Rat für Forschung und Technologieentwicklung

Rat für Forschung und Technologieentwicklung

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Rat) ist ein Beratungsorgan der Österreichischen Bundesregierung mit Sitz in Wien. Er wurde im Jahr 2000 gegründet und erhielt 2004 den Rechtstitel als juristische Person des öffentlichen Rechts.[1] Seine Organe sind die Ratsversammlung und die Geschäftsführung.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der FTE-Rat hat folgende gesetzliche Aufgaben:[2]

  1. die Beratung der Bundesregierung und auf Wunsch auch eines Bundesministers alleine oder einer Landesregierung in allen Fragen betreffend Forschung, Technologie und Innovation,
  2. die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine langfristige österreichische Strategie für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung sowie eine Überprüfung der schrittweisen Umsetzung,
  3. die Ausarbeitung von Vorschlägen für Schwerpunkte für die nationalen Forschungs- und Technologieprogramme und für die Förderungspolitik aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes,
  4. die Abgabe von Empfehlungen für eine Stärkung der Position Österreichs in internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen,
  5. die autonome Erstattung von Vorschlägen für nationale Forschungs- und Technologieprogramme unter Berücksichtigung internationaler Forschungs- und Technologiekooperationsprogramme aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes,
  6. die Erstellung von Vorschlägen zur Verbesserung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere durch Zusammenführung von universitärer Forschung und angewandter Forschung und Technologieentwicklung in den Unternehmen,
  7. die Ausarbeitung von Vorschlägen für ein Monitoring aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes unter Berücksichtigung internationaler Standards.

Ratsversammlung

Die Ratsversammlung besteht aus 8 stimmberechtigten Mitgliedern, die jeweils für eine Funktionsperiode von 5 Jahren ernannt werden. Das Vorschlagsrecht für jeweils vier Mitglieder haben die Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und für Verkehr, Innovation und Technologie. Eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Zurzeit sind folgende Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft Mitglieder:[3]:

2010 ausgeschiedene Mitglieder sind: Knut Consemüller (Böhler-Uddeholm), Günther Bonn (Universität Innsbruck), Dervilla Donnelly (University College Dublin), Albert Hochleitner (Physiker) (Siemens AG Österreich), Reinhard Petschacher (Infineon Technologies AG), Hans Schönegger (Lakeside Science & Technology GmbH), Jürgen Stockmar (Magna International) und Gabriele Zuna-Kratky (Technischen Museums Wien)


2005 ausgeschiedene Mitglieder sind: Hermann Kopetz (TU Wien), Ingeborg Hochmaier-Desoyer (Fa. MED-EL GesmbH) und Gottfried Brem (VMU Wien).

Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Ratsversammlung sind der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesminister für Finanzen.

Geschäftsführung

Unterstützt wird der Rat von einer Geschäftsstelle sowohl organisatorisch als auch inhaltlich. Dies erfolgt insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Ratssitzungen und Arbeitsgruppen und bei der Kommunikation. Derzeitiger Geschäftsführer ist Dr. Ludovit Garzik.

Arbeitsweise

Der FTE-Rat erarbeitet in Arbeitsgruppen und der Ratsversammlung Empfehlungen an die Bundesregierung und an einzelne Minister. Die Ratsversammlung tagt mehrmals jährlich und alle Empfehlungen werden auf der Homepage des Rates veröffentlicht. Empfehlungen betrafen in der Vergangenheit eher die Finanzierung einzelner Forschungsprogramme der unterschiedlichen Ministerien und Fördereinrichtungen, in der jüngeren Geschichte des Rates wird der zunehmend ein Strategieorgan und entwickelt FTE-Strategien.[4] Speziell durch die Empfehlung von Programmen hat der FTE-Rat entscheidend in die Gestaltung und Ausgestaltung der Österreichischen Förderlandschaft eingegriffen. Er hat sich zu einem Key Player in der Forschungspolitik entwickelt. Seine Empfehlungen werden zunehmend auch Grundlage für Förderentscheidungen von Fördereinrichtungen, wie beispielsweise des FWF, der FFG und der Nationalstiftung für Forschung und Technologieentwicklung. Jährlich veröffentlicht der Rat einen Tätigkeitsbericht[5]

Siehe auch

Europäischer Forschungsraum

Weblinks

Einzelnachweise

  1. §17 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
  2. §17b Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
  3. Liste der neu bestellen Ratsmitglieder
  4. Forschungsrat erarbeitet „Strategie 2020“, ORF, 17. August 2009
  5. Tätigkeitsberichte des Rates seit 2000

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