- Frank Osterloh
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Frank Osterloh (* 14. August 1941 in Berlin; † 10. Juni 2004) war ein Offizier des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Als „Untersuchungsführer“ der Ermittlungsabteilung (Hauptabteilung IX) arbeitete er lange Jahre im Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen. In den 1990er Jahren vertrat er als Anwalt zahlreiche frühere MfS-Kollegen und SED-Funktionäre vor Gericht.
Inhaltsverzeichnis
Kindheit und Jugend
Nach dem Abitur ging Osterloh zunächst für drei Jahre zur Nationalen Volksarmee (NVA). 1967 schloss er ein Jura-Studium als Diplom-Jurist ab. Im selben Jahr wurde er Untersuchungsführer bei der Militärstaatsanwaltschaft und zwei Jahre später beim Ministerium für Nationale Verteidigung.[1]
Stasi-Laufbahn
Osterloh trat 1971 in den Dienst des MfS. In der Ermittlungsabteilung (Hauptabteilung IX) kümmerte er sich um grundsätzliche „Rechtsfragen“, zunächst als „Operativer Mitarbeiter“, später als „Offizier für Sonderaufgaben“, von 1982 an als Gruppenleiter. Ein Jahr zuvor erfolgte seine Beförderung zum Oberstleutnant. An der Stasi-Hochschule Potsdam promovierten er und weitere Stasi-Offiziere mit einer Arbeit über die Bekämpfung der sogenannten politischen Untergrundtätigkeit in der DDR unter dem Titel „Politische und völkerrechtliche Aspekte der Arbeit des MfS zur offensiven Zurückweisung der von Staatsorganen bzw. Feindeinrichtungen der BRD ausgehenden Einmischung in innere Angelegenheiten der DDR“[2]. Zu diesem Zweck wirkte er an der Vorbereitung von drei politischen Prozessen mit, bei denen etwa der Wehrdienstverweigerer Nico Hübner zu fünf Jahre Haft und zwei Fluchthelfer sogar zu je zwölf Jahre Gefängnis verurteilt wurden. Seit Sommer 1989 war Osterloh Sekretär der SED-Grundorganisation in der Ermittlungsabteilung.[3]
Leben nach 1990
Kurz vor dem Ende der DDR konnte Osterloh die Zulassung zum Rechtsanwalt erlangen. Er arbeitete wie ein Großteil der DDR-Anwälte mit Stasi-Vergangenheit als Rechtsanwalt weiter. Ein Antrag auf Entzug der Anwaltszulassung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sein Tatbeitrag an der Kollektivdissertation nicht erkennbar sei. So vertrat er nach der Wiedervereinigung u.a. MfS-Täter wie den Mielke-Stellvertreter Gerhard Neiber, den Leiter der Hauptabteilung VIII Albert Schubert, sowie den Stasi-Psychiater Horst Böttger.[3]
Weblinks
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Sie sind wieder da“ – Vom Stasi-Offizier zum Rechtsanwalt
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Roman Grafe: Deutsche Gerechtigkeit - Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber, München 2004, S.156f.
- ↑ Vgl. Detlef Kühn: Das Gesamtdeutsche Institut im Visier der Staatssicherheit, Berlin 2008, S. 10. Online-Version
- ↑ a b Vgl. Hubertus Knabe: Die Täter sind unter uns - Über das Schönreden der SED-Diktatur, Berlin 2008, S. 165.
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