- Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern 2011
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Wahl der Kreistage 2011Landesweites Ergebnis (%)[1]%302010029,027,519,26,55,44,38,1Gewinne und Verluste
Die Kommunalwahlen 2011 in Mecklenburg-Vorpommern fanden am 4. September 2011 statt. Die Neuwahlen waren aufgrund der Kreisgebietsreform erforderlich. Abgestimmt wurde in den sechs neuen Landkreisen über die Besetzung der Kreistage, über die Landräte und die neuen Kreisnamen. Die Wahlen fanden parallel zur Landtagswahl statt.
Nicht von der Kreisgebietsreform betroffen sind lediglich die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Hansestadt Rostock. Auf der Ebene der Städte und Gemeinden bleiben die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2009 gültig. Dies betrifft die Bürgermeister und die Gemeinderäte.
Inhaltsverzeichnis
Wahlverfahren
Die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern sind insbesondere durch die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG)[2] geregelt.
Bei der Kommunalwahl hat jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das passive Wahlrecht. Auch sind auf kommunaler Ebene ausländische Bürger aus der EU wahlberechtigt.
Jeder Wähler hat bei der Kreistagswahl drei Stimmen, die er beliebig über die Kandidatenlisten der Parteien und Wählergemeinschaften oder die Einzelbewerber verteilen kann. Die Stimmen können dabei für drei verschiedene Kandidaten einer oder mehrerer Parteien abgegeben (panaschieren), aber auch alle für einen einzigen Kandidaten (kumulieren) gegeben werden.
Eine weitere Besonderheit gegenüber den Bestimmungen bei der Landtagswahl ist, dass neben Parteien und Einzelbewerbern auch Wählergemeinschaften antreten dürfen. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es bei der Kreistagswahl keine Fünf-Prozent-Hürde.
Wahlen zu den Kreistagen
Je nach ihrer Bevölkerungsstärke und Fläche sind die Kreistage der neuen Großkreise mit einer unterschiedlichen Anzahl an Sitzen ausgestattet. Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim werden über je 77 Sitze, die Landkreise Rostock, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald über je 69 Sitze und der Landkreis Nordwestmecklenburg über 61 Sitze verfügen.
Die Landkreise waren in mehrere Wahlbereiche aufgeteilt, in denen die Parteien oder Wählergemeinschaften mit unterschiedlichen Wahlvorschlägen, also mit jeweils anderen Kandidaten, antraten. Angesichts der enormen Größe der Landkreise sollte dies eine ausgewogene lokale Verteilung der Mandate gewährleisten. Allerdings stellten die Parteien und Wählergemeinschaften bekannte Persönlichkeiten zumeist in allen Wahlbereichen auf.
Landratswahlen
Bei der Landratswahl benötigt der Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, um Landrat zu werden. Wird diese im ersten Wahlgang von keinem Kandidaten erreicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt, bei der die relative Mehrheit reicht. Bewerber für das Landratsamt dürfen nicht älter als 60 Jahre sein, Amtsinhaber dürfen sich jedoch bis zum Alter von 64 Jahren zur Wiederwahl stellen.
Abstimmungen über die Kreisnamen
Die bislang benutzten Namen für die sechs neuen Kreise (Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Südvorpommern und Südwestmecklenburg) sind nur vorläufige Kreisnamen. Bis zum 4. Juni 2011 konnten die in den neuen Landkreisen aufgehenden Körperschaften Vorschläge für die neuen Kreisnamen vorlegen. Die Abstimmungen über die Kreisnamen entsprechen formal dem Bürgerentscheid in der Kommunalverfassung (§ 20). Der Vorschlag mit den meisten Stimmen wird am Tag nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses der Name des neuen Landkreises sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Zur Abstimmung standen folgende Vorschläge:[3]
Neuer Landkreis Zur Abstimmung stehende Namensvorschläge Vorschlagende(r) kreisfreie Stadt/Landkreis Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgisch-Vorpommersche Seenplatte Landkreis Demmin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburg-Strelitz, Landkreis Müritz, Neubrandenburg Landkreis Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Bad Doberan Landkreis Güstrow-Bad Doberan Landkreis Güstrow Landkreis Nordvorpommern Ostseekreis Stralsund Landkreis Nordvorpommern, Stralsund Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Rügen Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Ostseekreis Wismar Wismar Landkreis Südvorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Demmin, Landkreis Ostvorpommern, Greifswald Ostsee-Haffkreis Vorpommern Landkreis Uecker-Randow Landkreis Südwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Ludwigslust Landkreis Parchim-Ludwigslust Landkreis Parchim Gewählte Kreisnamen
Am 7. September 2011 erhielten die sechs neuen Landkreise die Namen, die am 4. September durch Abstimmungen festgelegt wurden.[4] Nun gibt es nur noch zwei kreisfreie Städte:
Vorläufige Kreisnamen
und kreisfreie StädteGewählte Kreisnamen
und kreisfreie StädteVerwaltungssitze Zustimmung in % Einwohner (31. Dezember 2010) Fläche in km² Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg 83,5 272.922 5.468 Landkreis Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock Güstrow 55,5 216.189 3.421 Landkreis Nordvorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund 51,0 230.743 3.188 Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar 62,7 160.423 2.117 Landkreis Südvorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Hansestadt Greifswald 63,3 245.733 3.927 Landkreis Südwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Parchim 55,5 218.362 4.750 Hansestadt Rostock Hansestadt Rostock – – 202.735 181 Landeshauptstadt Schwerin Landeshauptstadt Schwerin – – 95.220 131 Weblinks
- Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern
- Themenseite der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
- ndr.de: Dossier zur Kommunalwahl
Einzelnachweise
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