- DIN 1426
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DIN 1426 Bereich Dokumentation Regelt Inhaltsangaben von Dokumenten; Kurzreferate, Literaturberichte Kurzbeschreibung Übersicht des Dokumenteninhalts Letzte Ausgabe 10.1988 ISO - Eine Inhaltsangabe oder Zusammenfassung ist eine Übersicht über den wesentlichen Inhalt eines Textes, Filmes oder Ereignisses. Gebräuchliche Formen von Inhaltsangaben sind das Inhaltsverzeichnis, das Abstract und andere Formen dokumentarischer Referate. Auch die englische Bezeichnung Summary ist in wissenschaftlichen Arbeiten üblich. Die Inhaltsangabe ist in der DIN-Norm DIN 1426 genormt.
Inhaltsverzeichnis
Form
Im Gegensatz zu einem Resümee bzw. Fazit oder einem Review enthalten Inhaltsangaben keine Interpretationen und Bewertungen. Im Gegensatz zu Nacherzählungen dürfen Inhaltsangaben keine Spannungsbögen enthalten und werden in der Regel in der Gegenwart (Präsens, bei Vorzeitigkeit im Perfekt) abgefasst.
Da Inhaltsangaben in der Regel wesentlich kürzer als der Originaltext sein sollen, müssen sie zwangsläufig Teile des Inhalts auslassen. Sie können als Mittel der Sacherschließung dienen. Bei einem Buch, einer Dissertation oder ähnlichem hat die Inhaltsangabe meist eine halbe bis eine Seite Umfang. Sie soll die wichtigsten Ergebnisse und verwendeten Methoden in allgemeiner (nicht zu spezieller) Fachsprache darstellen.
Gliederung
Eine Inhaltsangabe ist in Einleitung, Hauptteil und Schluss gegliedert. In der Einleitung wird Titel, Autor, Textart, Textquelle, Ort, Zeit und Hauptpersonen der Handlung genannt. Dann wird in einem zusammenfassenden Satz der Inhalt des Textes geschildert. Im Hauptteil wird das Wichtigste der Handlung in zeitlich korrekter Reihenfolge angegeben. Im Schluss wird eine eigene Meinung oder die Aussageabsicht des Textes niedergeschrieben.
Schulische Regeln
- Der Aufbau ist übersichtlich.
- Man schreibt im Präsens bzw. bei Vorzeitigkeit im Perfekt, damit die jeweilige Geschichte vergegenwärtigt wird.
- Man konzentriert sich auf das zum Verständnis Notwendige, nicht auf Einzelheiten.
- Es werden keine Zitate aus dem Text verwendet.
- Die direkte Rede wird nicht verwendet. Die indirekte Rede wird nur dann eingesetzt, wenn es sich vom Textverständnis her nicht vermeiden lässt.
- Es wird eine sachliche und nüchterne Sprache verwendet.
- Eine Inhaltsangabe ist logisch, chronologisch, nachvollziehbar und inhaltsgetreu.
- Wiederholungen aller Art werden vermieden, es wird abwechslungsreich geschrieben.
- Es wird aus der Sicht eines „allwissenden Erzählers“ geschrieben.
Siehe auch
- Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsmitteilung (Erläuterungen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Inhaltsangaben)
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