- Franz Ferdinand Gellern
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Franz Ferdinand Gellern (* 15. Januar 1800 in Hausberge; † 6. März 1879 in Minden) war deutscher Jurist und Politiker.
Biographie
Gellern wurde als Sohn von Carl Heinrich Gellern und seiner Frau Christine Wilhelmine (geb. Klostermann) geboren. Er war ab 1824 zunächst Assessor am Patrimonialgericht Petershagen, heiratete im Jahr 1833 Flora Elise Stammelbach und wurde später zum Richter bestallt. 1845 verlieh ihm Friedrich Wilhelm IV. den Titel eines Justizrats.
Gellern schloss sich der Harkort Fraktion an und zog 1848 als Abgeordneter der Stadt Minden in die Preußische Nationalversammlung. Als bürgerlicher Nachkomme einer norddeutschen Landadelsfamilie, deren westpreussischer Zweig sich 1778 vergeblich um die Erneuerung ihres Adelstitels bemüht hatte, stand er politisch rechts und taktierte unter anderem gegen frühe Sozialpolitiker wie Hermann Schulze-Delitzsch.
Franz Mehring erwähnt beispielsweise in seiner Geschichte der Deutschen Sozialdemokratie, wie Gellern gemeinsam mit dem Abgeordneten Oberlandesgerichtsrat Joseph Tüshaus eine von Lothar Bucher und Hermann Schulze-Delitzsch auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle aushebelt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Franz Mehring: Geschichte der Deutschen Sozialdemokratie. Zweiter Band: Bis zum preußischen Verfassungsstreite. 5. Auflage. J. H. W. Dietz Nachf., Stuttgart 1913, S. 54 (Digitalisat).
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