- Gemeindeverwaltungsverbände in Thüringen
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Im Freistaat Thüringen ist gemäß § 46 der „Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)“ die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften möglich. Außerdem ist die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine „erfüllende Gemeinde“ möglich.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgemeinschaften
Durch Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft können selbständige Gemeinden desselben Landkreises eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden, die für die Mitgliedsgemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben übernimmt. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden bleiben eigenständig. Die Verwaltungsgemeinschaft hat in der Regel einen landschaftsbezogenen Namen. Auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Einrichtungen. Sie haben dort z.T. jedoch andere Bezeichnungen und andere Aufgabenstellungen.
Erfüllende Gemeinde
Es ist ferner gemäß § 51 der „Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung“ möglich, dass eine Gemeinde bestimmte Aufgaben einer benachbarten größeren Gemeinde, die mindestens 3.000 Einwohner hat, überträgt. Diese Aufgabenübertragung hat ähnliche Bedeutung wie die Verwaltungsgemeinschaft, ohne dass hierbei der Begriff Verwaltungsgemeinschaft verwendet wird. Die größere Gemeinde nennt man in diesem Fall „erfüllende Gemeinde“. Sie erfüllt für die kleinere Nachbargemeinde bestimmte Verwaltungsaufgaben. Die Vorschriften gelten sinngemäß wie bei der Verwaltungsgemeinschaft.
Übersicht der Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen
- im Landkreis Eichsfeld
- Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt
- Verwaltungsgemeinschaft Eichsfelder Kessel
- Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Südharz
- Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue
- Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
- Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg
- Verwaltungsgemeinschaft Leinetal
- Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld
- Verwaltungsgemeinschaft Uder
- Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld
- im Ilm-Kreis
Siehe auch
- im Landkreis Eichsfeld
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