Werner Pünder

Werner Pünder

Werner Pünder (* 15. September 1885 in Trier; † 10. Juni 1973 in Rheinbach) war ein deutscher Jurist.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nach dem Schulbesuch studierte Pünder Rechtswissenschaften. Er beendete sein Studium mit der Promotion zum Dr. jur.

Am Ersten Weltkrieg nahm Pünder als Reserveoffizier teil. Bei Kriegsende schied er als Hauptmann der Reserve aus. Später eröffnete er eine Kanzlei in Berlin.

Als Bruder des langjährigen Staatssekretärs in der Reichskanzlei Hermann Pünder und entfernter Verwandter des Vorsitzenden der Katholischen Aktion Erich Klausener gehörte Pünder der katholischen Zentrumspartei an, ohne sich jedoch politisch hervorzutun. Nach 1933 gehörte Pünder der Berufsstandsorganisation des Nationalsozialistischen Rechtswahrer Bundes an.

1933 übernahm Pünder die Verteidigung des ehemaligen Reichstagsabgeordneten der Zentrumspartei Andreas Hermes in einem von den Nationalsozialisten inszenierten Verfahren wegen Veruntreuung. Bei dieser Gelegenheit nahm er erstmals Konfrontationsstellung zum nationalsozialistischen Staat ein.

Wenige Stunden nachdem Pünders Verwandter Erich Klausener am Mittag des 30. Junis 1934 im Zuge der als Röhm-Putsch bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle der Nationalsozialisten vom Frühsommer 1934 im Reichsverkehrsministerium, wo er seit 1933 als Ministerialdirektor tätig war, von einem SS-Mann erschossen worden war, begann das Gerücht seines gewaltsamen Endes in Berlin umzugehen: Als Klauseners Ehefrau, sein Sohn und der Pfarrer Albert Coppenrath am Nachmittag desselben Tages ins Ministerium eilten, um sich über das Schicksal Klauseners zu vergewissern, begleitete Pünder sie als Rechtsbeistand. Trotz der Unterstützung des Reichsverkehrsministers wurde ihnen der Zugang zu Klausener, der erschossen in seinem Büro lag, von den vor der Tür postierten SS-Wachen verwehrt.

Auf Bitten von Klauseners Ehefrau begann Pünder in der Folgezeit, den Fall juristisch zu bearbeiten: Am 27. März 1935 reichte Pünder zusammen mit seinem Sozius Erich Wedell beim Landgericht Berlin Klage ein auf Schadensersatz wegen Mordes gegen das Deutsche Reich, vertreten durch Adolf Hitler und das Land Preußen.

„Klage 1.) der Witwe Hedwig Klausener geb. Kny; 2.) ihres am 18. 1. 1917 geborenen Sohnes, des Schülers Erich Klausener, vertreten durch seine Mutter, beide in Charlottenburg, Schlossstrasse 40, Kläger, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Erich Wedell in Berlin W 8, Mohrenstrasse 19, gegen 1.) das Deutsche Reich, 2.) das Land Preussen diese vertreten durch: a) den Reichskanzler in Berlin W 8, Wilhelmstr. 78, b) den preussischen Ministerpräsidenten in Berlin W 8, Wilhelmstr. 63, c) den Reichs- und preussischen Minister des Innern, Berlin NW 40, Königsplatz 6, d) den Reichs- und preussischen Justizminister, Berlin W 8, Wilhelmstrasse 65, Beklagte, auf Schadenersatz (monatlich 200 RM Rente)“

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieser Schritt immer wieder als eine herausragende Leistung praktizierten Mutes im Angesicht unrechtsstaatlicher Verhältnisse gewürdigt. Das nationalsozialistische Regime reagierte auf die Klage Pünders und Wedells, indem es die beiden Anwälte von der Geheimen Staatspolizei - deren Chef Reinhard Heydrich die Ermordung Klauseners angeordnet hatte - verhaften ließ. Beide wurden in der Folge einige Monate lang im Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße in Schutzhaft gehalten und mit Erschießung bedroht. Nach Fürsprache durch mehrere konservative Ressortminister und die schwedische Regierung wurden die beiden am 16. Mai 1935 wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Verfahren kam den politischen Umständen entsprechend nicht zustande.

Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Pünder zum Wehrkreiskommando III, Berlin, einberufen. Von 1940 bis 1945 arbeitete Pünder beim Oberkommando der Wehrmacht. Von 1946 bis 1953 war er in sowjetischer Sondereinzelhaft.

Pünders jüngster Sohn Reinhard Pünder war der erste Bischof des brasilianischen Bistums Coroatá.

Ehrungen

Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main lobt zur Erinnerung an Werner Pünder seit einigen Jahren regelmäßig den nach ihm benannten Werner-Pünder-Preis für wissenschaftliche Arbeiten über Freiheit und Totalitarismus aus.

Schriften

  • Die Wirkungen der Erfüllungsablehnung des Konkursverwalters auf den gegenseitigen Vertrag als Folgen schuldloser Haftung. Berlin 1914. (Dissertation)

Literatur

Weblinks


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