Senat von Berlin

Senat von Berlin

Als Senat von Berlin wird die Landesregierung des Bundeslandes Berlin mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den Senatoren bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Hauptartikel: Magistrat von Berlin

1808 bis 1935

Seit 1808 wurde Berlin von einem Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze regiert. 1920 wurde dies mit dem Groß-Berlin-Gesetz umfassend geregelt.

1935 bis 1945

Seit Inkrafttraten der Deutschen Gemeindeordnung 1935 stand während der Zeit des Nationalsozialismus an der Spitze der Berliner Verwaltung ein Stadtpräsident.

Vom Kriegsende bis zur deutschen Teilung

Der erste Nachkriegsmagistrat wurde am 19. Mai 1945 von der sowjetischen Militäradministratur für Groß-Berlin eingesetzt und zunächst auch nach Inkrafttreten des Viermächte-Status weitergeführt. Am 20. Oktober 1946 wurde eine gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der von der Stadtversammlung am 24. Juni 1947 gewählte Magistrat Reuter wurde allerdings von der Alliierten Kommandantur nicht anerkannt.

In Folge der Währungsreform und der Berlin-Blockade im Jahr 1948 endete die gemeinsame Stadtregierung Groß-Berlins, in West-Berlin wurde am 5. Dezember 1948 eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt, in Ost-Berlin eine selbige von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzt. Die fortschreitende deutsche Teilung und die Gründung der Bundespreublik Deutschland im Jahr 1949 manifestierten den besonderen Status West-Berlins und seiner Landesregierung.

Teilung der Stadt und Wiedervereinigung

Die Teilung Berlins

Nach Inkrafttreten der West-Berliner Landesverfassung im Oktober 1950 wurde das in Abgeordnetenhaus von Berlin umbenannte Stadtparlament neu gewählt, das auf Grund der Stellung West-Berlins nach bundesdeutschem Verständnis als Bundesland der Bundesrepublik die Stellung eines Landtages einnahm. An die Stelle des Begriffs Magistrat trat nach Vorbild der Hanse-Stadtstaaten der Senat, an die Stelle des Oberbürgermeisters der Regierende Bürgermeister. Beide Neubezeichnungen sollten den Bundeslandcharakter Berlins unterstreichen und die Stadt somit von einer „einfachen Kommune“ abheben.

In Ost-Berlin hieß die Verwaltung noch bis 1977 Magistrat von Groß-Berlin, die Volksvertretung Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und der Oberbürgermeister führte den Titel eines Oberbürgermeisters von Groß-Berlin. Die DDR wollte damit die Legitimität der Ost-Berliner Verwaltung für ganz Berlin unterstreichen. Im Zuge des geänderten Selbstverständnisses der DDR und der Betonung ihrer Hauptstadt wurden die Bezeichnungen in Stadtverordnetenversammlung von Berlin, Hauptstadt der DDR, Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR und Oberbürgermeister von Berlin, Hauptstadt der DDR geändert.

Die Wiedervereinigung

Das erste frei gewählte Landesparlament von Ost-Berlin, die Stadtverordnetenversammlung, wählte unter ihrer Vorsitzenden Christine Bergmann am 30. Mai 1990 den Magistrat von Berlin, die erste demokratisch gewählte Landesregierung für den Ostteil von Berlin in parlamentarischer Einzelabstimmung der kandidierenden Magistratsmitglieder, und zwar den Oberbürgermeister Tino Schwierzina und seine Stadträte. Der neue Magistrat wurde aus den Fraktionen der SPD und CDU gewählt. Der schon kurze Zeit vorher gewählte Senat bestand aus einer rot-grünen Koalition.

Nach den Vorgaben des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde die Stadt Berlin, die noch politisch in zwei Staaten gespalten war, zur Vorbereitung der Wiedervereinigung von Senat und Magistrat gemeinsam regiert. Senat und Magistrat bildeten gleichberechtigt die gemeinsame Landesregierung aus Senat und Magistrat (im Volksmund „Magisenat“ genannt) und tagten im wöchentlichen Wechsel im Schöneberger Rathaus beziehungsweise im Roten Rathaus.

