- Abitur in Niedersachsen
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Im Schuljahr 2006/07 wurde in Niedersachsen eine neugeordnete gymnasiale Oberstufe eingeführt, nachdem das Zentralabitur schon im Schuljahr 2005/2006 eingeführt worden war.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der Unterricht der hier vorgestellten Qualifikationsphase kann weiterhin in einem Kurssystem organisiert sein, der Schüler wählt jedoch nicht mehr unter Berücksichtung bestimmter Auflagen bestimmte Fächer, sondern entscheidet sich für einen von bis zu fünf Schwerpunkten (Profilen). Die Schule ist allerdings in der Lage, durch Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten die Oberstufe im Klassensystem zu organisieren.
Innerhalb eines solchen Schwerpunkts sind die zu belegenden Fächer weitgehend fest vorgeschrieben; diese neuartige Form der Oberstufe wird oft auch als Profiloberstufe bezeichnet. Die Differenzierung in zwei- oder dreistündige Grundkurse und fünfstündige Leistungskurse entfällt; künftig wird der Unterricht in vierstündigen Profilfächern, vierstündigen Kernfächern und zweistündigen Ergänzungsfächern erteilt.
Seit dem Jahr 2011 wird das Abitur nach 12 Jahren abgenommen, daher gab es 2011 ein Doppelabitur.
Die Aufgabenfelder
Aufgabenfeld A
sprachlich-literarisch-künstlerischAufgabenfeld B
gesellschaftswissenschaftlichAufgabenfeld C
mathematisch-naturwissenschaftlich-technischDeutsch Geschichte Mathematik Fremdsprachen Politik-Wirtschaft Biologie Kunst Erdkunde Chemie Musik Religion Physik Darstellendes Spiel* Philosophie* Informatik Werte und Normen Ernährungslehre mit Chemie* Pädagogik/Psychologie* Rechtskunde* Wirtschaftslehre* * nur an wenigen Schulen
Für die Fächer Seminarfach und Sport erfolgt keine Zuordnung zu einem Aufgabenfeld.
Das Noten- bzw. PunktesystemPunkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung 15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. 14 1 91 % 13 1− 86 % 12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. 11 2 76 % 10 2− 71 % 9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. 8 3 61 % 7 3− 56 % 6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. 5 4 46 % 4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich 3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 2 5 27 % 1 5− 20 % 0 ungenügend 6 0 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt Belegverpflichtungen
In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Niedersachsens müssen fünf Prüfungsfächer belegt werden, darunter drei auf erhöhtem Niveau. Hierbei ist einer von fünf Schwerpunkten zu wählen:
- sprachlicher Schwerpunkt
- musisch-künstlerischer Schwerpunkt
- gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt
- naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
- sportlicher Schwerpunkt (nur wenige Schulen)
Für die Schulen gelten bei der Einrichtung von Schwerpunkten folgende Reglements:
- Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt müssen angeboten werden.
- Der gesellschaftswissenschaftliche und musisch-künstlerische Schwerpunkt sollen angeboten werden.
- Der sportliche Schwerpunkt kann angeboten werden.
So lange nicht mindestens je ein sprachlicher und naturwissenschaftlicher Schwerpunkt eingerichtet werden kann, kann auch keiner der drei anderen Schwerpunkte angeboten werden.
Schwerpunktfächer
Mit der Wahl eines Schwerpunktes entscheidet sich der Schüler für zwei Schwerpunktfächer, die vierstündig unterrichtet werden:
Schwerpunkt sprachlich naturwissenschaftlich musisch-künstlerisch gesellschaftswissenschaftlich sportlich 1. Schwerpunktfach
1. Prüfungsfachfortgeführte Fremdsprache Naturwissenschaft Musik oder
KunstGeschichte Sport 2. Schwerpunktfach
2. Prüfungsfachweitere Fremdsprache oder
fortgeführte Fremdsprache oder
DeutschNaturwissenschaft oder
Mathematik oder
InformatikDeutsch oder
MathematikPolitik-Wirtschaft oder
Erdkunde oder
Religion oder
Philosophie
2. Schwerpunktfach als 3. PrüfungsfachNaturwissenschaft Der Unterricht in den Schwerpunktfächern findet auf erhöhtem Anforderungsniveau statt, welche mit doppelter Wertung in die Note eingehen. Im dritten Prüfungsfach findet der Unterricht ebenfalls auf erhöhtem Anforderungsniveau statt, jedoch nur mit einfacher Wertung.
Kernfächer
Folgende Kernfächer sind, falls nicht bereits Schwerpunktfächer, in allen vier Schulhalbjahren vierstündig zu belegen:
- Deutsch
- Fremdsprache
- Mathematik
Ergänzungsfächer
Ergänzungsfächer sind vom Schüler verpflichtend zu belegen und in der Regel zweistündig. Die Belegverpflichtung für ein Fach entfällt, wenn das entsprechende Fach bereits Schwerpunktfach ist.
