- Übergroße Koalition
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Unter einer übergroßen Koalition wird in der Politikwissenschaft eine Koalition verstanden, an der mehr Parteien beteiligt sind, als für eine Regierungsmehrheit benötigt werden - im Gegensatz zu einer Minimalen Gewinnkoalition, an der gerade so viele Parteien beteiligt sind, wie für eine Regierungsmehrheit benötigt werden und zu der Koalition einer Minderheitsregierung.
Solche Koalitionen kommen vor allem in Konkordanzdemokratien wie etwa der Schweiz vor, bei denen das politische Verständnis darauf beruht, möglichst viele oder alle Parteien in den legislativen Prozess einzubinden. In Konkurrenzdemokratien hingegen sind übergroße Koalitionen eher unüblich. Sie tauchen dort am ehesten auf, wenn einfache Regierungsmehrheiten nicht mehr reichen, sondern größere Mehrheiten - zum Beispiel für Verfassungsänderungen - benötigt werden, oder bei relativ undisziplinierten Fraktionen, bei denen zu knappe Mehrheiten ein starkes Risiko des Scheiterns bergen.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es auf nationaler Ebene bisher nur übergroße Koalitionen unter Konrad Adenauer. In der zweiten (1953–1957) und dritten (1957–1961) Legislaturperiode verfügte die CDU/CSU über eine absolute Mehrheit an Abgeordneten, bildete bis 1960 aber dennoch verschiedene Koalitionen unter anderem mit der FDP, der DP, dem GB/BHE und der FVP. Auf Länderebene waren in der Anfangszeit der Bundesrepublik übergroße Koalitionen nicht unüblich und wurden als Konzentrationsregierungen bezeichnet.
In einigen österreichischen Bundesländern ist die Bildung übergroßer Konzentrationsregierungen durch das entsprechende Landesrecht vorgeschrieben.
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