Die Ämter Regierender Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister waren für diesen Sonderstatus bis zur Wiedervereinigung gleichberechtigt, ebenso die Senatoren und Stadträte. Für letztere galt das Senatorengesetz in der finanziellen Höhe der landesüblichen Besoldungsgruppe B11.

Die Senatsvorlagen bzw. Magistratsvorlagen wurden vor der Beschlussfassung von dem zuständigen Senator und dem Stadtrat gemeinsam unterschrieben und zu den Regierungssitzungen eingereicht.

Die Aufgabe des „Magisenats“ bestand darin, die jahrzehntelang divergent entwickelten politischen Strukturen in Vorbereitung der Wiedervereinigung in schnellstem Tempo zu normalisieren und zu harmonisieren. Die Landesverwaltungen und -institutionen beider Teile Berlins mussten vereinigt werden.

Als Beispiel sei hier die Magistratsverwaltung für Finanzen unter ihrem Stadtrat Bernd Fritzsche dargestellt. Für den Ostteil Berlins musste 1990 schnellstens der erste Landeshaushalt nach 1945 demokratisch erarbeitet, beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Dies war der erste Landeshaushalt nach dem Krieg, der beispielgebend ohne Neuverschuldung verfasst wurde, wobei sogar Haushaltsmittel in Millionenhöhe eingespart wurden. Dies blieb ein Novum bis zum Landeshaushalt von 2008 unter dem damaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin, der auch ohne Neuverschuldung abgefasst war.

Finanzstadtrat Fritzsche musste im Eiltempo eine neue Steuerverwaltung für den Ostteil von Berlin in Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion aufbauen. Es wurden sieben Finanzämter aufgebaut. Fritzsche trug auch dazu bei, dass aus den alten bezirklichen Kommunalen Wohnungsverwaltungen 15 neue Wohnungsgesellschaften als GmbH errichtet werden konnten, die kompetente Geschäftsführungen erhielten.

Weiterhin veranlasste Stadtrat Fritzsche die Erfassung und Sicherung des Berliner Landesvermögens außerhalb der Stadtgrenzen im Brandenburger Umland (ehemalige Berliner Stadtgüter).

Fritzsche beaufsichtigte die Landesbank Berlin unter dem Vorsitz von Hubertus Moser zur Realisierung der Währungsunion, also der schnellen Einführung der D-Mark in der DDR und Berlin-Ost.

Dem Stadtrat unterstand aufsichtlich weiterhin die Deutsche Klassenlotterie Berlin, deren Lotterieangebot per seinem Entscheid auf den Ostteil Berlins ausgedehnt wurde.

Fritzsche gründete auch das Landesamt zur Regelung der offenen Vermögensfragen, um unter Wertung von Altanspruchstellern und Neuinvestoren schnell den Investitionsbescheid zu erteilen und andererseits die Entschädigungsregelung zu veranlassen, sodass in Berlin schnell gebaut und Arbeitsplätze geschaffen werden konnten.

Kooperativ und hilfreich agierte in allen Sachverhalten der Parallelkollege Finanzsenator Norbert Meisner (SPD).

Diese großen Aufgaben unter Zeitstress galten für alle Magistrats- und Senatsverwaltungen sowie für ihre Stadträte und Senatoren gleichermaßen.

Die eigene Magistratsverwaltung als Institution wurde vom Stadtrat zur Wiedervereinigung schließlich aufgelöst. Die Belegschaft ging zum Teil in die Finanzämter, in die Senatsverwaltung für Finanzen, in den Landesrechnungshof von Berlin und in die neu aufzubauenden Landesministerien der neuen Bundesländer.

Der Titel „Stadtrat im Magistrat“ erlosch zur Wiedervereinigung. Sein Aufgabegebiet übernahmen die Senatoren der ehemaligen Westhälfte, die jetzt Gesamtberliner Senatoren waren.

Das Amt des Stadtrates für Finanzen im Magistrat übernahm nach der Wiedervereinigung in der neu gewählten Landesregierung unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU/SPD-Koalition) der Kollege Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU).

