Kantonsrat (Schaffhausen)

Kantonsrat (Schaffhausen)

Der Kantonsrat Schaffhausen ist das Parlament des Kantons Schaffhausen. Er tagt im Kantonsratssaal im Rathaus von Schaffhausen und ist die gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde des Kantons. Seine 60 Mitglieder werden verteilt auf sechs Wahlkreise nach Proporzverfahren für vier Jahre gewählt, wobei seit 2009 das biproportionale Sitzzuteilungsverfahren nach Pukelsheim zur Anwendung kommt. Der Kantonsrat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form von Gesetzen. Er tritt im Jahr in der Regel zu fünfzehn ganz- oder halbtägigen Sitzungen zusammen. Die derzeitige Amtsperiode geht vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand am 28. September 2008 statt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Grundsätzliche Vorgaben zum Kantonsrat finden sich in der Schaffhauser Kantonsverfassung[1] in den Artikeln 52 ff.

Die 60 Mitglieder des Kantonsrats werden für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Der Rat übt unter Vorbehalt der Volksrechte die oberste Gewalt aus. Er beschliesst Gesetze und führt Aufsicht über die staatlichen Organe des Kantons, also Regierungsrat, Gerichte und sonstige Behörden. Soweit es nicht in die Zuständigkeit des Regierungsrats fällt, genemigt oder kündigt der Kantonsrat internationale und interkantonale Verträge.

Haushaltsentwürfe und -abschlüsse von Seiten des Regierungsrates werden durch den Kantonsrat genehmigt oder aber verworfen. Über neue einmalige Ausgaben bis 100'000 Franken bzw. neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis 20'000 Franken kann der Regierungsrat eigenmächtig entscheiden. Ausgaben, die darüber hinausgehen, sind vom Kantonsrat zu genehmigen. Bei einmaligen Neuausgaben von über 3 Millionen Franken oder neuen jährlich wiederkehrenden Ausgaben von über 500'000 Franken muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden (obligatorisches Finanzreferendum). Gegen Neuausgaben einmaliger Art von mehr als 1 Million Franken oder wiederkehrender Art über 100'000 Franken kann vom Volk ein Referendum erzwungen werden, wenn innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung des Beschlusses 1000 Stimmberechtigte eine Volksabstimmung verlangen (fakultatives Finanzreferendum).

Ein Gesetzesbeschluss unterliegt der Volksabstimmung, wenn nicht mindestens 4/5 der anwesenden Mitglieder des Kantonsrates zugestimmt haben (obligatorisches Referendum). Wurde diese Vorgabe jedoch erreicht, ist ein fakultatives Referendum analog dem fakultativen Finanzreferendum möglich.

Artikel 34 der Kantonsverfassung ermächtigt den Kantonsrat jedoch, dringende Gesetzesbeschlüsse sofort in Kraft zu setzen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem zustimmen. Unterliegt ein solches Dringlichkeitsgesetz dem obligatorischem Referendum, tritt es nach einem Jahr wieder ausser Kraft, wenn bis dahin keine Zustimmung durchs Volk erfolgt ist.

Nach einer Erneuerungswahl des Kantonsrates findet die Wahl der Büromitglieder während der konstituierenden Sitzung statt. Auf dieser wird auch der Regierungsratspräsident gewählt.

Gemäss Geschäftsordnung[2] besteht das Büro des Kantonsrates aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern und zwei Stimmenzählern sowie Ersatzstimmenzählern. Sie alle werden in der Regel im Dezember für das im darauffolgenden Januar beginnende Amtsjahr gewählt. Sie sind für die gleichen Ämter im Folgejahr nicht mehr wählbar.

Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen müssen zweimalig beraten werden, bevor Sie beschlossen werden können. Die zweite Beratung kann in der Regel frühstens in der nächsten Sitzung stattfinden; per Zweidrittelmehrheit kann jedoch die sofortige Durchführung der zweiten Beratung beschlossen werden. Ebenso per Zweidrittelmehrheit kann jedoch auch eine dritte Beratung angesetzt werden.

Stimmabgabe erfolgt durch nicht durch Handheben sondern durch Aufstehen; es gibt keine elektronische Stimmabgabe wie in anderen Parlamenten. Bei offenkundigem Ergebnis wird auf eine Zählung verzichtet, sofern kein Ratsmitglied eine Zählung verlangt. Bei Schlussabstimmungen jedoch ist die Zählung vorgeschrieben. Bei Stimmgleichheit fällt das Präsidium den Stichentscheid.

