- Österreichischer Kunstsenat
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Der Österreichische Kunstsenat ist ein offizielles Gremium von einundzwanzig anerkannten österreichischen Künstlern, das die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten und die öffentliche Hand in wichtigen einschlägigen Fragen zu beraten hat. Der Kunstsenat schlägt die Kandidaten für den Großen Österreichischen Staatspreis vor und hat auch das Vorschlagsrecht für die Berufung der Staatspreisträger in den Kunstsenat.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Österreichische Kunstsenat wurde am 7. September 1954 per Erlass des damaligen Bundesministeriums für Kultur gegründet.[1]
„Zur Würdigung besonders hervorragender Persönlichkeiten auf dem Gebiet der österreichischen Kunst und zur fachlichen Beratung des Bundesministeriums für Unterricht in Fragen der staatlichen Kunstverwaltung“
– Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: 1954
Funktionsweise
Die Mitglieder des Kunstsenats repräsentieren die Bereiche Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Sie müssen Träger des Großen Österreichischen Staatspreises sein. Sie gehören dem Gremium auf Lebenszeit an, daher ist der Altersdurchschnitt des Kunstsenats relativ hoch.
Der Kunstsenat tritt mehrmals jährlich zusammen. Er wählt aus dem Kreise der Mitglieder einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten mit jeweils dreijähriger Funktionsperiode. Mitglieder des Kunstsenats sind aktuell: Ilse Aichinger, Siegfried Anzinger, Christian Ludwig Attersee, Joannis Avramidis, Günter Brus, Friedrich Cerha, HK Gruber, Peter Handke, Wilhelm Holzbauer, Brigitte Kowanz, Maria Lassnig, Friederike Mayröcker, Gustav Peichl, Walter Pichler, Wolf D. Prix, Arnulf Rainer, Gerhard Rühm, Kurt Schwertsik und Josef Winkler. Präsident ist seit 1999 Hans Hollein.
Da der Kunstsenat nur 21 Personen umfassen darf sind derzeit die Preisträger des Großen Österreichischen Staatspreises der Jahre 2004 bis 2008 nicht vertreten. Dies sind Günther Domenig (2004), Hermann Nitsch (2005), Georg Friedrich Haas (2006) und Karl Prantl (2008). Die Preisträger der Jahre 2009 und 2010, Brigitte Kowanz und Olga Neuwirth, sind aufgrund einer Frauenquoten-Bestimmung schon im Kunstsenat vertreten.
Beispiele für Interventionen des Kunstsenats
Der Kunstsenat hat sich in letzter Zeit unter anderem für den Weiterbestand des gefährdeten ORF-Symphonieorchesters eingesetzt und auch für das Innsbrucker Riesenrundgemälde. 1983 trat er erfolgreich für den funktionsfähigen Weiterbestand von Otto Wagners Brücke über die Zeile auf.
Weblinks
- Webauftritt des Österreichischen Kunstsenats
- Online-Petition zur Situation des RSO-Orchesters
- Beispiel einer Stellungnahme
Einzelnachweise
Kategorien:- Kunst (Österreich)
- Kulturpolitik (Österreich)
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