- Abgeordnetenkammer (Belgien)
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Die Belgische Abgeordnetenkammer (französisch: Chambre des Représentants de Belgique, niederländisch: Belgische Kamer van Volksvertegenwoordigers) ist eine der zwei Kammern des belgischen Föderalen Parlaments. Sie hat ihren Sitz im Palais de la Nation in Brüssel.
Präsident der Kammer ist seit Dezember 2008 Patrick Dewael (VLD).[1]
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder und Wahlen
Gemäß Art. 62 der Belgischen Verfassung sitzen in der Kammer 150 Abgeordnete. Sie werden in 11 Wahlkreisen für vier Jahre im Wege des allgemeinen einfachen Wahlrechts gewählt. Wählbar ist jeder Belgier, der das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Die Abgeordneten teilen sich in zwei Sprachgruppen ein: die französischsprachige (62 Sitze) und die niederländischsprachige (88 Sitze). Eine deutsche Sprachgruppe gibt es nicht; die deutschsprachigen Abgeordneten sind der französischen Gruppe angeschlossen. Für die übrigen Abgeordneten bestimmt sich die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen nach der Sprache ihres Wahlkreises. Für die Abgeordneten des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde bestimmt sich die Zugehörigkeit nach der Sprache in der sie ihren Eid ablegen.
Die Grenzen der 11 Wahlkreise stimmen überein mit den Provinzgrenzen, mit Ausnahme der Provinz Flämisch-Brabant und der Region Brüssel-Hauptstadt, die in die Wahlbezirke Löwen und Brüssel-Halle-Vilvoorde unterteilt sind. Die Zahl der Sitze ist jeweils proportional zur Zahl der Einwohner des Wahlkreises. Für jeden Wahlkreis bis auf die Kreise Löwen und Brüssel-Halle-Vilvoorde gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde. 5 der Wahlkreise sind rein niederländischsprachig, 5 sind rein französischsprachig. Der Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde ist der einzige zweisprachige Kreis.
Kompetenzen
Die Belgische Abgeordnetenkammer ist hinsichtlich der Gesetzgebung u.a. zuständig für das Belgische Grundgesetz, staatsorganisatorische Gesetze und die Annahme völkerrechtlicher Verträge. Auch für darüber hinausgehende Gesetzgebung ist die Kammer zuständig, jedoch kann der Senat innerhalb bestimmter Fristen Änderungen vorschlagen oder in eigener Initiative Gesetzesentwürfe vorlegen. In diesen Fällen liegt die Letztentscheidungskompetenz bei der Abgeordnetenkammer.
Bei der Regierungsbildung muss die neue Regierung nach Art. 101 des Grundgesetzes die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erhalten. Durch Interpellationen kontrolliert die Kammer anschließend die Arbeit der Regierung und kann Misstrauensanträge stellen.
Die Abgeordnetenkammer ist außerdem zuständig für die Kontrolle der Staatsfinanzen. Sie muss dem Haushaltsplan zustimmen und die Endabrechnung erstellen. Dabei wird sie vom Rechnungshof unterstützt, dessen Mitglieder sie auch bestimmt.
Darüber hinaus sammelt die Kammer Informationen für neue gesetzgeberische Initiativen. Sie kann Untersuchungskommissionen zur Ermittlung gesellschaftlicher Probleme einrichten und daraufhin neue Gesetzesvorhaben einbringen.
Zusätzlich hat die Abgeordnetenkammer noch eine Reihe weiterer Befugnisse, wie die Verleihung der belgischen Nationalität, die Ernennung parlamentarischer Ombudsmänner, und die Ernennung der Richter des Verfassungsgerichtshofs und des Staatsrates.
Eid
Jeder Abgeordnete muss bei Amtsantritt einen Eid ablegen, in einer der drei Landessprachen. Er lautet auf Niederländisch: „Ik zweer de Grondwet na te leven“, auf Französisch: „Je jure d'observer la Constitution“ und auf Deutsch: „Ich schwöre, die Verfassung zu beachten“.
Aktuelle Sitzverteilung
Aktuelle Sitzverteilung nach Wahlkreisen (nach den Wahlen 2007):
niederländischsprachige Gruppe französischsprachige Gruppe Wahlkreis Sitze Wahlkreis Sitze Brüssel-Halle-Vilvoorde 9 Brüssel-Halle-Vilvoorde 13 Antwerpen 24 Hennegau 19 Ostflandern 20 Lüttich 15 Löwen 7 Luxemburg 4 Limburg 12 Namur 6 Westflandern 16 Wallonisch-Brabant 5 Gesamt 88 Gesamt 62 Aktuelle Sitzverteilung nach Parteien (nach den Wahlen 2007):
Regierungsparteien sind mit einem Punkt gekennzeichnet (•)
Die Abgeordneten finden sich in der Liste der Mitglieder der belgischen Abgeordnetenkammer (2007-2011).
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
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