Europäische Investitionsbank

Europäische Investitionsbank
Europäische Investitionsbank
EIB-Logo.svg
Rechtsform eigene Rechtspersönlichkeit
Gründung 1958
Sitz Luxemburg
Leitung Philippe Maystadt
(Präsident)
Bilanzsumme 289.158 Mio EUR [1]
Branche Banken
Website http://www.eib.org/

Die Europäische Investitionsbank (kurz EIB) dient seit ihrer Gründerzeit (1958) der Aufgabe, "mit eigenen Kapitalmitteln zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes im Interesse der Gemeinschaft beizutragen" (Art. 309 AEUV) und betreibt auf diese Weise "Wirtschaftspolitik durch Kreditvergabe";[2] die EIB ist auch außerhalb der EU tätig.[3]

Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist gem. Art. 308 Satz 3 AEUV das Protokoll über die Satzung der EIB vom 25. März 1957, zuletzt geändert durch den Vertrag von Lissabon.

Die EIB, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet (s. Art. 28 Satzung), ist kein Organ der Europäischen Union, "sie steht als finanzielle Sondereinrichtung neben den Organen"[4] und ist somit nicht an Weisungen von Kommission oder dem Parlament gebunden, sie konsultiert diese jedoch. Zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds bildet sie die 2000 gegründete EIB-Gruppe[5]. Kapitaleigner der EIB sind die Mitgliedstaaten der EU.

Seit der letzten EU-Erweiterungsrunde beläuft sich das gezeichnete Kapital der EIB auf 163 Milliarden Euro. Von diesem Betrag sind satzungsmäßig 5 % (8,1 Milliarden Euro) eingezahlt. Ihre Mittel beschafft sich die EIB über Anleihen an den Kreditmärkten.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Die EIB wurde 1958 auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle zusammen mit der EWG gegründet und hat ihren Hauptsitz in Luxemburg, sie hat zahlreiche Außenstellen.

Förderschwerpunkte

Die EIB ist als Finanzierungsinstrument der Europäischen Union gemäß Artikel 309 AEU-Vertrag den politischen Zielen der Union verpflichtet und soll andere EU-Fördermaßnahmen flankieren. Die Aufgaben ergeben sich neben dem EG-Vertrag aus der Satzung der EIB sowie aus Mandaten, die ihr aus Beschlüssen des Europäischen Rates übertragen werden. Sie ist somit zuständig für die Vergabe von Krediten und Bürgschaften an öffentliche und private Institutionen in Übereinstimmung mit den Zielen der Union. Zu den vier prioritären Förderzielen der EIB in der EU gehören:

  • Regionalentwicklung und Kohäsion (d.h. Verbesserung des innereuropäischen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes);
  • Umsetzung der Innovation-2010-Initiative (siehe Lissabon-Strategie);
  • Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN) und der Zugangsnetze;
  • Schutz und Verbesserung der Umwelt, u.a. Klimaschutz und erneuerbare Energien.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU gegenüber den Partnerländern. Regionale Schwerpunkte sind der Mittelmeerraum (hier existiert das FEMIP Programm) und die AKP-Länder (Cotonou-Investitionsfazilität). Im Rahmen der EU-Außenbeziehungen ist die EIB ferner verantwortlich für die finanzielle Umsetzung von Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit auf Basis verschiedener Ad-hoc-Mandate der EU.

Struktur

Bâtiment Est in Luxemburg-Stadt

Die Gremien der EIB sind:

Rat der Gouverneure
Der Rat der Gouverneure setzt sich aus den zuständigen Fachministern der Mitgliedsstaaten zusammen, in der Regel sind dies die Finanzminister. Gemeinsam legen sie die Leitlinien für die Kreditpolitik fest, genehmigen die Jahresbilanz und die Ergebnisrechnung, erteilen Genehmigungen für die Beteiligung der Bank an Finanzierungen außerhalb der Union und entscheiden über Kapitalerhöhungen. Zudem bestellen sie die Mitglieder der anderen Gremien. Der Vorsitzende ist gegenwärtig Jean-Claude Juncker.
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegt die Entscheidung über Darlehen und Bürgschaften. Er gewährleistet die ordnungsgemäße Verwaltung des Institutes und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (EG-Vertrag), der EIB-Satzung und der Leitlinien des Rates der Gouverneure. 27 Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten ernannt, ein Mitglied ist ein Vertreter der Europäischen Kommission. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig. Es können bis zu sechs stimmberechtigte Sachverständige bestellt werden. Die Mitglieder erhalten keine Vergütung, sondern lediglich Sitzungsgelder. Vorsitzender ist Philippe Maystadt aus Belgien.
Direktorium
Das neunköpfige Direktorium ist das Exekutivorgan der EIB. Unter der Aufsicht des Präsidenten und kontrolliert durch den Verwaltungsrat tätigt es die laufenden Geschäfte, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und gewährleistet deren Umsetzung. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig.
Prüfungsausschuss
Der unabhängige Prüfungsausschuss überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der Geschäfte und prüft die Bücher der Bank. Er erstattet dem Rat der Gouverneure Bericht. Der Ausschuss umfasst drei Mitglieder und drei Beobachter, die vom Rat der Gouverneure für drei Jahre ernannt werden.

Arbeitsweise

Das Kapital der EIB wird zum Einen von den Mitgliedsländern bereitgestellt, indem diese gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttoinlandsprodukt) Anteile an der EIB zeichnen. Zum Anderen nimmt sie durch Begebung von Anleihen umfangreiche Mittel an den Kapitalmärkten auf. Da die Mitgliedsstaaten Eigentümer der Bank sind, verfügt sie auf den internationalen Finanzmärkten über ein hervorragendes Rating (AAA). Finanziert werden förderungswürdige Projekte normalerweise bis zu 50% der Gesamtsumme, diese wird zu günstigen Bedingungen (z.B. niedrige Zinsen) zur Verfügung gestellt. Die Investitionsziele werden von der EIB in einem „operativen Gesamtplan“ für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Die EIB verfasst über ihre Aktivitäten einen jährlichen Bericht.

Die Darlehensvergabe ist 2009 auf ein Rekordniveau von 79 Milliarden Euro gestiegen, ein Anstieg um 37 Prozent zum Vorjahr.[6]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Europäische Investitionsbank: Die wichtigsten Zahlen
  2. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58768-9, S. 340, Rn. 32.
  3. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. Beck, München 2009, S. 340, Rn. 32, 42
  4. Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. Beck, München 2009, S. 340, Rn. 32
  5. bestehend aus IEB und dem Europäischen Investitionsfond (EIF), der besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördert
  6. EIB: Kreditvergabe auf Rekordhoch. In: Tageblatt. 25. Februar 2010.

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