Alexander Graf zu Dohna-Schlodien

Alexander Graf zu Dohna-Schlodien
Dr. Alexander zu Dohna-Schlodien

Alexander Georg Theobald Graf zu Dohna-Schlodien (* 29. Juni 1876 in Potsdam; † 25. Dezember 1944 in Bad Godesberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker der DVP.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Dohnas Eltern waren Hannibal Ludwig Fabian Wilhelm Alfred Theobald zu Dohna-Schlodien (1838–1914) und Helene Maurokordatos (1846–1924).

Da Graf zu Dohna, der Evangelisch-Reformierten Glaubens war, als Sohn eines Generalleutnants mit seinen Eltern häufig dem Dienstort des Vaters zu folgen hatte, besuchte er Gymnasien in Koblenz, Aachen, Hannover und Brandenburg, wo er 1895 das Abitur ablegte. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften und Philosophie in Rom, Lausanne, Freiburg im Breisgau und Berlin, wo er 1898 die erste juristische Staatsprüfung bestand. Nachdem er 1902 in Berlin zum Doktor der Rechte promoviert worden war, habilitierte er sich 1904 in Halle an der Saale. 1906 erhielt er eine außerplanmäßige Professorenstelle in Königsberg, daneben war er bis 1909 als Lehrer von Prinz August Wilhelm von Preußen tätig. 1913 wurde er ordentlicher Professor in Königsberg. Im Ersten Weltkrieg war er mit verschiedenen Militärverwaltungsaufgaben betraut. 1918 kam er an die Universität Dorpat.

Nach dem ersten Weltkrieg wurde er 1920 zum Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht in Heidelberg berufen, von wo er 1926 an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn wechselte. 1939 wurde er emeritiert, nahm aber eine Lehrstuhlvertretung in Erlangen an. Als Strafrechtslehrer und Wissenschaftler setzte er sich vor allem für eine Stärkung der Rechtssicherheit und den Schutz des Angeklagten im Verfahren ein. Auch eine verstärkte Strafaussetzung zur Bewährung oder mit Auflagen wurde von ihm gefordert.

Obwohl selbst aus dem Adel stammend und dem Kaiserhaus durch seine frühere Tätigkeit persönlich verbunden, setzte sich Graf zu Dohna nach der Novemberrevolution für die Republik ein. Politische Extreme bekämpfte er auch nach dem Ausscheiden aus dem Parlament in öffentlichen Stellungnahmen und auch durch Äußerungen in seinen Vorlesungen. Das berühmte Strafrechtsurteil vom 23. Dezember 1924 im Magdeburger Beleidigungsprozess gegen einen Journalisten, der wegen Beleidigung von Reichspräsident Friedrich Ebert angeklagt wurde, aber lediglich wegen Formalbeleidigung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde, weil das Gericht den vom Angeklagten erhobenen Vorwurf des Landesverrats gegen Ebert als „wahre Tatsachenhauptung“ anerkannte, wurde von Graf zu Dohna scharf verurteilt. Er sprach sich für ein Verbot von KPD und NSDAP aus, denen er Hochverrat vorwarf. Gleichzeitig wollte er die Möglichkeit des destruktiven Misstrauensvotums im Reichstag durch das konstruktive Misstrauensvotum nach preußischem Vorbild ersetzt wissen, weil nur so die Stabilität des Reiches zu gewährleisten sei. Er unterstützte die Regierung Brüning, deren wirtschafts- und finanzpolitischen Konsolidierungskurs er für notwendig hielt.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten hielt er sich zwar mit tagespolitischen Aussagen zurück, kritisierte jedoch die Einschränkungen des Rechtsstaates im Dritten Reich. Trotz Denunziationen durch Studenten konnte er bis zu seinem Tode weiter lehren.

Partei

Im Kaiserreich war Graf zu Dohna Mitglied der Nationalliberalen Partei und beteiligte sich 1918 an deren Umgründung zur Deutschen Volkspartei. 1932 trat er aus der DVP wegen des zunehmenden Rechtskurses der Partei aus.

Abgeordneter

Graf zu Dohna gehörte 1919/20 der Weimarer Nationalversammlung an. 1920 wurde er zum Reichstagsabgeordneten gewählt, legte das in Ostpreußen errungene Mandat nach seinem Umzug nach Heidelberg nieder.

Veröffentlichungen

  • Die Stellung der Buße im reichsrechtlichen System des Immaterialgüterschutzes. Diss., Berlin 1902.
  • Die Rechtswidrigkeit als allgemeingültiges Merkmal im Tatbestand strafbarer Handlungen. Habil. Halle an der Saale, 1905.
  • Das Strafverfahren. Systematisch dargestellt. Heymann, Berlin 1913.
  • Die Revolution als Rechtsbruch und Rechtsschöpfung. 1923.
  • Vorsatz bei Landesverrat. In: Deutsche Juristenzeitung. Heft 2, Spalte 146f.
  • Der neueste Strafgesetzentwurf im Lichte des „richtigen Rechts“. In: Edgar Tatarin-Tarnheyden: Festgabe für Rudolf Stammler zum 70. Geburtstage am 19. Februar 1926. Berlin und Leipzig 1926, Seite 255
  • Der 18. Januar und die deutsche Republik. 1930.
  • Der Aufbau der Verbrechenslehre. 1936.
  • Kernprobleme der Rechtsphilosophie. Philosophische Untersuchungen. Limbach, Berlin 1940.

Literatur

  • Alfred Escher: Neukantianische Rechtsphilosophie, teleologische Verbrechensdogmatik und modernes Präventionsstrafrecht. Eine biographische und wissenschaftsgeschichtliche Untersuchung über Alexander Graf zu Dohna (1876–1944). Duncker & Humblot, Berlin 1993, ISBN 3-428-07803-9

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