- Einreise
-
Eine Grenzkontrolle ist die Kontrolle des Grenzverkehrs, das heißt die Kontrolle über einreisende und ausreisende Personen.
An Grenzkontrollen werden Polizeiorgane, teilweise auch Soldaten beider Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Des Weiteren werden mitgeführte Gegenstände wie Fahrzeuge, Ladung u. ä. kontrolliert.
Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa oder Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.
An einigen Staatsgrenzen wird ein Sichtvermerk in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Verhältnissen der beiden angrenzenden Ländern werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.
Bestandteil der Grenzkontrolle ist in der Regel auch eine Zollkontrolle.
Deutschland
In Deutschland wird die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Sinne des § 71 III AufenthG grundsätzlich durch die Bundespolizei durchgeführt. Für die Seehäfen Bremen, Hamburg und Bremerhaven sind die jeweiligen Wasserschutzpolizeien der Länder und an den Grenzen Bayerns die Landespolizei Bayern dafür zuständig. Die Bundeszollverwaltung kann entweder nur gem. § 66 BPolG im Rahmen des Personalverbundes an Grenzübergangsstellen oder im Rahmen der Aufgabenübertragung nach Rechtsverordnung gem. § 68 BPolG tätig werden. Dabei werden aber die Maßnahmen der jeweiligen Bundespolizeibehörde und nicht der Zollverwaltung zugerechnet.
An den EU-Grenzen Deutschlands (Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Dänemark, Polen, Tschechische Republik) gibt es aufgrund des Schengener Abkommens grundsätzlich keine Grenzkontrollen mehr. Jedoch werden so genannte lagebildunabhängige Stichprobenkontrollen durchgeführt, die durch das Bundespolizeigesetz legitimiert sind. Hierbei kann die Bundespolizei bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern in das Innenland Personen anhalten und kontrollieren. Nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Wiederaufnahme von Vollkontrollen möglich. Da auch die Schweiz dem Abkommen beitritt, fallen auch dort die Grenzkontrollen ab 2008 weg. Dies betrifft allerdings nicht die zollamtliche Überwachung der Grenze zur schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch weiterhin von der Bundeszollverwaltung durchgeführt wird.
Siehe auch
Weblinks
Wikimedia Foundation.