Bundesmuseen

Bundesmuseen

Die Bundesmuseen in Wien sind Museen im Eigentum der Republik Österreich und bilden in ihrer Gesamtheit eine der größten Sammlungen der Welt. Sie gehen zum Teil auf die bis 1918 kaiserlichen Sammlungen zurück, die im Auftrag der Monarchen zusammengetragen und seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in repräsentativen Museumsbauten ausgestellt wurden, zum Teil handelt es sich um Gründungen der k.k. Staatsverwaltung. Das Museum Moderner Kunst wurde 1962 gegründet; in seinem ehemaligen Gebäude wurde 2011 vom Belvedere das 21er Haus eröffnet.

Die 1998 geschaffene Rechtskonstruktion der vollrechtsfähigen Bundesmuseen (wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts) wurde auch für die Österreichische Nationalbibliothek gewählt, die kein Museum ist. Das Pathologisch-Anatomische Bundesmuseum ist nach wie vor eine nachgeordnete Dienststelle des Unterrichtsministeriums, der Aufsichtsbehörde für die angeführten wissenschaftlichen Anstalten, soll aber einem Gesetzentwurf vom Herbst 2011 zufolge dem Naturhistorischen Museum angeschlossen werden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Die Häuser

Die neun Institutionen konnten 2010 rund 4,2 Millionen Besuche verzeichnen (nicht inkludiert: 284.000 Besuche im Lesesaal der Nationalbibliothek). Dazu hat der seit 1. Jänner 2010 geltende freie Eintritt für Besucher unter 19 Jahren wesentlich beigetragen, insgesamt 1.594.000 Besuche (38 % aller Besuche), der von den Häusern mit 14 bis 75 % aller Besuche registriert wurde. Offizielle Benennung und Besuchszahlen 2010 sind dem Kulturbericht 2010 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Abschnitte Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek, entnommen.

Wissenschaftliche Anstalt Standort Besuche 2010 (davon gratis) Gegründet Vollrechtsfähig seit
Albertina Wien 1., Albertinaplatz 000000000665000.0000000000665.000 (26 %) 1776 01. Jan. 2000
Kunsthistorisches Museum (KHM) mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum (inklusive Sammlungen in der Neuen Burg, Schatzkammer in der Hofburg und Wagenburg in Schloss Schönbrunn) Wien 1., Burgring 000000001194000.00000000001.194.000 (34 %) 1891 01. Jan. 1999
Belvedere, seit 15. November 2011 mit 21er Haus Wien 3., Prinz-Eugen-Straße und Arsenalstraße 000000000812000.0000000000812.000 (24 %) 1903 01. Jan. 2000
MAK - Museum für Angewandte Kunst Wien 1., Stubenring 000000000191000.0000000000191.000 (61 %) 1863 01. Jan. 2000
Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien - MUMOK Wien 7., MuseumsQuartier 000000000238000.0000000000238.000 (40 %) 1962 01. Jan. 2003
Naturhistorisches Museum (NHM) Wien 1., Burgring 000000000528000.0000000000528.000 (54 %) 1889 01. Jan. 2003
Technisches Museum mit Österreichischer Mediathek (TMW) Wien 14., Mariahilfer Straße 000000000327000.0000000000327.000 (66 %) 1908 (1918) 01. Jan. 2000
Pathologisch-Anatomisches Bundesmuseum (PAM) Wien 9., Universitätscampus, Narrenturm 000000000020000.000000000020.000 (75 %) 1796 nicht vollrechtsfähig
Österreichische Nationalbibliothek (inkl. Papyrusmuseum, Globenmuseum und Esperantomuseum) (ÖNB) Wien 1., Hofburg 000000000225000.0000000000225.000 (45 %) 14. Jh. 01. Jan. 2003

Andere Museen in Bundesbesitz und Museen mit Bundesförderung sind:

Siehe auch: Meistbesuchte Sehenswürdigkeiten Wiens

Bundesmuseen-Gesetz

Basisdaten
Titel: Bundesmuseen-Gesetz 2002
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Bundesverwaltung
Fundstelle: BGBl. I Nr. 115 / 1998 bzw. BGBl. I Nr. 14 / 2002
Datum des Gesetzes: 14. August 1998, 8. Jänner 2002
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 24 / 2007
Neubekanntmachung: BGBl. I Nr. 142 / 2000, BGBl. I Nr. 14 / 2002
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Als Bundesmuseen werden auf Grund der Bundesverfassung 1920 seit Jahrzehnten alle Museen bezeichnet, die von Bundesdienststellen verwaltet werden; im engeren Sinn sind Bundesmuseen heute jedoch solche, die dem Bundesmuseen-Gesetz unterliegen und auf Grund dessen als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts betrieben werden.

