- Feldbesichtigung
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Die Feldbesichtigung (auch Feldesbesichtigung) ist die amtliche Besichtigung der geologischen, bergbaulichen und rechtlichen Gegebenheiten an Ort und Stelle.[1] Bis ins 19. Jahrhundert hatte man ein Mutungsgesuch beim zuständigen Bergamt einzureichen, wenn man innerhalb eines bestimmten Grubenfeldes die Abbaurechte auf bestimmte Rohstoffvorkommen erwerben wollte. Mit der Erteilung eines Mutscheins wurde dem Muter zur Auflage gemacht, die Bauwürdigkeit nachzuweisen. Im Vorfeld der Verleihung fertigte die Bergbaubehörde bei der nachfolgenden Feldbesichtigung eine amtliche Niederschrift über die getroffenen Feststellungen an (Feldbesichtigungsprotokoll).
Einzelnachweise
- ↑ Herbert Stahl (Redaktion), Gerhard Geurts, Herbert Ommer: Das Erbe des Erzes. Band 2, Die Gruben auf den Gangerzlagerstätten im Erzrevier Bensberg. Köln 2004, ISBN 3-00-014668-7, S. 318
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