Diplom-Sozialpädagoge

Diplom-Sozialpädagoge

Diplom-Sozialpädagoge/in (kurz: Dipl.-Soz.Päd. oder Dipl.-Sozialpäd.) ist ein akademischer Grad, der von deutschen Hochschulen, Fachhochschulen und vereinzelt auch Universitäten verliehen wurde.[1] Nach dem Bologna-Prozess vergeben die Hochschulen die international gebräuchlichen Titel Bachelor of Arts und Master of Arts in Social Work.

Inhaltsverzeichnis

Akademisches Studium

Um ein Diplom in Sozialpädagogik zu erhalten war ein sozialwissenschaftliches Studium verschiedener Humanwissenschaften notwendig, das an Fachhochschulen sieben bis acht Semester betrug und an Universitäten neun bis zehn Semester. In Deutschland gab es dabei eine Tradition der sogenannten universitären Sozialpädagogik (als Teilgebiet der Erziehungswissenschaft) und der Sozialpädagogik an (Fach-)Hochschulen für Soziale Arbeit. Da beide (sozialpädagogische) Disziplinen nur unzureichend voneinander abzugrenzen sind, geht seit der Umstellung auf das Bachelor/Master-System auch die universitäre Sozialpädagogik in der Fachwissenschaft Soziale Arbeit auf.[2] Ein Bachelor-Studium dauert an Hochschulen in Deutschland in der Regel sechs oder sieben Semester (180-210 ECTS Credit Points), ein Master-Studium üblicherweise drei bis vier Vollzeitsemester oder vier bis fünf Semester berufsbegleitend (90-120 ECTS).

Der Studiengang Sozialpädagogik/Soziale Arbeit integriert, je nach Hochschultyp und Ausrichtung, folgende Nachbardisziplinen und Bezugswissenschaften: Psychologie, Soziologie, Erziehungswissenschaft, Philosophie, Rechtswissenschaft, (Sozial-)Medizin, (Sozial-)Wirtschaft, Politologie, Kulturwissenschaft und an konfessionellen Hochschulen Theologie.

An Fachhochschulen in Deutschland war nach dem Diplom (FH) ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren, welches nach einer weiteren Abschlussarbeit und einem Kolloquium an der Hochschule zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter (beim Studiengang Sozialarbeit) führte. Die staatliche Anerkennung wird heute zusammen mit der Bachelor-Urkunde nach Abschluss des Studiums automatisch vergeben. Die so erlangte Berufsbezeichnung Sozialpädagoge/in oder Sozialarbeiter/in ist in Deutschland rechtlich geschützt. Durch Nachdiplomierung von Studienabschlüssen aus West-Berlin dürfen Inhaber der Graduierungsbezeichnung Sozialpädagoge (grad.) die Diplombezeichnung Diplom-Sozialpädagoge führen. Personen die nach dem 25. November 1986 graduiert oder nachträglich graduiert wurden, müssen dem Diplomgrad den Zusatz „(FH)“ beifügen.[3]

An vielen Fachhochschulen waren die vormals separaten Studiengänge Sozialpädagogik und Sozialarbeit in einem Studiengang mit dem Doppelabschluss Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge zusammengefasst.

Weitere berufliche Möglichkeiten

Das abgeschlossene Hochschulstudium der Sozialen Arbeit (Diplom/Master) führt nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) zur Möglichkeit der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und damit zur Approbation und Kassenzulassung. Ebenso haben Sozialpädagogen die Voraussetzung zur Ausbildung zum Soziotherapeuten nach § 37 a SGB V oder zum Suchttherapeuten und damit zur Behandlung im Rahmen der Verordnung des Deutschen Rentenversicherung Bunds von Menschen, die an einem Abhängigkeitssyndrom leiden.

Siehe auch

Nachweise

  1. Institute und Studiengänge der Sozialpädagogik heute teilweise umbenannt in Soziale Arbeit, vgl. z.B. Universität Kassel oder Universität Duisburg-Essen.
  2. Dennoch besteht weiterhin ein universitäres Fach Sozialpädagogik im Kontext der Fakultäten und Fachbereiche für Pädagogik/Erziehungswissenschaften an deutschen Universitäten, vgl. z.B. Universität Tübingen oder TU Dortmund.
  3. Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Nachdiplomierung von Studienabschlüssen aus Berlin-West, Stand 2008, (eingesehen 12. April 2011)

Weblinks


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