Parteien

Bei den Wahlen von 1996 bis 2008 erreichten die angetretenen Parteien folgende Sitzzahlen und Stimmanteile.[3] Es gilt zu berücksichtigen, dass noch bis einschliesslich der Wahlen 2004 der Kantonsrat 80 Sitze umfasste.

  Sitzverteilung 2008 2004 2000 1996 1992
  SP 14 Sitze 24 Sitze 21 Sitze 23 Sitze ---
  FDP/LP 12 Sitze 14 Sitze 16 Sitze 17 Sitze ---
  CVP 3 Sitze 3 Sitze 5 Sitze 4 Sitze ---
  SVP 16 Sitze 27 Sitze 27 Sitze 23 Sitze ---
  Ökoliberale Bewegung Schaffhausen 5 Sitze 6 Sitze 5 Sitze 3 Sitze ---
  JSVP 3 Sitze 3 Sitze --- --- ---
  EVP 1 Sitz 1 Sitz 2 Sitze 2 Sitze ---
  Alternative Liste 3 Sitze 1 Sitz --- --- ---
  EDU 1 Sitz --- --- --- ---
  JFSH 2 Sitze --- --- --- ---
  Seniorenallianz Schaffhausen --- 1 Sitz 3 Sitze --- ---

Mitglieder

Wählbarkeit

Artikel 42 der Kantonsverfassung schreibt vor, dass Mitglieder des Regierungsrats und der Justiz nicht Mitglieder des Kantonsrats sein können. Auch Angehörige der kantonalen Verwaltung, die dem Regierungsrat oder einem seiner Mitglieder direkt unterstellt sind, können nicht im Kantonsrat Einsitz nehmen.

Anzahl und Verteilung auf die Wahlkreise

Per Dekret vom 24.November 2003[4] wird der Kanton Schaffhausen in sechs Wahlkreise unterteilt. Die 60 Volksvertreter sind gemäss Volkszählungsergebnis des Jahres 2000 wie folgt verteilt.

Wahlkreis Einwohnerzahl (per 2000) einbezogene Gemeinden Anzahl Vertreter
Schaffhausen 34141 Schaffhausen und Hemmental 28
Klettgau 14587 Hallau, Beggingen, Beringen, Gächlingen, Guntmadingen, Löhningen, Neunkirch, Oberhallau, Osterfingen, Schleitheim, Siblingen, Trasadingen und Wilchingen 12
Neuhausen 9959 Neuhausen am Rheinfall 8
Reiat 8326 Thayngen, Altdorf, Bargen, Bibern, Büttenhardt, Dörflingen, Hofen, Lohn, Merishausen, Opfertshofen und Stetten 7
Stein 4986 Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen 4
Buchberg-Rüdlingen 1393 Buchberg und Rüdlingen 1

Vergütung

Entschädigungs- und Sitzungsgeldansprüche sind in der Geschäftsordnung des Kantonsrates festgelegt. Der Betrag eines Sitzungsgeldes wird jedoch per Beschluss[5] während der konstituierenden Sitzung festgelegt, letztmals am 19.Januar 2009, und liegt bei 180.- Franken.

Jedes Ratsmitglied hat für die Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf ein Sitzungsgeld. Ratsmitglieder, die weniger als die halbe Sitzungsdauer anwesend waren, erhalten ein halbes Sitzungsgeld. (Die Anwesenheit wird bei allen Sitzungen zweimalig erfasst.) Präsidenten von Kantonsrat und Kommissionen erhalten das doppelte Sitzungsgeld. Ausserdem erhält das Präsidium des Kantonsrats eine einmalige jährliche pauschale Entschädigung für Repräsentationsverpflichtungen. Die Fraktionen erhalten zudem eine Fraktionsentschädigung in Höhe von sechs Sitzungsgeldern pro Mitglied.

