- Georg von Wangenheim
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Georg Christian Ernst Ludwig August Graf von Wangenheim (* 17. August 1780 in Hannover; † 21. Oktober 1851 ebenda) war ein hannoverscher Oberhofmarschall.
Leben
Georg von Wangenheim entstammte dem Adelsgeschlecht Wangenheim. Schon sein Vater bekleidete das Amt des Oberhofmarschalls. Seine Mutter Juliane Philipine (1742–1824; verw. v. Bismarck) war eine geborene Gräfin Eickstedt-Peterswald.
1796 trat Georg als Hofjunker in den Dienst von König Georg III. von Großbritannien und Irland. Obgleich dieser sein Kurfürstentum nie betrat, verlief der Dienst an seinem Hof in Hannover weiter.
Neben seinem Studium bis 1799 an der Universität Göttingen wohnte er, zur Schulung der Diplomatie und praktischen Politik, unter anderem den Verhandlungen des Rastatter Kongresses bei.
Nachdem seine Vater gestorben war, und seine Mutter im Jahr 1800 den Minister Claus v. der Decken (1742-1826) heiraten wollte, wurde er für volljährig erklärt, damit er seine Güter um Göttingen und Gotha selbst verwalten konnte.
1802 wurde er Oberschänk. Im folgenden Jahr wurde jedoch, nach dem Napoleonischen Krieg die Hofhaltung durch die Besitznahme des Kurfürstentums durch die Franzosen beendet. Georg ging auf seine Güter und reiste.
Im Mai 1806 heiratete er die Tochter seines Stiefvaters.
Die durch den Frieden von Tilsit geschlossenen Verhältnisse führten ihn in die Reihen derjenigen, welche in der Stille für das Vaterland Befreiung wirkten. Sie hatten einen Hauptvertreter in der Person des früheren kurhannoverschen Gesandten am österreichischen Hofe, in dem Grafen Ernst Hardenberg, welcher in Wien verblieben war und namentlich den Verkehr mit London und dem dort befindlichen Grafen Ernst von Münster vermittelte. Mit Hardenberg sowie mit dessen Vetter, dem gleichnamigen preußischen Minister, mit Stein und Ludwig Wallmoden, war Georg teils verwandt, teils befreundet und so kam es, dass er vielfach Sendungen und andere Aufträge übernahm, deren Spitze sich gegen die Fremdherrschaft richtete. Auch mit Schill stand er in Verbindung. Als dieser losgebrochen war, wurde Georg in Untersuchung gezogen und entging mit knapper Not der Verurteilung. Das er standhaft sich weigerte in den Dienst des Königs von Westfalen, seines nunmehrigen Landesherren, soweit es sich um seine Besitzungen im Göttingenschen handelte, zu treten, machte ihn umso verdächtiger. Seine ablehnende Haltung begründete er damit, dass er als Inhaber einer Präbende zu Havelberg auch preußischer Untertan sei. Dieses Band knüpfte er dadurch noch enger, dass er 1812 die Domäne Eldenburg in der Altmark kaufte.
Besondere Verdienste erwarb er sich bei der Bergung des kurfürstlich-königlichen Privateigentums. Der Argwohn der Franzosen gegen ihn war so stark, dass er 1813 vorzog sich über die Elbe nach Mecklenburg in Sicherheit zu bringen, wo in Schwerin die hannoverschen Minister bereits eine vorläufige Regierung gebildet hatten. Die westfälischen Behörden verfolgten ihn mit Steckbriefen und ließen sein Eigentum versiegeln. Er übernahm nun zunächst eine Sendung nach Stockholm um die Landung schwedischer Truppen in Deutschland zu betreiben und befand sich sodann im Hauptquartier des Kronprinzen Karl Johann. Als aber die kurfürstliche Regierung in Hannover wieder hergestellt wurde begab er sich dorthin und trat von neuem in den Hofdienst, in welchem er 1814 Schlosshauptmann und 1816 Oberhofmarschall wurde.
Im Jahre 1821 war er Mitglied der Ständeversammlung. In entsprechender Weise beteiligte er sich in Gotha am öffentlichen Leben. 1828 wurde er Mitglied der Hofbaukommission, deren Hauptaufgabe der Schlossbau war. Nachdem ihn die Stadt Hannover zum Ehrenbürger ernannt hatte, baute er sich am nördlichen Ende der Friedrichstraße ein stattliches Wohnhaus, das Wangenheimpalais.
Bis zur Thronbesteigung durch König Ernst August I. im Jahre 1837 unterhielt er zu diesem enge Beziehungen. Danach aber erkalteten diese und Georg nahm 1839 seine Entlassung.[1] Im folgenden Jahr verlieh ihm König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen den Grafentitel. Bis zu seinem Tod lebte er nun viel auf Reisen, und besuchte auch, trotz seiner Abneigung gegenüber den Franzosen, Paris. Georg von Wangenheim blieb kinderlos.
Literatur
- Bernhard von Poten: Wangenheim, Georg Graf von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 41, Duncker & Humblot, Leipzig 1896, S. 151 f.
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ vgl.: Otto von Malortie, 1836 Hofmarschall
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