- Eisenbahnzug
-
Mit dem Begriff Zug wird im Bereich der Eisenbahn allgemein eine Einheit aus einem oder mehreren Triebfahrzeugen und meist einem oder mehreren miteinander gekuppelten Reisezugwagen und/oder Güterwagen bezeichnet. Auch ein einzelner oder mehrere gekuppelte Triebwagen bzw. Triebzüge werden als Zug bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutungen des Begriffs „Zug“
Im erweiterten Sinn steht das Wort „Zug“ für:
- die Eisenbahn als Verkehrsmittel im Allgemeinen, etwa in der Aussage: „Ich nehme den Zug.“
- eine Zug-Linie, beispielsweise einen der weltweit verkehrenden teils legendären Luxuszüge, wie Transsibirien-Express, Orient-Express, Blue Train, Rovos Rail, Royal Scotsman, Glacier-Express oder Bernina-Express
- eine Zuggattung oder Produktklasse zur Unterscheidung von Komfort und Geschwindigkeit, die nicht nur bahnintern, sondern auch in den öffentlichen Fahrplänen verwendet wird. Zuggattungen bei Reisezügen sind zum Beispiel:
- Intercity-Express (ICE)
- Intercity (IC)
- Regional-Express (RE)
- usw.
Definition von „Zug“ als „Zugfahrt“
Ebenso kann „Zug“ im Sinne von „Zugfahrt“ verwendet werden: Dabei bezeichnet „Zugfahrt“ keine physische Entität aus Triebfahrzeug und Wagen o. Ä., sondern meint im fahrdienstlichen Sinne eine bestimmte Form von Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen auf einem bestimmten Laufweg. In den offiziellen Richtlinien und Gesetzen wird der Begriff „Zug“ ausschließlich im Sinne von Zugfahrt verwendet; so definiert die deutsche Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in § 34 Abs. (1) EBO:
- „Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge.“
Als entscheidendes Kriterium ist hierbei der Übergang auf die freie Strecke genannt. Dieses Kriterium muss allerdings als überholt betrachtet werden, da mit der Einführung von elektronischen Stellwerken (ESTW) vermehrt ehemals getrennte Betriebsstellen aus sicherungstechnischer Sicht zu einer Betriebsstelle zusammengefasst werden. Zwischen diesen ehemals als Zugmeldestellen fungierenden Betriebsstellen existiert dann keine „freie Strecke“ mehr. Als Beispiel sei hier der Hauptbahnhof Dresden genannt, dessen Ausdehnung aktuell den Bahnhof Dresden Mitte und die zwischenliegenden Abzweigstellen mit einschließt.
Fahrten, die nicht auf die freie Strecke übergehen, können auch als Rangierfahrt durchgeführt werden und unterliegen dann einer grundsätzlich anderen (d. h. einfacheren) fahrdienstlichen Behandlung als Zugfahrten. Zugfahrten etwa finden entsprechend der technischen Ausrüstung auf einem gesicherte Fahrweg statt und werden mit einem Hauptsignalbegriff zugelassen; Näheres dazu ist in der Fahrdienstvorschrift geregelt. Zugfahrten können unter bestimmten Bedingungen in eine Rangierfahrt übergehen, ebenso umgekehrt.
Über die genaue physische Beschaffenheit einer Zugfahrt macht die EBO bis auf Auflagen u. a. zur Zuglänge, der Höchstgeschwindigkeit und das Führens von Signalen am Zug keine näheren Angaben; insofern können auch einzeln fahrende Lokomotiven bzw. Triebfahrzeuge, Messzüge und zur Überführung verkehrende Arbeitsmaschinen als Zugfahrt verkehren (was mit der landläufigen Definition von Zug nicht unbedingt in Übereinstimmung steht).
Jede Zugfahrt verfügt über eine (tageweise) eindeutige Zugnummer. Ein- und dieselben Fahrzeuge können nacheinandern mehrere Zugfahrten absolvieren (mit unterschiedlichen Zugnummern), ebenso ist es möglich, dass während einer Zugfahrt unterwegs die Fahrzeuge (komplett oder teilweise) wechseln, jedoch dieselbe Zugfahrt fortgesetzt wird (unter derselben Zugnummer).
Arten der Zugbildung
Hinsichtlich der Art der Fahrzeuge und ihrer Anordnung im Zug werden folgende Arten der Zugbildung unterschieden:
- von einer Lokomotive beförderte, so genannte „lokbespannte“ Züge; die Lokomotive kann sich dabei an der Spitze oder an anderer Stelle im Zug befinden. In jedem Fall muss aber der Zug von der Spitze, ggf. von einem Steuerwagen aus, gesteuert werden. In diesem Fall spricht man auch von einem Wendezug, da das Triebfahrzeug auch bei einem Fahrtrichtungswechsel seine Position im Zugverband behalten kann.
- Triebzüge, mit eigenem Antrieb versehene, im Regelbetrieb nicht trennbare Einheiten aus mehreren Fahrzeugen; diese werden je nach Funktion als Triebwagen/Triebkopf, Mittel- und Steuerwagen bezeichnet. Beispielsweise handelt es sich bei den ICE 1 der DB AG um Triebzüge, die von je einem Triebkopf an den Zugenden angetrieben und gesteuert werden; ebenso handelt es sich etwa den ICE 3 um Triebzüge.
- Triebwagenzüge, bestehend aus einem oder mehreren Triebwagen oder Triebzügen.
Position von Zugsteuerung/Antrieb
In besonderen betrieblichen Situationen oder aus besonderem Anlass unterscheiden sich außerdem voneinander:
- geschobene Züge, sie werden nicht von der Spitze aus gesteuert, das Triebfahrzeug befindet sich in der Regel nicht an der Spitze, sondern an anderer Stelle im Zug
- nachgeschobene Züge, sie werden von einem zusätzlichen Triebfahrzeug, einer sogenannten Schiebelokomotive, vom Zugende her nachgeschoben, müssen aber aus einem Führerraum an der Spitze – Triebfahrzeug oder Steuerwagen – gesteuert sein. Die Schiebelokomotive kann mit dem Zug gekuppelt oder auch nicht mit ihm verbunden sein, damit sie den Zug während der Fahrt verlassen und von der freien Strecke aus zum nächsten Einsatz zurück fahren kann.
Siehe auch
Weblinks
- Züge im Film (Spielfilme, „Rail Movies“ u. ä. Joachim Biemann, Version vom 24. August 2008, abgerufen 12. Februar 2009; Beilage von: Bahnen im Rheinland)
Wikimedia Foundation.