklingen im Saarland die einzigen kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus sind, wurde mit dem eigenen Kennzeichen für Hanau in Hessen ein Präzedenzfall geschaffen. In dessen Folge deutet sich derzeit an, dass auch andere kreisangehörige Städte mit Sonderstatus ein eigenes Kennzeichen führen wollen. Die betroffenen Kommunen erhoffen sich eine Identifikations- und Bekanntheitssteigerung. Inzwischen haben sich schon über 125 deutsche Städte aus allen Teilen der Bundesrepublik durch Stadtratsbeschlüsse, die Unterzeichnung von gemeinsamen Erklärungen oder entsprechender Anträge an die Landesverkehrsminister für ihr altes Kennzeichen ausgesprochen, weil sie damit eine kostenlose Marketingchance verbinden.[30]
Die Verkehrsministerkonferenz der Länder entschied im April 2011, die Wiedereinführung von auslaufenden Kfz-Kennzeichen durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung möglich zu machen.[30] Eine abschließende Entscheidung des Bundesrates über die erforderliche bundesweite Regelung steht aus und ist für 2012 zu erwarten.
Im Land Bremen führen die kreisfreien Städte Bremen und Bremerhaven mit HB das gleiche Unterscheidungszeichen, obwohl sie etwa 60 Kilometer auseinander liegen. Zur Unterscheidung haben die Bremerhavener Kennzeichen immer einen Buchstaben und vier Ziffern.
Engschrift
Für die alten DIN-Kennzeichen galt: Reichte der Platz für die Zeichen nicht aus, so konnte die (private) Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem trat vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthielten, zum Beispiel „W“ oder „M“, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten. Es wurde meist eine gemischte Schreibweise benutzt, d. h. der Zulassungsbezirk in Normalbreite, die Erkennungsnummer in Engschrift und die Ziffernfolge wieder in Normalbreite. Für die FE-Schrift wird eine nichtproportionale Schriftart verwendet, d. h. alle Zeichen sind gleich breit. Für normal große Nummernschilder kann in der Regel bei bis zu sieben Zeichen die Normalschrift verwendet werden. Erst bei acht Zeichen wird für alle Zeichen die Engschrift benutzt.
Motorradkennzeichen
Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein gebogenes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs zur Fahrrichtung) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Gleichwohl ist die Verwendung solcher Kennzeichenschilder bis heute nicht verboten, was sie für die Verwendung an Oldtimern interessant macht. Zweiräder, Trikes und verwandte Fahrzeuge haben heute grundsätzlich nur ein Kennzeichenschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Seit Anfang April 2011 sieht die Fahrzeugzulassungsverordnung für Motorräder die Verwendung eines Kraftradkennzeichens mit einer Breite von 180 mm bis 220 mm und einer Höhe von 200 mm vor.[12] Davor war die Verwendung der breiteren zweizeiligen Kennzeichen üblich.
Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse "Mofa", "M" und "S" und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird ab 1. März jedes Jahres bis Ende Februar des folgenden Jahres (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Das Schild ist zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben), hochformatig und deutlich kleiner als gewöhnliche Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Anhand der drei Buchstaben kann die Versicherungsgesellschaft ermittelt werden.[31] Das Kennzeichen ist keine behördliche Zulassung, da (mit einer Haftpflichtversicherung) die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch die ABE des Fahrzeugs dokumentiert wird. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün auf reflektierendem, weißem Hintergrund. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Deshalb ist es nicht möglich, ein Kennzeichen drei Jahre später noch einmal zu benutzen.
Auf dem unteren Rand steht je nach Versicherung „GDV“ (ehemals: „HUK VERBAND“) oder „ADAC“ (ehemals „ARISA“).
Darüber hinaus gibt es noch rote Kennzeichen, die nur an Händler für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben werden. Diese Kennzeichen beginnen immer mit dem Buchstaben „Z“ um einen Missbrauch mit anderen Versicherungskennzeichen zu vermeiden, da in den Begleitpapieren kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist.
