- Foltergerät
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Ein Folterinstrument diente im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit zur sog. „Wahrheitsfindung“ im Zuge der Rechtsprechung. Folterinstrumente wurden z. B. bei einer peinlichen Befragung zur Erzwingung von „Geständnissen“ eingesetzt. In totalitär regierten Staaten bzw. im Umfeld kriegerischer Konflikte werden bis heute diverse Instrumente zur Folterung von Gefangenen eingesetzt. Die UN-Antifolterkonvention wurde bisher von etwa 150 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert.
Über Foltergeräte und Foltergrade findet man in der außerwissenschaftlichen Literatur mehr Phantasie als geschichtliche Wahrheit. Auch so genannte Kriminalmuseen sind in dieser Hinsicht mit Vorsicht zu bewerten. Gerade in diesen wird oft nicht deutlich zwischen prozessualer Folter und Geräten zum Vollzug von Körperstrafen und Hinrichtungen unterschieden.
Wer eine weitgehend im Originalzustand erhaltene Folterkammer besichtigen will, kann das beispielsweise in Pöggstall im Waldviertel oder im Alten Rathaus in Regensburg tun. Die so genannte Fragstatt befindet sich dort genau unter dem Reichssaal, in dem 1532 die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. verkündet wurde. Aber selbst Abbildungen in alten Schriften und Büchern verdienen eine zurückhaltende Bewertung. Solche Abbildungen waren in erster Linie Marketingmaßnahmen der Drucker und Verleger. Je drastischer die Darstellung war, desto interessanter musste das Buch oder die Schrift sein. Flugblätter mit Abbildungen von Folterszenen sollten vielfach dem nicht lesekundigen Publikum die Effizienz der Rechtspflege demonstrieren. Auch erhofften sich die die Verbreitung solcher Darstellungen von Folter und Hinrichtungen beauftragenden jeweiligen Städte eine abschreckende Wirkung auf die Zuwanderung Krimineller.
Gegner der Folter wollten natürlich deren Grausamkeit möglichst eindringlich vor Augen führen. Die Folterungen erfolgten aber ausnahmslos nicht öffentlich, sondern im Dunkel der Folterkammern. Eine authentische Darstellung von Foltermethoden findet sich in einem österreichischen Gesetz, der Peinlichen Gerichtsordnung der Kaiserin Maria Theresia (Constitutio Criminalis Theresiana) von 1768. Dieses für die habsburgischen Erblande Österreich und Böhmen (nicht dagegen für Ungarn) erlassene Gesetz hatte zwar hinsichtlich der Folter nur eine kurze Lebensdauer, denn bereits 1776 wurde die Folter dort abgeschafft.
Aber es stellte in zwei Anhängen die Foltergeräte und –methoden mit pedantisch genauen Gebrauchsanweisungen so dar, wie sie bis dahin in Wien und Prag gebräuchlich waren. Das Gesetz ist deswegen manchmal als ein besonders grausames Foltergesetz bezeichnet worden – zu Unrecht, mit dem Gesetz sollten im Gegenteil Foltermethoden nach Belieben verhindert werden. Auch entsprachen die Foltergeräte und die Foltergrade weitgehend den auch sonst im Heiligen Römischen Reich üblichen Foltermethoden. Nach Maria Theresia gab es folgende Foltergrade:
Böhmen
- Anwendung von Daumenschrauben
- Schnürung von vorne
- Aufspannung auf einer Leiter
- Brennung
Österreich
- Anwendung von Daumenschrauben
- Schnürung von hinten
- Aufziehen auf eine Seilwinde
- Anhängung von Gewichten
Liste bekannter Folterinstrumente
- Brustreißer
- Camera silens
- Daumenschraube
- Mundsperre
- Peitsche
- Rad
- Spanischer Bock
- Spanischer Stiefel
- Streckbank (Folter)
- Territion
- Mundbirne
Literatur
- Wolfgang Schild: „Von peinlicher Frag“. Die Folter als rechtliches Beweisverfahren, (= Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg o. d. Tauber, Nr. 4), Rothenburg o.J.
Weblinks
- Jürgen Scheffler: Folterinstrumente, aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt auf historicum.net (Abruf vom 06. März 2008)
- Robert Zagolla: Folter, aus: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, hrsg. v. Gudrun Gersmann, Katrin Moeller u. Jürgen-Michael Schmidt auf historicum.net (Abruf vom 06. März 2008)
(Das Museum existiert nicht mehr)
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