Für vier Halbjahre sind verpflichtend zu belegen:
- Naturwissenschaft (vierstündig) (entfällt im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt)
- Religion oder Werte und Normen oder Philosophie
- Sport
- Seminarfach
Für zwei Halbjahre sind verpflichtend zu belegen:
- Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel
- Geschichte
- Politik-Wirtschaft
- zweites Naturwissenschaftsfach oder Informatik oder zweite Fremdsprache, aber nur im gesellschaftswissenschaftlichen und sportlichen Profil
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung ist am Ende der gymnasialen Oberstufe in fünf Fächern abzulegen. Im ersten bis vierten Prüfungsfach findet eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt.
Alle Abiturprüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase durchgehend mit vier Wochenstunden belegt worden sein.
a) Erstes und zweites Prüfungsfach
Die beiden Schwerpunktfächer, sie werden in der Qualifikationsphase mit erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt werden geprüft: Schwerpunktfach Geschichte und eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft.
b) Drittes Prüfungsfach
Ein weiteres Fach wird nach Maßgabe der Schule in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wird das zweite Schwerpunktfach geprüft.
c) Viertes und fünftes Prüfungsfach
Das schriftlich geprüfte vierte Prüfungsfach (ersetzbar durch eine besondere Lernleistung im gleichen Aufgabenfeld wie das vierte Prüfungsfach) und das mündlich geprüfte fünfte Prüfungsfach können vom Schüler frei gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass folgende Auflagen erfüllt sind:
- Durch die Abiturprüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein.
- Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein.
Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen und die Ermittlung der Gesamtqualifikation orientieren sich am bundeseinheitlichen System. Bedingt durch die Besonderheiten der Oberstufenstruktur in Niedersachsen sind dabei folgende Anpassungen zu beachten:
- Den 8 abzurechnenden Leistungskursen entsprechen in Niedersachsen die Kurse des 1. bis 4. Halbjahres im ersten und zweiten Prüfungsfach
- Den 22 abzurechnenden Grundkursen entsprechen in Niedersachsen folgende 28 Kurse:
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- die Kurse des 1. bis 4. Halbjahres im dritten Prüfungsfach
- die Kurse des 1. bis 4. Halbjahres im vierten und fünften Prüfungsfach;
- Des Weiteren folgende Kurse, sofern sie nicht bereits Prüfungsfachkurse sind:
- vier Kurse in Deutsch
- vier Kurse in einer Fremdsprache (im sprachlichen Schwerpunkt als 2. Fremdsprache)
- vier Kurse in Mathematik
- vier Kurse in einer 2. Naturwissenschaft oder Informatik (nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt)
- zwei Kurse in Geschichte
- zwei Kurse in einer Naturwissenschaft
- zwei Kurse in Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel (DS ist nicht als Prüfungsfach wählbar)
- zwei Kurse in Politik-Wirtschaft
- zwei Kurse in Religion oder Werte und Normen oder Philosophie
- zwei Kurse im Seminarfach (darunter das Halbjahr mit der Facharbeit, sowie das diesem vorangegangene oder folgende)
- zwei Kurse im Sport (keine Einbringungsverpflichtung; wenn mehr als 1 Kurs eingebracht wird, dann muss darunter mindestens eine Individualsportart sein)
- gegebenenfalls zwei Kurse einer in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache (falls nicht bereits oben eingebracht)
- gegebenenfalls die bestbenoteten noch nicht eingebrachten Kurse bis zur Auffüllung auf insgesamt 28 Kurse
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- Die Leistungen der Abiturprüfung werden in jedem Fach vierfach abgerechnet; findet in einem schriftlichen Fach eine zusätzliche mündliche Prüfung statt, werden die Teilergebnisse im Verhältnis 2:1 gewichtet.
- Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote:
Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote Punkte 1,0 900 – 823 2,0 660 – 643 3,0 480 – 463 1,1 822 – 805 2,1 642 – 625 3,1 462 – 445 1,2 804 – 787 2,2 624 – 607 3,2 444 – 427 1,3 786 – 769 2,3 606 – 589 3,3 426 – 409 1,4 768 – 751 2,4 588 – 571 3,4 408 – 391 1,5 750 – 733 2,5 570 – 553 3,5 390 – 373 1,6 732 – 715 2,6 552 – 535 3,6 372 – 355 1,7 714 – 697 2,7 534 – 517 3,7 354 – 337 1,8 696 – 679 2,8 516 – 499 3,8 336 – 319 1,9 678 – 661 2,9 498 – 481 3,9 318 – 301 4,0 300 Die Durchschnittsnote (N) errechnet sich in Übereinstimmung mit Anlage 3 der Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen nach der Formel:
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