- Declaration of Arbroath
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Die Declaration of Arbroath, deutsch Deklaration von Arbroath, gilt als „Schottische Unabhängigkeitserklärung“. Die Urkunde, die die Unabhängigkeit von England proklamierte, wurde am 6. April 1320 im Kloster Arbroath (Arbroath Abbey) unterzeichnet und war gerichtet an Papst Johannes XXII.
Das Original der Urkunde wurde in lateinischer Sprache verfasst und wahrscheinlich von Bernard de Linton, Abt des Klosters Arbroath und Lordkanzler von Schottland („Lord Chancellor of Scotland“), gefertigt.
Die Deklaration von Arbroath ist die älteste bekannte Unabhängigkeitserklärung einer Nation.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtlicher Hintergrund
Seit dem 25. März 1306 war Robert I. (Robert the Bruce) König von Schottland.
Am 23. und 24. Juni 1314 war das englische Heer in der Schlacht von Bannockburn von den Schotten vernichtend geschlagen worden.
Inhalt der Erklärung
Die mit den Unterschriften und Siegeln von 51 schottischen Earls, Magnaten und Adligen versehene Urkunde wurde als Brief an den seit 1316 im französischen Avignon residierenden Papst Johannes XXII. gesandt. Die Erklärung sollte Vorbehalte des Papstes gegen die Beendigung der englischen Herrschaft über Schottland zerstreuen und bat zugleich um Schlichtung im Konflikt mit England.
Allerdings legte die Deklaration auch fest, dass Schottlands Unabhängigkeit stets wichtiger sei als die Person des schottischen Königs; so erklärten die Unterzeichner, dass sie ihn nur solange unterstützen würden, wie er die Rechte und Interessen der Nation zu wahren bereit sei:
„Doch Robert selbst, sollte er sich von dieser Aufgabe, die er begonnen hat, abwenden und sich einverstanden erklären, dass wir oder unser Reich dem englischen König oder seinem Volk unterworfen würden, würden wir ihn als unser aller Feind ausstoßen, als einen, der unsere und seine Rechte untergraben hat, und würden einen anderen König wählen, damit er unsere Freiheit verteidigt; […]“
Berühmtheit erlangte die sich anschließende Passage:
„[…] Quia quamdiu Centum ex nobis vivi remanserint, nuncquam Anglorum dominio aliquatenus volumus subiugari. Non enim propter gloriam, divicias aut honores pugnamus set propter libertatem solummodo quam Nemo bonus nisi simul cum vita amittit.“
„[…] for, as long as but a hundred of us remain alive, never will we on any conditions be brought under English rule. It is in truth not for glory, nor riches, nor honours that we are fighting, but for freedom – for that alone, which no honest man gives up but with life itself.“
„[…] denn solange auch nur einhundert von uns am Leben bleiben, wird man uns niemals, zu welchen Bedingungen auch immer, unter englische Herrschaft zwingen. Denn wir kämpfen nicht für Ruhm, nicht für Reichtümer oder Ehren, sondern wir kämpfen einzig für die Freiheit, die kein ehrenhafter Mann aufgibt, wenn nicht zugleich mit seinem Leben.“
Folgen
Die Deklaration verfehlte ihre Wirkung nicht: Dank der Vermittlung durch Papst Johannes XXII. kam es am 1. März 1328 mit dem Abkommen von Edinburgh und Northampton zu einem Friedensvertrag zwischen Schottland und England, in dem der englische König Eduard III. auf alle Forderungen gegenüber Schottland verzichtete.
Verbleib der Urkunde
Das nach Avignon gesandte Original der Urkunde ist verlorengegangen; eine Abschrift befindet sich heute im Schottischen Nationalarchiv in Edinburgh.
Siehe auch
Weblinks
- Die Deklaration von Arbroath als lateinischer und deutscher Text
- Die Deklaration von Arbroath auf der Webseite www.schottlandportal.de
- Arbroath Abbey auf der Webseite www.undiscoveredscotland.co.uk (englisch)
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