- Gerhard Klopfer
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Gerhard Klopfer (* 18. Februar 1905 in Schreibersdorf (Schlesien); † 29. Januar 1987 in Ulm) war Ministerialdirektor in der Parteikanzlei der NSDAP im Deutschen Reich sowie Staatssekretär in der Reichskanzlei.
Klopfer war wegen der zentralen Stellung der Parteikanzlei im Herrschaftssystem des Nationalsozialismus Teilnehmer der Wannsee-Konferenz. Er gehörte zu den einflussreichen und bestinformierten Parteibürokraten des NS-Regimes. Als Leiter der Staatsrechtlichen Abteilung III in der Parteikanzlei der NSDAP und Stellvertreter Martin Bormanns war er zuständig für „Rasse- und Volkstumsfragen“, Wirtschaftspolitik, Zusammenarbeit mit dem RSHA und Grundsatzfragen der Besatzungspolitik.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Klopfer wurde in Schreibersdorf (Schlesien) als Sohn eines Landwirts geboren. 1923 erlangte er sein Abitur, danach studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Jena, Breslau und Berlin. Er schloss sich dem Deutschen Hochschulring an und machte früh Bekanntschaft mit Wilhelm Stuckart und Werner Best. Klopfer promovierte 1927 und arbeitete kurzzeitig als Rechtsanwalt und Amtsrichter in Düsseldorf.
Im April 1933 trat er in die NSDAP und die SA ein. Ende 1933 wurde er Referent im Preußischen Landwirtschaftsministerium, 1934 im Geheimen Staatspolizeiamt. Ab April 1935 wurde er zum Stab des Stellvertreters des Führers von Rudolf Heß abgeordnet, wo er innerhalb von nur sechs Jahren vom Oberregierungsrat zum Staatssekretär aufstieg. Zeitweilig war er persönlicher Referent Martin Bormanns. 1935 trat er in die SS ein und bekleidete dort das Amt des Hauptstellenleiters. Er war auch Mitglied der NS-Akademie für deutsches Recht, in der er im Polizeirechtsausschuss tätig war.[1] 1942 war Klopfer SS-Oberführer, bis 1944 stieg er zum SS-Gruppenführer auf. Am 21. November 1942 ernannte ihn Hitler (zusammen mit Kritzinger) zum Staatssekretär in der Reichskanzlei, wo er als Abgesandter Bormanns dessen Machtposition sichern sollte.
Mitwirkung
Bei diversen Gesetzgebungsverfahren schaltete sich die Parteikanzlei ein, um gegenüber der staatlichen Verwaltungsbürokratie die Interessen der Partei durchzusetzen. Bei der Judenverfolgung nahm sie stets eine radikale Zielrichtung ein. Klopfer persönlich war an der Ausarbeitung von Durchführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze beteiligt.[2] 1938 war er als Ministerialrat mit der Enteignung jüdischer Unternehmen („Arisierung“) befasst. Bei der Frage der „jüdischen Mischlinge“ wurde sich die Parteikanzlei mit dem Reichssicherheitshauptamt in der Zielrichtung 1941 einig, möglichst viele „Mischlinge“ in die Deportationen einzubeziehen. Am 20. Januar 1942 war Klopfer Teilnehmer der Wannseekonferenz, bei der die sogenannte Endlösung der Judenfrage behandelt wurde.[1] Im November 1942 beteiligte er sich als Staatssekretär an der weiteren Einschränkung der Rechte von in „Mischehen“ lebenden Juden.
Nach Kriegsende
Im April 1945 floh Klopfer aus Berlin und tauchte unter. Am 1. März 1946 wurde er in München mit falschen Papieren festgenommen und interniert. Klopfer wurde mehrfach von Robert Kempner verhört und im Wilhelmstraßen-Prozess als Zeuge befragt. Klopfer behauptete, sich an den genauen Inhalt der Besprechung bei der Wannsee-Konferenz nicht erinnern zu können. Er sei immer davon ausgegangen, dass die Juden nur „umgesiedelt“ werden sollten. Er sei 1935 gegen seinen Willen zur Parteikanzlei abkommandiert worden.
Nach der Entlassung aus dem Internierungslager wurde Klopfer 1949 durch eine Nürnberger Hauptspruchkammer für „minderbelastet“ erklärt. Er erhielt eine Geldstrafe und eine dreijährige Bewährungsfrist, während der er keine verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit aufnehmen durfte. Ab 1952 war er dann Helfer in Steuersachen, und ab 1956 als Rechtsanwalt in Ulm tätig. Ein Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme an der Wannsee-Konferenz durch die Staatsanwaltschaft Ulm wurde 1962 eingestellt. Er lebte bis zu seinem Tod unauffällig in Ulm. Nachdem er 1987 als letzter Teilnehmer der Wannseekonferenz gestorben war, erregte seine Todesanzeige mit dem Text „nach einem erfüllten Leben zum Wohle aller, die in seinem Einflußbereich waren“ öffentliche Empörung.[3]
Literatur
- Markus Heckmann, NS-Täter und Bürger der Bundesrepublik. Das Beispiel des Dr. Gerhard Klopfer, hrsg. für das Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg Ulm e.V. von Silvester Lechner und Nicola Wenge, Verlag Klemm & Oelschläger, Ulm 2010, ISBN 978-3-932577-72-7 Rezension Vorwärts.de von Anton Maegerle
- Markus Heckmann: Dr. Gerhard Klopfer – Ein ‚integrer und nobler Rechtsanwalt der alten Schule?’ In: Gedenkstättenrundbrief (hrsg. Stiftung Topographie des Terrors) Nr. 138 (August 2007), S. 28-32.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 317
- Gernot Römer, Es gibt immer zwei Möglichkeiten... Mitkämpfer, Mitläufer und Gegner Hitlers am Beispiel Schwaben, Augsburg 2000; Aufsatz zu Gerhard Klopfer (Ulm) „Dann haben Sie bei der Sitzung geschlafen...“
Weblinks
Commons: Gerhard Klopfer – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Fischer Taschenbuch 2005, S. 317.
- ↑ Markus Heckmann: Dr. Gerhard Klopfer – Ein ‚integrer und nobler Rechtsanwalt der alten Schule?’ In: Gedenkstättenrundbrief (hrsg. Stiftung Topographie des Terrors) Nr. 138 (August 2007), S. 29
- ↑ "Ein Wohltäter?" Die Zeit vom 12. Februar 1987
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