Stephan Christoph Harpprecht von Harpprechtstein

Stephan Christoph Harpprecht von Harpprechtstein

Stephan Christoph Harpprecht von Harpprechtstein (* 12. Juni 1676 in Lustnau[1]; † 11. Januar 1735 in Wien[2]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Stephan Christoph Harpprecht von Harpprechstein wurde am 12. Junig 1676 in Lustnau in der Nähe Tübingens als Sohn des Vogtes Johann Christoph Harpprechtstein geboren. Zum Studium der Rechtswissenschaften bezog er die Universität Tübingen, wechselte an die Universität Halle, wurde aber in Tübingen zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. 1698 heiratete er.

Tübingen berief ihn 1702 zum außerordentlichen Professor. Kurz darauf wurde er zum ordentlichen Professor befördert sowie hohenzollern-hechingischer Hofrat. In Stuttgart wurde er 1709 Regierungsrat und Kammergerichtsprokurator. Nicht viel später kehrte er aber wieder zurück nach Tübingen. Von Kaiser Karl VI. wurde von Harpprechtstein 1710 in den Adelsstand berufen. Zugleich wurde er zum kaiserlichen Rat ernannt und erhielt die Gnadenkette.

Als 1714 von Herzog Eberhard Ludwig eine Landesvisitation angeblich zur Verwaltungsordnung angekündigt wurde, hieß es, in Wirklichkeit ginge es darum, „erschöpften herzoglichen Kassen“[3] zu füllen. Stephan von Harpprechstein und sein Vater, die beide am Hof wirkten, sollten von ihren Gegnern gestürzt werden. Sein Vater sollte 20.000 Gulden zahlen, die er angeblich aus seiner Verwaltung schuldig geworden war. Sein Sohn Stephan verteidigte ihn. Da jedoch dieser scheinbar eigentlich angegriffen werden sollte, wurde er bald darauf mit seinem Vater verfolgt. Die Visitationskommission forderte, sie mögen sich in Waldenbuch stellen, wo ein Prozess gegen sie stattfinden sollte. Vater und Sohn konnten jedoch fliehen. Von Tübingen flüchteten sie nach Rottenburg am Neckar. Im dortigen Karmelitenkloster fanden sie verbleib, und obwohl „man mit List und Gewalt [versuchte] sie zurückzubekommen“[3], ergriff man sie nicht. Stephan floh schließlich über Rottweil nach Wien.

In Rottenburg verfassten Vater und Sohn Provocatio coram notario et testibus, eine Provokation an den Herzog. Dieser versuchte, sich für die Landesvisitation zu rechtfertigen und unterdrückte die Provokation. Schließlich schlug das Verfahren gegen Vater und Sohn fehl. Kurz danach verstarb der Vater, sein letzter Wunsch war, dass sein Sohn seine Unschuld erklären möge. Da die Seite des Herzogs die Verfolgung als verloren ansah, bot man an, den Strafprozess gegen von Harpprechtstein aufzugeben, wenn dieser in die Heimat zurückkehrte.

Von Harpprechtstein kehrte jedoch nicht zurück, er schrieb eine Mitteilung an den Senat der Universität Tübingen. „Er habe so viel Aerger gehabt, daß es ihm in die Galle und von der Galle in die Glieder gefahren sei“[3], weshalb er in einem Kurort nahe Wien verweilte. Auf eine weitere Mitteilung, er solle doch zurückkehren, antwortete er, dass er sich immer noch nicht sicher fühle und vor dem Reichshofrat klagen wollte. Der Reichshofrat nahm sich der Klage an, der Herzog erstellte Gutachten, die Universität Tübingen meinte, es sei nichts zu machen. Der Herzog ließ als nächsten Schritt allerdings von Harpprechtsteins Vermögen beschlagnahmen. Auch von seiner Mutter, seiner Frau und seinen Kindern wurde er unter Druck gesetzt.

In Wien wurde er bald liechtensteinischer Hofrat und Kammerdirektor, ließ dann auch seine Familie nachkommen. Um die Streitereien und Prozesse um ihn wurde es ruhiger. Später fungierte er auch als fürstlich Mansfeldscher Kanzler und wurde 1722 fürstlicher Justizrat für Holstein.

Die Universität Kiel stellte von Harpprechtstein als Professor Primarius ein, auch als Prokanzler wirkte er dort. 1728 zum niederrheinischen Reichsritterschaftsrat und zum Reichsstadt-Rat ernannt, wurde er 1730 geheimer Rat Anton Ulrichs. Zuletzt fungierte von Harpprechtstein als liechtensteinischer Geheimrat in Wien, wo er am 11. Januar 1735 verstarb. Seiner 1698 geschlossenen Ehe entstammen die Juristen Johann Andreas († 1771) und Johann Friedrich Harpprechtstein, außerdem hatte er eine Tochter, Johanna Elisabeth.

Werke

  • Ueber das Post- und Botenwesen im Herzogthum Würtemberg (1710)
  • Non usus modernus speculi suevici et praesertim juris feudalis Alemaniae in terris vicariatus suev.-franc-palat. (Kiel 1723)
  • Sacri Rom. Imperii liberae et immediatae nobilitatis prae civitatibus imperialibus jus sessionis (Hamburg/Leipzig 1727)

Literatur

Anmerkungen

  1. Johann August Ritter von Eisenhart merkt an, dass das teils angegebene Datum 14. Juni nicht korrekt ist
  2. von Eisenhart merkt beim Todesdatum an, dass in Georgii Biographisch-genealogischen Blättern, Seite 314, als Todesort von Meiningen gesprochen wird, allerdings unbelegt
  3. a b c Zitat gemäß ADB-Artikel

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