Abitur in Brandenburg

Abitur in Brandenburg

Das Abitur in Brandenburg wird in der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ab dem Schuljahr 2009/10 beträgt die reguläre Schulzeit bis zum Abitur im Land Brandenburg an Gymnasien 12 Jahre, bis zu diesem Schuljahr 13 Jahre. Der Abiturjahrgang 2011/12 ist also ein Doppeljahrgang. In ihm legen die Schülerinnen und Schüler ihr Abitur ab, die sowohl im Jahr 1999 als auch im Jahr 2000 eingeschult wurden. An Gesamtschulen oder Oberstufenzentren mit GOST beträgt die Schulzeit bis zum Abitur 13 Jahre, von denen 6 in der Grundschule und 4 in der Sekundarstufe I und 2 bzw. 3 Jahre in der Sekundarstufe II verbracht werden. Für besonders Begabte besteht zudem die Möglichkeit, bereits ab Klasse 5 an ausgewählte Gymnasien zu wechseln.

Das 11. Schuljahr an den Gymnasien bis zum Schuljahr 2009/10 und an den Gesamtschulen besitzt eine Einführungsfunktion und bereitet auf den Unterschied zwischen den Sekundarstufen vor. Es kann auch (durch zum Beispiel ein Jahr im Ausland) „übersprungen“ werden, da es in der Berechnung der Abiturnote nicht berücksichtigt wird.

Unterschiede hierbei sind:

  • Anstelle von Klassen gibt es Kursgruppen (Kurse), die nach Fach zusammengesetzt sind (das heißt, jeder Schüler kann einen anderen Stundenplan und jedes Fach mit anderen Schülern zusammen haben).
  • Die Klassenleiterfunktion übernimmt der Tutor, der meist ein Leistungskurslehrer ist; die Schüler dieses Kurses bilden das Tutorium.
  • Der Unterricht wird in Grundkursen (drei Wochenstunden) und Leistungskursen (fünf Wochenstunden) unterteilt. Es gibt zwei Leistungskursfächer, alle weiteren Fächer werden als Grundkurs unterrichtet.
  • Es wird nicht mehr in Schuljahren, sondern in Schulhalbjahren gerechnet. Diese Halbjahre werden mit 11/I, 11/II, 12/I, 12/II, 13/I, 13/II bezeichnet. Jedes Halbjahr wird gesondert bewertet (das heißt, die Noten werden jedes Halbjahr zurückgesetzt).

Schulen

Das Abitur kann in Brandenburg an folgenden Schulen abgelegt werden:

Fächerwahl

Es gibt Pflicht- und Wahlfächer. Ein Kurs, in dem 0 Punkte erreicht wurden, gilt als nicht belegt.

Abiturberechnung

Leistungsbewertung

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 95 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 90 %
13 1− 85 %
12 gut 2+ 80 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 75 %
10 2− 70 %
9 befriedigend 3+ 65 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 60 %
7 3− 55 %
6 ausreichend 4+ 50 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 45 %
4 schwach ausreichend 4− 36 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 27 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 18 %
1 5− 9 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Fächereinbringung

Für die Abiturbewertung sind nur die Zeugnisnoten 12/I, 12/II, 13/I, 13/II und die Prüfungsergebnisse relevant.

In die Berechnung gehen verpflichtend folgende Fächer ein:

Zusätzlich verpflichtend sind:

  • alle vier Halbjahreskurse der beiden Leistungskurse;
  • die ersten drei Halbjahreskurse der beiden Grundkurs-Abiturfächer.

Für die Abiturberechnung sind genau 22 Grundkurswertungen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, können Wertungen nach freier Entscheidung einbezogen werden.

Im Fach Sport dürfen maximal drei Halbjahreskurse in die Bewertung einbezogen werden.

Bewertung der einzubringenden Kurse in der Berechnung zur Abiturnote

Grundkurse werden einfach gewertet. Leistungskurse werden in den ersten drei Halbjahren doppelt gewertet, im vierten Halbjahr geht die Note einfach ein.

Prüfungen werden vierfach bewertet, sofern keine fünfte Prüfungskomponente gewählt wird. Ist dies der Fall, werden die Prüfungsergebnisse dreifach gewertet. Die Ergebnisse in den vier Prüfungsfächern aus dem vierten Halbjahr gehen ebenfalls in den Prüfungsbereich ein.

Zulassungsanforderungen zum Abitur

  • Ein Abschluss der zum Besuch der gymnasialen Oberstufen berechtigt.
  • Die Fächerbelegung muss der Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung (GOSTV) entsprechen.
  • Keine Leistungskursbewertung darf mit 0 Punkten bewertet worden sein.
  • In vier der sechs Leistungskurswertungen müssen mindestens 5 Punkte erreicht worden sein.
  • Im Leistungskursbereich muss die Summe der Wertungen mindestens 70 erreichen.
  • In keinem einzubringendem Grundkurs darf eine Wertung mit 0 Punkten vorhanden sein.
  • In mindestens 16 Grundkurswertungen müssen 5 Punkte erreicht worden sein.
  • Im Grundkursbereich muss die Summe der Wertungen mindestens 110 erreichen.
  • In 13/II darf kein Abiturprüfungsfach mit 0 Punkten bewertet worden sein.
  • In mindestens zwei Prüfungen (davon ein Leistungskurs) müssen mindestens 5 Punkte erreicht worden sein.
  • Keine Abiturprüfung darf mit 0 Punkten bewertet werden, außer:
    • in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung wurden mindestens 2 Punkte erreicht oder
    • in einer Wiederholungsprüfung wurde mindestens 1 Punkt erreicht