- Farben[32] der gegenwärtigen Kennzeichen ab 1. März des jeweiligen Jahres:
-
Farbe Jahr Schwarz
(RAL 9005)1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 Blau
(RAL 5012)1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015 2018 2021 Grün
(RAL 6010)1992 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013 2016 2019 2022
Zulassungsbezirke mit den wenigsten Kraftfahrzeugen
Die folgende Tabelle zeigt die Zulassungsbezirke mit den wenigsten angemeldeten Fahrzeugen in Deutschland (Stand: 2005, Quelle: KBA)
-
Platzierung 2005 Vergleich 1998 Stand 2005 Kfz-Bestand
im Jahr 2005398 KF SC 31077 399 SC IGB 30533 400 VK EMD 29355 401 EMD KF 29127 402 BÖ VK 28846 403 HWI EA 28781 404 ZW ZW 27341 405 EA HWI 25366 406 BÜS BÜS 812
Auslandsbesonderheiten
- In Australien gibt es in einigen Bundesstaaten gegen Zusatzkosten spezielle Versionen von Nummernschildern, die den deutschen ähnlich sind.
- In Victoria ist das Nummernschild mit dem deutschen bis auf den Inhalt des Eurobandes identisch. Es beginnt immer mit V für ‚Victoria‘ (in Deutschland: Vogtlandkreis). Neben der normalen Euro-Größe gibt es auch noch ein kleineres Format für Fahrzeuge mit Schilderrahmen US-amerikanischer/australischer Norm.
- In New South Wales gibt es ein ähnliches Schild wie in Victoria, allerdings beginnt es dort immer mit N für ‚New South Wales‘ (in Deutschland: Nürnberg). Es wird hier zusätzlich auch mit weißer Schrift auf schwarzem Grund angeboten (negative Schriftdarstellung). Das Schild kostet neben den Zusatzgebühren bei der Ausstellung auch noch eine jährliche Luxussteuer. Die Straßenbehörde von New South Wales empfiehlt dieses Nummernschild für „Personen, die ihrem Fahrzeug einen europäischen Touch geben wollen“.
- In Queensland gibt es „Euro-look-alike“-Nummern, die mit einem Q für ‚Queensland‘ beginnen.
- Auf Kennzeichen griechischer Lkw kann es Plaketten geben, die denen der deutschen TÜV-Plakette sehr ähneln, allerdings wird dort eine serifenbetonte Schrift verwendet.
- Ebenso ähneln die Plaketten des litauischen TÜV denen seines deutschen Pendants.
- Die FE-Schrift des deutschen Kennzeichens wird auch auf Kennzeichen in Bosnien und Herzegowina, Sri Lanka, Südafrika, Kamerun, Malta, Uruguay und Sierra Leone verwendet.
Sonstiges
Die Spider Murphy Gang hat 1989 ein traurig-melancholisches Lied mit dem Titel FFB (Landkreis Fürstenfeldbruck) veröffentlicht.
Siehe auch
- Liste der früheren deutschen Kfz-Kennzeichen-Systeme
- Automatische Nummernschilderkennung
- Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland
- Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland
- Liste aller deutschen Kfz-Kennzeichen mit inoffizieller Gebietseinteilung
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kfz-Kennzeichen (Österreich)
- Autokennzeichen (Schweiz)
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern
- Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland
- Kfz-Kennzeichen der kanadischen Streitkräfte in Deutschland
- Ostzonenverzeichnis
- Entwürfe für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland
- Gültigkeitsbeginn der deutschen Kfz-Kennzeichen
- Sachfahndung
- Kfz-Kennzeichen in Filmproduktionen
Weblinks
Commons: Deutsche Kfz-Kennzeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Ort zum Kennzeichen-Kürzel suchen und umgekehrt
- Wissenswertes über deutsche und europäische Kennzeichen
- Übersicht über die gesamte deutsche Nummernschildgeschichte
- Weitere, auch historische Informationen zu deutschen Kennzeichen
- Fotos deutscher Nummernschilder, mitunter auch von sehr seltenen
- Weitere Informationen zu deutschen Nummernschildern
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Michael Ossenkopp, „Kein Wunsch-Kennzeichen für den Kaiser“, Beilage „Automobil“ C2, Berliner Zeitung, 22./23. September 2007
- ↑ Mitteilung der Pressestelle des hessischen Wirtschaftsministeriums vom 16. Oktober 2009. Abgerufen am 25. November 2009
- ↑ Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Abgerufen am 22. Juli 2010.
