- Adelheid von Münzenberg
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Adelheid von Münzenberg († um 1291) war die Tochter Ulrich I. von Hagen-Münzenberg. Ihr Geburtsjahr ist nicht bekannt, ihr Sterbejahr kann aus der urkundlichen Überlieferung erschlossen werden.
Inhaltsverzeichnis
Ehe und Familie
Adelheid von Münzenberg heiratete um 1243/1245 Reinhard I. (* ca. 1225; Ersterwähnung: 1243; † 20. September 1281), Herrn von Hanau, den Stammvater der Herren und Grafen von Hanau.
Aus dieser Ehe gingen hervor:
- Ulrich I.
- Reinhard (erwähnt zwischen 1292 und 1299
- Adelheid, Äbtissin im Kloster Patershausen (vor 1281)
- Isengard, nach 1265 verheiratet mit Gerhard von Weilnau, verstorben vor 1281
Standeserhöhung
Da die Familie Hagen-Münzenberg „nur“ eine Ministerialenfamilie war, scheint es Zweifel hinsichtlich der Ebenbürtigkeit von Adelheid gegeben zu haben. Jedenfalls lässt ihr Sohn Ulrich sich und seiner Mutter später durch den König den Adelsstand, den Stand der „Edelfreien“, bestätigen.
Territoriale Auswirkungen
Heiratsgut
Als Heiratsgut brachte Adelheid das Amt Babenhausen mit in die Ehe und trug so schon in einem ersten Schritt ein wichtiges Element späterer Hanauer Territorialgeschichte bei.
Münzenberger Erbschaft
Familiärer Hintergrund
Der einzige Bruder von Adelheid war Ulrich II. von Münzenberg. Er vereinigte das reiche Münzenberger Erbe in einer Hand. Außerdem hatte Adelheid weitere sechs Schwestern:
- Isengard, verheiratet mit Graf Philipp I. von Falkenstein
- Mechtild, verheiratet mit Engelhard von Weinsberg
- Irmengard, verheiratet mit Konrad von Weinsberg
- Hedwig, verheiratet mit Heinrich von Pappenheim
- Agnes, verheiratet mit Konrad von Schöneberg
- Lucardis, geistlich. Sie wurde mit dem Kloster Patershausen abgefunden, das für sie als Zisterzienserin neu errichtet worden war und dessen Äbtissin sie wurde.
Die Erbschaft
Als Ullrich II. von Hagen-Münzenberg 1255 ohne erbberechtigte Nachkommen verstarb, fiel das reiche Erbe an seine sechs weltlich verbliebenen Schwestern. Eine erste Erbauseinandersetzung beanspruchte drei Jahre. Diese Münzenberger Erbschaft war ein für die territoriale Entwicklung der Wetterau und des Rhein-Main-Gebietes grundlegendes Ereignis im Hochmittelalter, das für die nächsten Jahrhunderte die territoriale Gliederung dieses Raumes wesentlich mit gestaltete.
Das Erbe
Das Erbe bestand aus der Herrschaft Münzenberg, der „Grafschaft“ Assenheim und der Herrschaft Hagen (Hain in der Dreieich) sowie weiteren kleineren Besitzungen und Rechten.
Erbteilung
Die Erbschaft wurde im Wesentlichen ideell in sechs Teile geteilt und als Kondominat von den Erben gemeinsam verwaltet. Jede der Schwestern erhielt ein Sechstel. In den folgenden Jahren kaufte Graf Philipp I. von Falkenstein alle Erbteile – außer dem Hanauer – auf, so dass nun Falkenstein 5/6, Hanau 1/6 des Erbes besaß. Im Laufe der Zeit kam es zu weiteren Erbteilungen und Käufen – im Prinzip aber blieb diese Erbengemeinschaft bis zur Mediatisierung des Adels in napoleonischer Zeit erhalten, die Burg Münzenberg als Privateigentum sogar bis in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts. Zu den Einzelheiten siehe: Münzenberger Erbschaft.
Tod
Adelheid soll etwa 1291 verstorben sein[1]. Letztmals urkundlich erwähnt wird sie am 3. Januar 1290.
Literatur
- Heinrich Dannenbauer: Grundlagen der mittelalterlichen Welt. Kohlhammer, Stuttgart 1958, S. 329-353 (350 f.) (Kapitel Königsfamilie und Ministeriale.)
- Reinhard Dietrich: Die Landes-Verfassung in dem Hanauischen. Hanauer Geschichtsverein, Hanau 1996, ISBN 3-9801933-6-5 (Hanauer Geschichtsblätter 34)
- Reinhard Suchier: Genealogie des Hanauer Grafenhauses. In: Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins zu seiner fünfzigjährigen Jubelfeier am 27. August 1894. Hanau 1894
- Ernst J. Zimmermann: Hanau Stadt und Land. 3. Auflage. Hanau 1919 (Nachdruck 1978)
Nachweise
- ↑ Suchier, S. 8
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