Abitur-Prüfung

Zentralabitur

Siehe auch: Zentralabitur

Seit dem Schuljahr 2004/2005 werden die schriftlichen Abiturprüfungen in Kernfächern zentral vom Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gestellt.[1] Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik die Abiturprüfungen gemeinsam von den Ländern Berlin und Brandenburg gestellt.[2] Mit dem Schuljahr 2011/2012 werden diese um die Fächer Biologie und Geografie erweitert.[3]

Abitur-Prüfungsfächer-Wahl

Das Abitur setzt sich bis zum Schuljahr 2010/11 aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Auch eine sogenannte fünfte Prüfungskomponente ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Ab dem Schuljahr 2011/12 sind vier schriftliche und eine mündliche Prüfung verpflichtend. Wobei die mündlich Prüfung als Einzelprüfung wie folgt stattfinden kann: im fünften Abiturprüfungsfach; als Kolloquium, sofern im fünften Abiturprüfungsfach eine Besondere Lernleistung erbracht wird; als pflichtige Zusatzprüfung im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach oder als freiwillige Zusatzprüfung im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach. Zudem kann je eine freiwillige Zusatzprüfung in den vier schriftlichen Abiturprüfungsfächern durch den Prüfling gewählt werden, sofern nicht bereits eine pflichtige Zusatzprüfung in diesem Fach durchgeführt wurde.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zentralabitur (BB). Bildungsserver.berlin-brandenburg.de (4. Dezember 2008). Abgerufen am 3. Juli 2010.
  2. Gemeinsame Fächer im Zentralabitur (BE und BB). Bildungsserver.berlin-brandenburg.de (4. Dezember 2008). Abgerufen am 3. Juli 2010.
  3. http://www.rbb-online.de/stadt_land/dossiers/schule_in_berlin_und/neues_schuljahr.html

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abitur nach 12 Jahren — Das Abitur nach zwölf Jahren (auch achtjähriges Gymnasium oder G8) ist die in Deutschland in allen Ländern eingeführte Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von dreizehn auf zwölf Jahre. Als Hauptargument für die Einführung wird vor allem die… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur nach zwölf Jahren — Das Abitur nach zwölf Jahren (auch achtjähriges Gymnasium oder G8) ist die in Deutschland in allen Ländern eingeführte Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von dreizehn auf zwölf Jahre. Als Hauptargument für die Einführung wird vor allem die… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur in NRW — Das Abitur in Nordrhein Westfalen wurde mit dem Abitur Jahrgang 2007 auf das Zentralabitur umgestellt. Zum Schuljahr 2006/2007 wurde das 12 Jahre System eingeführt, so dass es 2013 (Schuljahr 2012/2013) ein Doppelabitur geben wird, bei dem zwei… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur in Bayern — Das bayerische Reifezeugnis (Abitur; allgemeine Hochschulreife) wird normalerweise durch den erfolgreichen Abschluss der Kollegstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13) und der zentral gestellten Abiturprüfung erlangt. Das Regelwerk für die Kollegstufe… …   Deutsch Wikipedia

  • Brandenburg — Land Brandenburg Kraj Bramborska …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur nach Klasse 12 — Das Abitur nach Klasse 12 (auch achtjähriges Gymnasium, kurz G8 oder Gy8) ist das Ergebnis einer Schulreform an den Gymnasien in Deutschland. Die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von bisher dreizehn auf nunmehr zwölf Jahren wurde in fast… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur — Das Abitur (von lateinisch examen abiturium „Abgangsprüfung“, gebildet aus dem Partizip Futur des Verbs abire „davongehen, abgehen“) bezeichnet den Nachweis der Befähigung für ein Hochschulstudium nach Ablegung einer Reifeprüfung (lat. Matura,… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur in Nordrhein-Westfalen — Das Abitur in Nordrhein Westfalen wurde mit dem Abitur Jahrgang 2007 auf das Zentralabitur umgestellt. Mit dem Schuljahr 2005/2006 wurde das 12 Jahre System eingeführt, so dass es 2013 (Schuljahr 2012/2013) ein Doppelabitur geben wird, bei dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur in Baden-Württemberg — Das baden württembergische Abiturzeugnis wird durch den erfolgreichen Abschluss der Kursstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13 im neunjährigen Gymnasium bzw. 11 und 12 im achtjährigen Gymnasium (G8)) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung… …   Deutsch Wikipedia

  • Abitur in Hessen — Das hessische Abitur wird am Ende der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) und einer bestandenen Abiturprüfung in fünf Fächern vergeben. Inhaltsverzeichnis 1 Die Qualifikationsphase 1.1 Belegungspflicht 1.2 Leistungskurse …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”