Fahrtrichtungswechsel

Fahrtrichtungswechsel

Ein Fahrtrichtungswechsel ist eine Änderung der Fahrtrichtung eines Fahrzeuges im Schienen- oder Straßenverkehr. Dieser Artikel erklärt mehrere sinnverwandte Begriffe. Dabei sind folgendene Kontexte maßgebend:

Inhaltsverzeichnis

Betrieb im Schienenverkehr

Bei der Eisenbahn unterscheidet man verschiedene Arten des Fahrtrichtungswechsels:

Kehren

  • Beim Kehren wird durch die Fahrt auf einen anderen Gleisabschnitt mittels einer Wendeschleife oder eines Gleisdreiecks der komplette Zug (Wagen mit Lokomotive) umgedreht.

Wenden

  • Beim Wenden mit Lokomotivwechsel wird das Triebfahrzeug durch ein anderes ersetzt - nur der Triebfahrzeugführer wechselt den Führerstand und geht gegebenenfalls an das andere Zugende.
  • Das Wenden ohne Lokomotivwechsel ist nur mit einem Wendezug möglich, also einem Zug, bei dem am anderen Ende des Zuges entweder ein Steuerwagen oder ebenfalls eine Lokomotive angekuppelt ist, auch hier muss der Lokführer den Führerstand wechseln. Häufig erfolgt ein solches Wenden auf einem speziellen, bei Stadtverkehrssystemen oft zwischen den durchgehenden Streckengleisen gelegenen Ausziehgleis (Kehrgleis). Die gesamte dazu notwendige Infrastruktur wird dann als Kehranlage bezeichnet.
  • Als Umsetzen bezeichnet man den Wechsel der vorhandenen Lokomotive von einem Ende des Zuges zum anderen. Zum Umsetzen kann ein speziell dazu vorgesehenes Ausziehgleis oder ein anderes Gleis in geeigneter Lage dienen.

Damit sich die Reisenden auf eine Änderung der Fahrtrichtung gefasst machen können, wird in einigen Ländern in den Informationsbroschüren, die in den Zügen ausliegen, ein Fahrtrichtungswechsel speziell gekennzeichnet.

Rangieren zum Wenden

  • Mittels Drehscheibe kann ein Fahrzeug gewendet werden, das nicht länger ist als das Gleisstück der Drehscheibe. Solche Anlagen wurden anfangs und bis in Mitte des vorigen Jahrhunderts häufig gebaut. Sie sind inzwischen veraltet, da die modernen Schienen-Triebfahrzeuge in beide Richtungen gleichermaßen fahren können, ohne dass dabei in eine der Richtungen eine geringere Geschwindigkeit in Kauf genommen werden müsste, wie es bei den meisten früheren Schlepptender-Dampflokomotiven der Fall war. Zudem ist für das Drehen auch ein hoher Zeitaufwand erforderlich, etwa für die Fahrt zur Drehscheibe.
  • Alle Formen des Wendens können auch mittels einer Spitzkehre, Gleisdreieck, Gleisfünfeck oder in einem Kopfbahnhof ausgeführt werden.
  • Eine Sägefahrt braucht ein freies Gleis, auf das der wendende Zug vor- und über Weichen zurückrangiert wird.

andere Begriffe

  • Beim Kopfmachen fährt der Zug im Wendebahnhof auf einem Teil der zuvor befahrenen Gleise in die Gegenrichtung. Dazu wird vom Stellwerk eine Fahrstraße in Gegenrichtung eingestellt, bei der ein Teil der Einfahrzugstraße als besetzte Ausfahrt verschlossen bleibt.
  • Ein Kopfbahnsteig ist ein Bahnsteig in einer Bahnhofsanlage, an dem Züge nur durch Kopfmachen gewendet werden können.
  • Das Stürzen ist ein vorwiegend in der Schweiz und in Österreich benutzter Begriff für das Wenden in einem Bahnhof, in dem mehrere Strecken zusammentreffen, wenn die andere Strecke nur durch Fahrtrichtungswechsel erreicht werden kann. Der Begriff Stürzen wird hauptsächlich bei Güterzügen verwendet, aber auch bei Personenzügen kann ein Stürzen notwendig sein.

Straßenbahn

  • An einer Kuppelendstelle wendet ein Straßenbahnzug, indem er den Anhänger abkuppelt, ein folgender Triebwagen diesen Anhänger ankuppelt und in die Gegenrichtung mitnimmt.

Begriffe in Fahrzeugdisposition und Fahrplanerstellung

Generell werden im Nahverkehr Fahrpläne als Umlaufpläne geplant, das sind Pläne der aufeinanderfolgenden Fahrten eines eingesetzten Fahrzeuges - man spricht auch vom Einsatzplan. Das Erstellen der Umlaufpläne ist Aufgabe der Fahrplansachbearbeiter. Die Fahrzeugdisposition ordnet den am Betriebstag gewünschten Plänen verfügbare Fahrzeuge zu. Aus der Sicht des Fahrzeugführers versteht sich der Fahrplan als Umlaufplan.

So verstehen sich folgende Begriffe:

Wendefahrt

Eine fahrplanmäßig nach Ende der Fahrt anzutretende Fahrt.

Kurzwende

Eine Fahrt wird nicht bis zum planmäßigen Endziel durchgeführt, sondern der Fahrweg wird aufgrund dispositiver Entscheidungen verkürzt.

Langwende

Wie Kurzwende mit einem verlängerten Fahrweg.

Dispositives Wenden

Kurz- und Langwenden werden nie isoliert disponiert, sie treten nur in Kombination auf, um ausgefallene Fahrten infolge von Fahrzeugstörungen oder Störungen im Fahrweg (etwa wegen Bauarbeiten) auszugleichen, um die eine Linie bedienenden Fahrten gleichmäßig auszulasten.

Begriff der Personaldisposition: überschlagene Wende

Der Fahrer eines Fahrzeuges verlässt das Fahrzeug, um eine gesetzlich vorgeschriebene Dienstpause anzutreten, und übernimmt ein folgendes Fahrzeug.

Straßenverkehr

Im Gegensatz zum schienengebundenen Verkehr kann in anderen Verkehrsarten ein Fahrzeug durch eine Halbkreiswende in die Gegenfahrtrichtung wechseln. Hier bezeichnet der Begriff Fahrtrichtungswechsel:

  • den Spurwechsel (auf, in mindestens einer Fahrtrichtung, mehrspurigen Straßen) zum Wechsel auf eine Fahrbahn zu einem anderen Fahrziel
  • Abbiegen (Verlassen einer Straße, um auf eine andere zu wechseln)
  • Wenden (spezieller Fahrtrichtungswechsel, nämlich von der aktuellen Fahrtrichtung auf die entgegengesetzte Fahrtrichtung und damit auch Fahrbahn).

Um anderen Verkehrsteilnehmern diesen Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen, muss der bevorstehende Richtungswechsel per Hand oder mittels eines Fahrtrichtungsanzeigers (Blinkers) angezeigt werden.


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