Experten sprechen von Vollrechtsfähigkeit (gegenüber der vorhergegangenen Teilrechtsfähigkeit), weil die Institutionen nunmehr eigene juristische Personen sind und als solche Rechte begründen und Verbindlichkeiten eingehen können, für die der Bund nicht haftet. So können sie z. B. Personal anstellen, das nicht dem Dienstrecht für Beamten und Vertragsbedienstete unterliegt. Für die Österreichische Nationalbibliothek, die kein Museum ist, aber kleinere Museen betreibt, gelten die Rechtsregeln des Bundesmuseen-Gesetzes analog.

Das Bundesmuseen-Gesetz wurde erstmals 1998 von der Bundesregierung Klima bzw. deren Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer beantragt und vom Nationalrat beschlossen. Die aktuelle Fassung wurde 2002 neu erlassen und 2007 ergänzt.

Die Bundesmuseen sind durchwegs kulturelles Erbe aus dem kaiserlichen Österreich, das 1918 / 1919 von der Republik übernommen wurde. Das Museum moderner Kunst (MUMOK) ist eine eigenständige Gründung der Zweiten Republik. Bis zur Erlassung des Gesetzes wurden Bundesmuseen als nachgeordnete Dienststellen des Unterrichtsministeriums geführt und unterlagen den personal-, finanz- und organisationsrechtlichen Bestimmungen für Bundesbeamte bzw. Bundesdienststellen.

1999 wurde auf Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes 1998 begonnen[3], die staatlichen Museen in die Vollrechtsfähigkeit überzuführen und als sich so weit wie möglich selbst finanzierende wissenschaftliche Anstalten im Eigentum der Republik zu führen. Erstes Museum, das in die neue Eigenständigkeit entlassen wurde, war das Kunsthistorische Museum, dessen Generaldirektor Wilfried Seipel die Autonomie seines Hauses konsequent vertreten und am Gesetzentwurf mitgewirkt hatte. Das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum wurden der neuen wissenschaftlichen Anstalt Kunsthistorisches Museum gegen den Willen der beiden Sammlungsleiter unterstellt.

Mit der Verselbstständigung von MUMOK, NHM und Nationalbibliothek war die Umsetzung des Gesetzes Anfang 2003 abgeschlossen. Heute finanzieren sich die Bundesmuseen zum Teil aus Eintrittsgeldern, Sonderausstellungen, Museumsshops und -cafés sowie internationalen Leihgaben, zum Teil durch staatliche Zuwendungen; diese waren 2001–2008 ohne Inflationsausgleich eingefroren und sind seither Gegenstand regelmäßiger Verhandlungen der Leiter der Anstalten mit dem Ministerium.

Der Versuch der Kommerzialisierung der staatlichen Museen wird von zwei Studien (Konrad 2008, Tschmuk 2009) durchaus kritisch gesehen.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Tschmuk: Die ausgegliederte Muse. Studien Verlag, Innsbruck 2009.
  • Heimo Konrad: Museumsmanagement und Kulturpolitik am Beispiel der ausgegliederten Bundesmuseen. Facultas Universitätsverlag, Wien 2008.
  • Bundesmuseen-Gesetz 2002 i.d.g.F
  • Hedwig Kainberger: Die Museen huldigen dem Kommerz. In: Salzburger Nachrichten. 1. Januar 2009, Kultur, S. 11 (9-.20.4-01, SN Archiv).

Weblinks

Bundesmuseen. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.

Einzelnachweise

  1. Georg Leyrer: Gelbgrünes Licht fürs 21er Haus, in: Tageszeitung Kurier, Wien, 24. September 2011, S. 29
  2. www.volkskundemuseum.at
  3. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Kulturbericht 2000. Wien (links auf pdf. In: Kultur » Berichte und Materialien » Kulturbericht 2000. bm:ukk, 7.05, abgerufen am 1. April 2009.).
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