Mit dem Amtsantritt Diepgens (CDU) war der Senat erstmals für die gesamte Stadt zuständig.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Die ursprüngliche (1950) Maximalzahl an Senatoren betrug 16, dazu kam ein Bürgermeister als Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters.[1] Diese Maximalanzahl wurde 1994 auf zehn[2] und 1998 auf acht Senatoren reduziert,[3] von denen zwei zu Bürgermeistern gewählt werden.

Bis zum In-Kraft-Treten der Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 hatte der Regierende Bürgermeister im Gegensatz zum Bundeskanzler und den anderen Ministerpräsidenten keine Richtlinienkompetenz. Vielmehr musste er dem Abgeordnetenhaus seine politischen Vorstellungen vorlegen und sie von diesem bestätigen lassen. Auch hatte der Regierende Bürgermeister bis dato nicht die Kompetenz, die Zuständigkeiten der Senatsmitglieder zu beschließen und die Senatoren zu ernennen.

Sowohl die Ressortzuständigkeiten als auch die personellen Besetzungen der Ressorts wurden vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters beschlossen. Die Regierungsbildung war somit erst mit der Wahl des letzten vorgeschlagenen Senatsmitglieds abgeschlossen und der Regierende Bürgermeister erst im Amt, wenn das Abgeordnetenhaus alle seine Mitglieder bestätigt hatte. Im Umkehrschluss konnte der Regierende Bürgermeister auch keinen Senator entlassen, ein Senator konnte sein Amt nur durch Rücktritt oder Abwahl durch das Parlament verlieren. Entsprechend waren auch Misstrauensvoten gegen einzelne Senatoren oder Teile des Senats zulässig, so zuletzt geschehen bei der Abwahl Eberhard Diepgens.

Jedoch wurden diese Besonderheiten mit der oben genannten Verfassungsänderung durch das Abgeordnetenhaus abgeschafft, so dass der Regierende Bürgermeister ähnliche Befugnisse wie die anderen Ministerpräsidenten hat. Er besitzt jetzt die Richtlinienkompetenz und ernennt die Bürgermeister sowie die übrigen Senatoren.

Der Senat tagt in der Regel wöchentlich im Senatssitzungssaal des Berliner Rathauses.

Derzeitiger Regierender Bürgermeister ist der SPD-Politiker Klaus Wowereit, der einer Koalition aus SPD und Linken vorsteht. Entsprechend gehören derzeit neben Wowereit fünf Senatoren der SPD und drei der Linkspartei an. Nach der Wahl des Abgeordnetenhauses am 17. September 2006 hatte Wowereit die Möglichkeit, die Koalition mit der Linkspartei fortzusetzen oder eine Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen einzugehen. Die Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei wurden Anfang November erfolgreich abgeschlossen, der dritte Senat Wowereit am 23. November 2006 ernannt.

Senatsverwaltungen

Der Senat von Berlin ist in acht Senatsverwaltungen untergliedert, die den jeweiligen Senatoren unterstehen und in etwa analog zu den Ministerien anderer Landesregierungen zu sehen sind. Diese Senatsverwaltungen sind derzeit im einzelnen:

  • Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Senatsverwaltung für Finanzen
  • Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
  • Senatsverwaltung für Justiz
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Im mündlichen Sprachgebrauch wird meist nur von -verwaltung gesprochen, etwa Finanzverwaltung, Gesundheitsverwaltung oder Innenverwaltung. Gemeint sind damit die jeweiligen Senatsverwaltungen.

Für die aktuelle Besetzung siehe Senat Wowereit III.

Senatssprecher

Der Sprecher des Senats von Berlin ist in Nachfolge von Michael Donnermeyer ab Dezember 2007 Richard Meng, vormalig stellvertretender Chefredakteur der Frankfurter Rundschau und politisch-biografischer Autor.

Siehe auch

  • Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin (enthält auch Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung 1946 und 1948)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verfassung von 1950, Art. 40
  2. Verfassung von 1950, Art. 40
  3. Verfassung von 1996, Art. 55

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