- ↑ http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.205940.de Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Abgerufen am 14. April 2010
- ↑ http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=1525!0 Hinweis zur Umschreibung eines Fahrzeugs auf sachsen.de. Abgerufen am 7. Oktober 2010
- ↑ http://www.thueringen.de/de/tmblv/presse/pm/52623/uindex.html, abgerufen am 1. März 2011
- ↑ Landkreis Schweinfurt Meldung 25. Juni 2009: „Kfz-Kennzeichen beibehalten“ (online abgerufen 7. Oktober 2010)
- ↑ Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlagen zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)
- ↑ § Anlage9 StVZO Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- ↑ Fahrzeug-Zulassungsverordnung Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3), BGBl. I 2011, 188 - 202; BGBl. I S. 139)Online
- ↑ Geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 4. April 2011 (BGBl. I S. 549), BT-Drs. 29/11Online-Text mit Amtl. Begründung. Abruf 10. Juli 2011.
- ↑ a b c Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. April 2011 (BGBl. I S. 549)
- ↑ FZV §10(8–9)
- ↑ „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, 25. April 2006, in Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 21 vom 29. April 2006
- ↑ Neue Polizeifahrzeuge in blau-silber und neuem Nummernschema
- ↑ http://www.kennzeichen-guide.de/schilder/Polizei.htm, aufgerufen am 13. Mai 2011
- ↑ http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3_9.html
- ↑ Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Az.: V 3-B – 66 I 02-089 – Ausnahme Oldtimerkennzeichen
- ↑ DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V. „Bremen gibt dem authentischen Erscheinungsbild von Oldtimern mehr Gewicht“, abgerufen am 7. März 2010
- ↑ Oldtimer Markt 09/2010 Seite 7 oben
- ↑ TÜV Süd: Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
- ↑ Quellen: ADAC, AvD, div. Zulassungsstellen
- ↑ „Bundesverkehrsministerium: keine Rote 07 im Ausland! Traurig aber wahr!“, Meldung vom 3. August 2007, DEUVET – Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V.; Zugriff 30. September 2007
- ↑ ADAC, 2006
- ↑ Quelle: § 10 KraftStG
- ↑ Europäische Kommission: „Erläuternde Mitteilung vom 14. Februar 2007 zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“ (endgültige Fassung in: Amtsblatt C 68 vom 24. März 2007). Onlinefassung, Aufruf am 18. September 2010
- ↑ Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei? Kreis Dithmarschen, 19. März 2010, abgerufen am 19. August 2010: „Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA u. SS werden bundesrechtlich nicht vergeben; in Dithmarschen das „L“ nicht.“
- ↑ Wunschkennzeichen Online
- ↑ http://www.wkdis.de/rechtsnews/neue-regelungen-fuer-kfz-kennzeichen-nach-der-kreisgebietsreform-in-mecklenburg-vorpommern-188611
- ↑ a b http://www.bruchsal.org/story/wiedereinf%C3%BChrung-von-alten-kfz-kennzeichen-ist-auf-dem-weg
- ↑ „Suche nach Versicherungen zu Mofakennzeichen“ bei gdv.de
- ↑ Anlage FZV 12 (zu § 27 Abs. 1 Satz 4)'
Albanien | Andorra | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark2 | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich2 | Griechenland | Großbritannien | Irland | Island | Italien2 | Kasachstan1 | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Niederlande2 | Norwegen2 | Österreich | Polen | Portugal2 | Rumänien | Russland1 | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien2 | Tschechien | Türkei1 | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich2 | Weißrussland
Andere oder umstrittene Gebiete:
Åland | Färöer | Gibraltar | Isle of Man | Kanalinseln Alderney, Guernsey, Jersey | Kosovo | Nordirland | TransnistrienEhemalige Staaten
Deutsche Demokratische Republik | Jugoslawien | Tschechoslowakei | Sowjetunion1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.
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