Liste der Mitglieder

Stand vom 29. September 2011

Name Partei Wohnort Jahrgang Funktion
Richard Altdorfer FDP Neuhausen am Rheinfall 1949 Mitglied
Andreas Bachmann SVP Rüdingen 1954 Mitglied
Werner Bächtold SP Schaffhausen 1953 Fraktionspräsident (SP-AL)
Franz Baumann CVP Neuhausen am Rheinfall 1945 Mitglied
Werner Bolli SVP Altdorf SH 1945 Mitglied
Franziska Brenn SP Neuhausen am Rheinfall 1960 Mitglied
Heinz Brütsch FDP Büttenhardt 1956 Fraktionspräsident (FDP-CVP)
Richard Bührer SP Thayngen 1951 Zweiter Vizepräsident
Urs Capaul ÖBS Schaffhausen 1954 Mitglied
Theresia Derksen CVP Schaffhausen 1956 Mitglied
Bernhard Egli ÖBS Schaffhausen 1958 Fraktionspräsident (ÖBS-EVP)
Iren Eichenberger ÖBS Schaffhausen 1957 Mitglied
Samuel Erb SVP Schaffhausen 1947 Mitglied
Daniel Fischer SP Schaffhausen 1959 Mitglied
Matthias Freivogel SP Schaffhausen 1954 Mitglied
Matthias Frick ALSH Trasadingen 1985 Mitglied
Peter Gloor SP Neuhausen am Rheinfall 1946 Mitglied
Andreas Gnädinger SVP Siblingen 1976 Mitglied
Erich Gysel SVP Hallau 1947 Mitglied
Thomas Hauser FDP Schaffhausen 1948 Mitglied
Beat Hedinger FDP Wilchingen 1962 Mitglied
Christian Heydecker FDP Schaffhausen 1964 Kantonsratspräsident
Franz Hostettmann SVP Stein am Rhein 1945 Mitglied
Florian Hotz JFSH Schaffhausen 1979 Mitglied
Beat Hug SVP Stein am Rhein 1962 Mitglied
Jakob Hug SP Ramsen 1950 Mitglied
Urs Hunziker FDP Schaffhausen 1956 Mitglied
Thomas Hurter SVP Schaffhausen 1963 Mitglied
Willi Josel SVP Neuhausen am Rheinfall 1948 Mitglied
Peter Käppler SP Schaffhausen 1961 Mitglied
Florian Keller ALSH Schaffhausen 1983 Mitglied
Martin Kessler FDP Trasadingen 1968 Mitglied
Ueli Kleck JSVP Thayngen 1978 Mitglied
Lorenz Laich FDP Dörflingen Mitglied
Ursula Leu SP Schaffhausen 1959 Mitglied
Franz Marty CVP Stein am Rhein 1960 Mitglied
Georg Meier FDP Schleitheim 1957 Mitglied
Bernhard Müller SVP Thayngen 1956 Stimmenzähler
Markus Müller SVP Löhningen 1954 Mitglied
Martina Munz SP Hallau 1955 Mitglied
Stephan Rawyler FDP Neuhausen am Rheinfall 1961 Mitglied
Heinz Rether ÖBS Thayngen 1968 Mitglied
Christian Ritzmann JSVP Schaffhausen 1986 Mitglied
Peter Scheck SVP Schaffhausen 1956 Fraktionspräsident (SVP-EDU)
Rainer Schmidig EVP Schaffhausen 1949 Stimmenzähler
Jonas Schönberger ALSH Schaffhausen 1977 Mitglied
Hans Schwaninger SVP Guntmadingen 1952 Erster Vizepräsident
Manuela Schwaninger JSVP Guntmadingen 1985 Mitglied
Sabine Spross SP Schaffhausen 1968 Mitglied
Jeanette Storrer FDP Schaffhausen 1963 Mitglied
Patrick Strasser SP Neuhausen am Rheinfall 1971 Mitglied
Erwin Sutter EDU Schaffhausen 1947 Mitglied
Dino Tamagni SVP Neuhausen am Rheinfall 1968 Mitglied
Jürg Tanner SP Schaffhausen 1957 Mitglied
Alfred Tappolet SVP Schaffhausen 1946 Mitglied
Nihat Tektas JFSH Schaffhausen 1976 Mitglied
Marcel Theiler FDP Neuhausen am Rheinfall 1976 Mitglied
Gottfried Werner SVP Beggingen 1948 Mitglied
Thomas Wetter SP Beringen 1954 Mitglied
Regula Widmer ÖBS Beringen 1962 Mitglied

Einzelnachweise

  1. http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/101.000.pdf Verfassung des Kantons Schaffhausen
  2. http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/171.110.pdf Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen
  3. http://www.sh.ch/Fruehere-Urnengaenge-seit-200.1127.0.html Archiv Abstimmungen und Wahlen des Kantons Schaffhausen
  4. http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/161.110.pdf Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder
  5. http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/171.111.pdf Beschluss des Kantonsrates Schaffhausen über das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Kantonsrates, des Büros und der Kommissionen

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