- Menschenrechte in Katar
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Die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte[1] werden in Katar oftmals missachtet.
Inhaltsverzeichnis
Berichte der Menschenrechtsorganisationen
Freedom House schätzt den Katar grundsätzlich als nicht frei ein. Auf einer Skala der politischen Rechte und Freiheitsrechte von 1 (größte Freiheit) bis 7 (geringste Freiheit) wird Katar im Bericht “Freedom in the World” als nicht frei (6) bezüglich politischer Rechte und nicht frei (5) bezüglich Freiheitsrechte eingestuft.
Der Jahresbericht 2010 der Organisation Amnesty International listet zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen, die in Katar im Berichtsjahr begangen wurden:
Bürgerrechte, politische Freiheiten
Das Recht auf freie Meinungsäußerung in Katar ist eingeschränkt. Mehrere Ausländer wurden wegen Blasphemie zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt. Ein Syrer, der während eines Zornesausbruchs den Islam beleidigte, weil sein Guthaben auf dem Mobiltelefon erloschen war, wurde ausgewiesen. Der Katar zieht in Erwägung ein neues Pressegesetz zu verabschieden, das Freiheitsentzug bei Blasphemie, Kritik an der Armee sowie am Emir als unerlässlich erklärt.
Frauen werden im Alltag weiterhin benachteiligt, sie erhalten nicht genügend Schutz bei häuslicher Gewalt und Scheidungen sind erschwert. Die Entschädigungszahlungen sind zugunsten der Männer ausgerichtet. Beim Tod einer Frau ist nur halb so viel Entschädigung zu entrichten, wie beim Tode einer männlichen Person. Über 80 Prozent der Bevölkerung des Katar werden durch Ausländer repräsentiert. Ausbeutung und Missbrauch sind an der Tagesordnung. Besonders weibliche Angestellte weisen ein stark erhöhtes Risiko zur Gefährdung auf, von körperlicher Gewalt und bis zum sexuellen Missbrauch durch den Arbeitgeber.
Zahlreichen Ausländern wird der Erwerb der katarischen Staatsbürgerschaft verweigert. Diese Menschen besitzen demnach kein Recht auf einen Arbeitsplatz, eine Gesundheitsversorgung und den Aufenthalt in Katar. Nur die rund 200.000 Personen zählende katarische Bevölkerung besitzt ein Wahlrecht. Politische Parteien sind nicht zugelassen.
Homosexualität ist in Katar verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.
Die Katarer haben grundsätzlich Zugang zum Internet, der allerdings gewissen Einschränkungen wie Zensur unterliegt. Pornografische Darstellungen und islamkritische Inhalte werden blockiert.
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit nicht gestattet und in diesem Zusammenhang wurden mehrere Ausländer mit Peitschenhieben bestraft. Katar behält die Todesstrafe, vor allem wegen Spionage[2] oder anderen Bedrohungen gegen die nationale Sicherheit.[3] Der Religionsaustritt gilt auch als ein Kapitalverbrechen, aber es sind keine Hinrichtungen für diesen bekannt.
Weblinks
- Amnesty Report 2010 Katar
- Freedom House Länderbericht Katar 2010
- Women’s Rights in the Middle East and North Africa 2010
Einzelnachweise
- ↑ Office of the High Commissioner for Human Rights: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- ↑ Amnesty International: Qatar: Death Penalty, Firas Nassuh Salim Al-Majali
- ↑ Online Journalism News: Crusading journalist wins case against Al-Jazeera
Kategorien:- Menschenrechte
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