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Das Wort sozial (von lat. socius‚ gemeinsam, verbunden, verbündet‘) bezeichnet wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingung des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als soziales Wesen). Es taucht in mehreren Bedeutungen auf.Sozial bedeutet in der Regel „zur Gruppe gerichtet“
Inhaltsverzeichnis
Umgangssprachlicher Gebrauch
In der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und nicht nur an sich selbst zu denken. Zahlreiche Abschattierungen bestehen, so zum Beispiel, gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfreich, höflich und taktvoll und verantwortungsbewusst. Unsozial in diesem Sinne handelt, wem all das abgeht. Asozial (oft mit absprechendem Beiklang) ist, wer (fast) unverbunden mit ihr ‚am Rande‘ der Gesellschaft lebt, wer sich nicht in sie ‚einfügen‘ kann oder zumal, wer als ihr Schädiger angesehen wird.
Das Adjektiv „sozial schwach“ ist ein Euphemismus für „arm“. Sozial ist, wer durch eigene Leistung zum Wohlstand für alle beiträgt.
Fachsprachlicher Gebrauch
- Die Soziologie – die „Wissenschaft vom Sozialen“ – befasst sich mit der sozialen Beschaffenheit einer Gesellschaft und ihrer Sozialstruktur. Die Sozialpädagogik befasst sich mit erzieherisch einschlägigem sozialen Handeln und Verhalten.
- Zahlreiche soziologische und sozialpädagogische Begriffe führen das Wort „sozial“ mit sich, zum Beispiel „Soziale Rolle“ gegenüber der „Rolle“ auf der Bühne.
Der Begriff sozial wird auch verwendet in folgenden Fachbereichen:- Rechtswissenschaft: als eine grundgesetzliche Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland: Sie ist ein „sozialer Bundesstaat“.[1] Demzufolge hat jeder Mensch in Deutschland (nicht nur jeder deutsche Staatsangehörige) einen Grundanspruch darauf, dass sich der Staat in äußerster Not um ihn kümmert.
- Volkswirtschaftslehre: abgeleitet in Form des statistischen Begriffs des Sozialproduktes.
- Organisationswesen: meist in den „Freien Berufen“ ist davon der Begriff von Zusammenschlüssen abgeleitet, zum Beispiel eine „Anwaltsozietät“).
- Politik: von der Umgangssprache her kommend, aber auch aufbauend auf politischen Lehren (zum Beispiel auf dem Sozialismus) als eine Zielvorgabe, die einige Parteien auch im Namen führen, beispielsweise (alphabetisch:
- Politik: Politische Zentralprobleme oder Problemkomplexe, die über längere Zeit behandelt werden müssen, werden oft als „Soziale Frage“ bezeichnet.
- Psychologie: als Synonym zu den Begriffen zwischenmenschlich oder intersubjektiv.
- Biologie: im Sinne der Kooperation zwischen Individuen (vgl. Staat (Biologie)).
- Sozialpolitik
Siehe auch
- Sozialwissenschaft, Soziologie
- Soziabilität, Soziale Kompetenz
- Asozialität, Dissozialität, Antisozialität
- Sozialwirtschaft, Sozialmanagement, Sozialbilanz, Sozialstaat
- Sozialwesen, Soziokultur, Soziale Arbeit
Einzelnachweise
- ↑ GG Art. 20, Abs. 1
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