Finanzpolitik

Finanzpolitik

Die Finanzpolitik ist ein Politik-Bereich, der sich mit den Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes oder eines anderen öffentlichen Haushalts beschäftigt.

Sie nutzt die Erkenntnisse der Finanztheorie und setzt sie in konkretes politisches Handeln um. Dazu gehört die Festlegung der Steuern und Subventionen, ggf. Aufnahme von neuen Krediten und die Verabschiedung eines Haushaltes.

Wird mittels antizyklischer Finanzpolitik auf die Konjunktur Einfluss genommen, spricht man von Konjunkturpolitik. Der Teilbereich Fiskalpolitik kann deshalb sowohl der Finanzpolitik als auch der Konjunkturpolitik zugeordnet werden.

Die Finanzpolitik ist meistens in einem eigenen Ministerium angesiedelt. In Deutschland gibt es auf Bundesebene das Bundesministerium der Finanzen, daneben haben die Bundesländer eigene Finanzministerien und die Kommunen Kämmerer. Fehlende Staatseinnahmen werden oft durch Schulden finanziert. Dazu werden Bankkredite aufgenommen oder z. B. auf Bundesebene Anleihen von der Deutschen Finanzagentur platziert.

In der Europäischen Währungsunion ist die Finanzpolitik durch die EU-Konvergenzkriterien stark eingeschränkt, um Sekundäreffekte durch monetäre Alimentierung und dadurch bewirkte Geldentwertung zu vermeiden. Einen Euro-Schutzschirm enthält das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz. Eine von strengen Sparzwängen diktierte Finanzpolitik wird als Austeritätspolitik bezeichnet.

In der Schweiz werden die Grundzüge der Finanzpolitik in der Verfassung geregelt. Gem. Artikel 126 ("Haushaltführung") dürfen auf Dauer, also über mehrere Haushaltsjahre hinweg, keine Fehlbeträge resultieren (Defizitbremse), und auch eine Schuldenbremse ist vorgegeben.

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