- Chemin de fer de l'État de Genève
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Annemasse–Genève-Eaux-Vives Streckenlänge: 6 km Spurweite: 1435 mm (Normalspur) Stromsystem: 25 kV 50 Hz ~ Maximale Neigung: 20 ‰ Verlauf LegendeRFF-Strecke von Évian-les-Bains 0.00 Annemasse 435 m ü. M. RFF-Strecken nach Longeray, Aix-les-Bains 1.05 Ambilly 427 m ü. M. 2.00 Staatsgrenze F–CH 425 m ü. M. Eigentumsgrenze RFF–CFEG Chêne-Bourg (bis 1983)[1] 421 m ü. M. Grange-Canal 359 m 5.99 Genève-Eaux-Vives 401 m ü. M. Die Chemin de fer de l'État de Genève (CFEG) ist wörtlich übersetzt, die «Eisenbahn des Kantons Genf», in der Schweiz.
Die CFEG ist eine reine Eisenbahn-Infrastrukturgesellschaft; ihr gehört der auf Schweizer Boden liegende Abschnitt, der am 1. Juni 1888 eröffneten Eisenbahnstrecke Genève–Annemasse.
Da es sich um keine Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft handelt, ist insbesondere für den durchgehenden Bahnbetrieb auch der Name Genève–Annemasse (GA) in Gebrauch. In amtlichen Werken wie Staatsverträgen wird hingegen stets der offizielle, amtliche Name Chemin de fer de l'État de Genève verwendet.
Bahnstrecke
Von der rund sechs Kilometer langen Strecke liegen zwei Kilometer zwischen Annemasse und der Staatsgrenze bei Ambilly in Frankreich und gehören der staatlichen Eisenbahn-Infrastrukturgesellschaft Réseau ferré de France (RFF). Die Staatsgrenze zur Schweiz bildet gleichzeitig die Eigentumsgrenze zur CFEG, der die übrigen vier Kilometer zwischen der Grenze bei Moillesulaz (Gemeinde Thônex) und dem Kopfbahnhof Genève-Eaux-Vives im gleichnamigen Genfer Stadtquartier gehören.
Die normalspurige Strecke ist einspurig ausgebaut und verfügt über keine Gleisverbindung zum übrigen Schweizer Eisenbahnnetz. Der Betrieb auf der CFEG-Strecke – dem Abschnitt Genève-Eaux-Vives–Grenze (Moillesulaz) – erfolgt auf Kosten des Kantons Genf durch die staatliche französische Eisenbahngesellschaft (SNCF).
Während des Zweiten Weltkrieges war die Strecke nach der Besetzung Frankreichs durch die deutsche Wehrmacht bis 1942 die einzige Bahnverbindung zwischen der Schweiz und Frankreich, die nicht direkt von der Wehrmacht kontrolliert wurde, da Annemasse im unbesetzten Teil Frankreichs lag. Normalspurige Güterwagen wurden auf Rollschemeln und Rollböcken der meterspurigen Strassenbahn zwischen Eaux-Vives und dem Schweizer Normalspurnetz befördert.
Der elektrische Betrieb auf der Strecke wurde erst am 28. September 1986 aufgenommen. Aufgrund der Isolation vom Schweizer Bahnnetz und dem Betrieb durch die SNCF wurde die Strecke mit dem französischen 50-Hz-System (25 kV) elektrifiziert.
Bereits vor der Elektrifikation wurde 1983 die Station Chêne-Bourg in der gleichnamigen Gemeinde aufgehoben – der einzige Haltepunkt in der Schweiz zwischen Moillesulaz und Eaux-Vives. Ende 1991 wurde schliesslich auch der Güterverkehr auf der Strecke eingestellt.
Vertragswerke und Ausbaupläne
Die Schweiz und Frankreich haben 1881 einen Staatsvertrag über die Bahnstrecke Genf–Annemasse abgeschlossen.[2] Weiter existiert ein Vertrag von 1912 zwischen dem Kanton Genf und der Eidgenossenschaft, wonach eine Verbindung von Cornavin nach Eaux-Vives erbaut werde.[3] Der Kanton muss einen Drittel der Baukosten tragen.
Mit dem Projekt «CEVA», ein Akronym für Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse, scheint der Vertrag rund hundert Jahre nach seinem Abschluss verwirklicht zu werden. Das CEVA-Projekt sieht vor, dass die Strecke über den derzeitigen Kopfbahnhof Eaux-Vives hinaus nach La Praille zu einer Durchgangslinie erweitert wird. Hierbei soll die CFEG-Trasse auf Schweizer Boden tiefer gelegt, doppelspurig ausgebaut und überdeckt werden. Die Systemtrennstelle zwischen schweizerischem 16.7-Hz-Netz und französischem 50-Hz-Netz soll auf der durchgehenden Strecke neu an die Eigentumsgrenze/Landesgrenze verlegt werden. Damit würde eine direkte Verbindung zum restlichen Schweizer Eisenbahnnetz entstehen. Derzeit müssen Fahrgäste zwischen Eaux-Vives und dem Genfer Hauptbahnhof Cornavin Bus oder Tram benutzen.
Einzelnachweise
- ↑ Artikel Chêne-Bourg im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ «Übereinkunft vom 14. Juni 1881 zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend den Anschluss der Eisenbahn Genf–Annemasse an das savoyische Bahnnetz bei Annemasse» (SR 0.742.140.334.93)
- ↑ «Bundesgesetz vom 10. Juli 1912 betreffend die Ausdehnung des Netzes der Bundesbahnen auf Genfer Gebiet» (SR 742.32)
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