- Friedrich Karl Bauer
-
Friedrich Karl Bauer (* 1912) war ein Gestapo-Beamter und später Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Bekannt geworden ist er als Belastungszeuge im DDR-Spionageprozess gegen Karli Bandelow und Ewald Misera, nach der Aktion Pfeil des Staatssekretariats für Staatssicherheit 1954.
Inhaltsverzeichnis
Kriminalbeamter der Polizei/Gestapo
Bauer war vor dem Zweiten Weltkrieg als Kriminalkommissar bei der Preußischen Politischen Polizei und späteren Gestapo. Während des Krieges war er in dieser Eigenschaft in Prag stationiert.
Nachkriegstätigkeit
1949 wurde er im Zuge der Operation Bloodhound vom amerikanischen Geheimdienst CIA als Agent rekrutiert, und 1952 vom neugegründeten Niedersächsischen Verfassungsschutz übernommen. Hier war er als Beschaffer, Werber und Agentenführer mit dem Hauptaufgabengebiet DDR in der Bundesnachrichtenstelle (Bunast NS), einer direkt dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellten Dienststelle, in Goslar tätig. Weiterhin hatte er die Aufgabe, die naheliegende Zonengrenze und deren Befestigungen sowie Überwachungsmaßnahmen durch die Deutsche Grenzpolizei zu beobachten. Hierzu befragte er legale und illegale Grenzgänger, rekrutierte V-Leute unter diesen und meldete seine Informationen nach Bonn.
Übertritt in die DDR
Am 17. Juli 1954 taucht er unter bislang nicht näher geklärten Umständen in der DDR auf. Laut späteren eigenen Aussagen wurde er an diesem Tag bei einem vermeintlichen Treff in der Nähe des Eckertal bei Bad Harzburg durch Agenten des DDR-Staatssicherheitdienstes in die DDR entführt. Am 15. September 1955 wird er nach 14-monatiger Untersuchungshaft vom Bezirksgericht Rostock zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt.
Zeit in der DDR-Haft
Bereits während seiner Untersuchungshaft im Sommer 1954 wird er als Belastungszeuge in den sogenannten Spionageprozessen gegen verschiedene Personen der DDR genutzt, u.a. nachdem das Oberste Gericht der DDR am 27. Juni 1955 den RIAS zur Spionage-, Sabotage- und Verbrecher-Organisation und damit das Hören zur Spionage erklärt hatte. In der Folge dieser Prozesse wurden zahlreiche dieser Angeklagten deshalb zu mehrjährigen Haftstrafen und einige auch zum Tode verurteilt. Als Hauptbelastungszeuge wurde ihm seitens der DDR-Behörden sein ehemaliger oberster Chef beim BfV, Otto John genannt. Im Prozess selbst trat jedoch nie ein Zeuge auf. In der Haft wurde er 9 Jahre lang streng isoliert; er war in einem separaten Teil des Zuchthauses Bautzen (einer "Privatstation von Herrn Ulbricht", wie er diesen nannte) untergebracht. Zur gleichen Zeit war dort auch der ehemalige DDR-Justizminister Max Fechner inhaftiert.
Rückkehr in die BRD
Am 9. Dezember 1965 kehrte er im Rahmen einer Gefangenenfreikaufaktion in die BRD zurück. Hier bemerkte er, dass das BfV bereits 3 Monate nach seiner "Entführung" sämtliche Gehaltszahlungen eingestellt hatte, und er als Agent "abgeschaltet" wurde. Eine erfolgte Strafanzeige bei der Polizei Bad Harzburg durch seinen Bruder, wegen Entführung, wurde nicht weiter bearbeitet, und sämtliche Ermittlungen zu diesem Vorgang vom Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt.
Zwei Monate nach der Rückkehr in die BRD wurde er vom Bundesinnenministerium genötigt, eine Erklärung zu unterschreiben, wonach er nach Auszahlung der Hälfte der während seiner Inhaftierung in der DDR fälligen Dienstbezüge keine Ansprüche mehr zu stellen habe. Nach erfolgreicher Anfechtung dieser, aus Unkenntnis der Rechtslage, gegebenen Unterschrift wurde er schließlich im Frühjahr 1967 voll entschädigt und erhielt auch ein Dienstleistungszeugnis. Danach war er als Angestellter einer staatlichen Dienststelle in Hannover tätig.
Literatur
- Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert; Herbig, München (2003); ISBN 3-7766-2317-9
- Gerhard Werle, Petra Schäfter, Ivo Thiemrodt: Strafjustiz und DDR-Unrecht Band 4. Strafjustiz und DDR-Unrecht Band 4. Strafjustitz und DDR-Unrecht 4/1. Spionage. Teilband 1, Gruyter Verlag (2004), ISBN 3-89949-080-0
Wikimedia Foundation.