- Herwart Fischer
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Herwart Fischer (* 26. Juli 1885 in Boitzenburg (Uckermark); † 13. März 1938 in Babelsberg) war ein deutscher Rechtsmediziner und Hochschullehrer in Würzburg.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Fischer war Sohn eines Apothekers und besuchte das Domgymnasium in Naumburg. Nach dem Abitur studierte er von 1904 bis 1910 Medizin in Marburg, Bonn, München, Paris und Bonn. Seit 1905 war er Mitglied des Corps Hasso-Nassovia Marburg.[1]
Am 1. Oktober 1911 approbiert, arbeitete er kurzfristig in Paderborn, Bethel (1911) und als Volontärassistent in der Pathologie Bonn (1912).
Erster Weltkrieg
Nachdem Fischer im Herbst 1911 im Infanterie-Regiment 158 (Paderborn) gedient hatte, nahm er am ganzen Ersten Weltkrieg teil: Vom 2. September 1914 bis zum 11. Februar 1915 als Kriegsfreiwilliger und Unterarzt im Res. I./Regiment 233 (Meiningen), vom 12. Februar bis 25. Juni 1915 als Assistenzarzt d. R. im Feldlazarett 10/VI. Armeekorps, im Juni/Juli 1915 im Fußartillerie-Regiment 4, anschließend bis zum 30. Juni 1916 im Grenadier-Regiment 11. Vom 1. Juli bis zum 12. Oktober 1916 in französischer Kriegsgefangenschaft, war er im März/April 1917 Abteilungs-Arzt der Funkerersatz-Abteilung 1. Danach diente er, seit dem 23. November 1917 als Oberarzt d. R., bis zum 30. Januar 1920 (weit über das Kriegsende hinaus) im Festungslazarett Breslau. Er schloss er sich dem Schlesischen Freikorps [?] an.
- Auszeichnungen
- Eisernes Kreuz II. und I. Kl.
- Rote Kreuz-Medaille 3. Kl.
- Sachsen-Meininger Ehrenkreuz
- Schlesischer Adler 2. und 1. Kl.
Preußischer Staatsdienst
Nach dem Staatsärztlichen Examen 1919 in Berlin wandte Fischer sich der Rechtsmedizin zu. 1920 war er Kreisassistenzarzt und Chefarzt der Quarantänestation in Prostken (Ostpr.). Vom 1. Mai 1920 bis zum 30. April 1925 war er Gerichtsarzt und Anstaltsarzt am Untersuchungsgefängnis in Breslau. Seit dem 1. Dezember 1921 Preußischer Gerichtsmedizinalrat, wurde er am 12. Juli 1923 Privatdozent für Gerichtliche und Soziale Medizin in Breslau.
Würzburg
Zum 1. Mai 1925 wurde er als a.o. Professor und Vorstand des Instituts für Gerichtliche und Soziale Medizin nach Würzburg berufen. Nebenamtlich versah er bis 1930 die gerichtsärztlichen Geschäfte am Landgericht Würzburg. Am 18. März 1931 wurde er o. Professor der Universität Würzburg.[2]
Fischer wurde am 28. August mit Wirkung vom 15. Oktober zum Rektor der Universität Würzburg ernannt. Nachträglich fand er die einhellige Zustimmung des Senats als ein von der „allgemeinen Stimmung des Lehrkörpers“ wohl gewünschter neuer Rektor. Fischer führte das Rektorat im Geist des Führerprinzips. Von November 1933 bis Dezember 1934 war er außerdem Führer des Reichsverbandes der Deutschen Hochschulen. Am 30. November 1934 wurde er suspendiert, weil er wegen eines Sittlichkeitsdelikts nach § 174 StGB angeklagt und in Untersuchungshaft genommen worden war. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn zu anderthalb Jahren Gefängnis. Der 1. Strafsenat des Reichsgerichts bestätigte das Urteil am 20. August 1935.[3]
Parteimitgliedschaften
- DNVP, Ortsgruppe Breslau, 1919-1921
- Deutschvölkische Freiheitspartei in Schlesien (bis zur Auflösung)
- NSDAP, Mitgliedsnummer 299048, ab 1. September 1930
Literatur
- Michael Grüttner: Biographisches Lexikon zur nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik, Synchron, Heidelberg 2004, S. 49. ISBN 3935025688.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korps-Listen 1910, 161, 726
- ↑ Personalakte im Archiv der Universität Würzburg
- ↑ Peter Baumgart: Der Rektor als Führer? Die Würzburger Hochschulleitung während der NS-Zeit, in: Die Universität Würzburg in den Krisen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg (Herausgegeben von P. Baumgart), Schöningh, Würzburg 2002, S. 24
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