Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Der Kommunale Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine kommunale Selbsthilfeorganisation Ostdeutschlands. Er ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Sein Zweck ist der Ausgleich von Schäden aus Risiken seiner Mitglieder und der von ihnen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben betriebender Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen und aus kommunaler Unfallfürsorge. Diesen Zweck erreicht er durch Umlegung.

Der Kommunale Schadenausgleich wurde am 11. Oktober 1990 in Berlin durch Vertreter von 57 Gebietskörperschaften (Gemeinden und Landkreise) gegründet. Inzwischen (Stand 31. Dezember 2007) hat der Kommunale Schadenausgleich über 6.000 Mitglieder (855 in Brandenburg, 1.177 in Mecklenburg-Vorpommern, 1.193 in Sachsen, 1.489 in Sachsen-Anhalt, 1.466 in Thüringen und 19 sonstige). Mitglieder können werden: Gemeinden, Landkreise, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsverbände und solche Unternehmen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben betrieben werden und an denen Gemeinden oder Landkreise mit mindestens 50 % beteiligt sind.

Der Kommunale Schadenausgleich ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz von der Versicherungsaufsicht freigestellt.

Literatur

  • Thomas Friedrich: Kommunale Schadenausgleiche im Dienst ostdeutscher Gemeinden. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Berlin 2001.

Weblinks

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