- Butylhydroxyanisol
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Strukturformel Allgemeines Name Butylhydroxyanisol Andere Namen - 2-tert-Butyl-4-hydroxyanisol und 3-tert-Butyl-4-hydroxyanisol (Gemisch)
- BHA
- E320
Summenformel C11H16O2 CAS-Nummer - 25013-16-5 (Isomergemisch)
- 8003-24-5
- 9009-68-1
PubChem 24667 Kurzbeschreibung weißer bis gelblicher, brennbarer, lichtempfindlicher Feststoff[1]
Eigenschaften Molare Masse 180,24 g·mol−1 Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt Siedepunkt 264–270 °C[1]
Löslichkeit praktisch unlöslich in Wasser[1]
Sicherheitshinweise GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3] Achtung
H- und P-Sätze H: 302-315-319-335-351 EUH: keine EUH-Sätze P: 261-281-305+351+338 [3] EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2] Gesundheits-
schädlich(Xn) R- und S-Sätze R: 22-40-68-63 S: 36/37 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Butylhydroxyanisol (BHA, E320) ist eine organische chemische Verbindung aus der Gruppe der Phenolether. Sie wird als synthetisch hergestelltes Antioxidationsmittel eingesetzt. Als Lebensmittelzusatzstoff verhindert es das Ranzigwerden von Nüssen und ähnlichen Knabberartikeln sowie Süßigkeiten. Es wird jedoch auch in Arzneimitteln und Kosmetika eingesetzt. Wegen der Auslösung von Allergien und organischer Veränderungen im Tierversuch bestehen gesundheitliche Bedenken.[4]
Butylhydroxyanisol gehört zu den in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen und darf bis zu einer zulässigen Höchstmengen in verschiedene Lebensmittelkategorien eingesetzt werden.[5]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c Eintrag zu CAS-Nr. 25013-16-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 29. Oktober 2008 (JavaScript erforderlich).
- ↑ a b Datenblatt Butylhydroxyanisol bei AlfaAesar, abgerufen am 17. März 2010 (JavaScript erforderlich).
- ↑ a b Datenblatt Butylhydroxyanisol bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 14. März 2011.
- ↑ Oekotest: Datenblatt Butylhydroxyanisol
- ↑ Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV. Bundesministeriums der Justiz, 28. März 2011, abgerufen am 21. Juni 2011.
Kategorien:- Gesundheitsschädlicher Stoff
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