- Stab des Stellvertreters des Führers
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Der Stab des Stellvertreters des Führers (Stab des StdF), 1941 umbenannt in Partei-Kanzlei, war als zentrales Führungsorgan der NSDAP an allen wesentlichen Entscheidungen im Partei- und im Staatsapparat beteiligt[1]. Die Dienststelle mit Sitz in München unterstand Rudolf Heß, bis sie am 12. Mai 1941 Adolf Hitler persönlich unterstellt und mit neuer Bezeichnung vom langjährigen Stabsleiter Martin Bormann weitergeführt wurde.
Die als „Privatkanzlei Adolf Hitlers“ 1934 geschaffene Kanzlei des Führers der NSDAP, die von Philipp Bouhler geleitet wurde und in der auch Martin Bormanns Bruder Albert Bormann tätig war, beschränkte sich bei Parteiangelegenheiten auf Gnadengesuche und Petitionen. Als Schnittstelle zwischen Hitler und den Reichsverwaltungsbehörden war die von Hans Heinrich Lammers geleitete Reichskanzlei für die Organisierung der Regierungsgeschäfte zuständig. Ihr gegenüber vertrat die Dienststelle von Heß und Martin Bormann die Interessen der NSDAP.
Inhaltsverzeichnis
Anfangszeit
In seiner Eigenschaft als Führer der NSDAP ernannte Adolf Hitler am 21. April 1933 Rudolf Heß zum Stellvertreter und erteilte ihm die Vollmacht, „in allen Fragen der Parteileitung“ in seinem Namen zu entscheiden[2]. Der Rangerhöhung zum „Stellvertreter des Führers“ in Parteiangelegenheiten folgte im Juni die Berechtigung zur Teilnahme an Kabinettssitzungen und im Dezember 1933 die förmliche Aufnahme in die Reichsregierung[3].
Dennoch gab es wiederholt Auseinandersetzungen sowohl um die Einflussnahme auf den Staatsapparat, als auch um den innerparteilichen Führungsanspruch gegenüber Gau- und Reichsleitern. Heß setzte im Juli 1933 als seinen „Stabsführer“ Martin Bormann ein, der sich im Kompetenz-Gerangel mit anderen Stellen als besonders durchsetzungsfähig erweisen sollte.
Der Reichsorganisationsleiter Robert Ley beharrte zunächst auf seinem bislang grob umrissenen Aufgabenbereich, der jedoch im November 1934 auf Geheiß Hitlers beschränkt wurde auf „Aufbau, Ausbau und Überwachung der inneren Organisation, Schulung und Personal-Statistik der Parteiorganisation“[4]. Mit einer Verpflichtung zu regelmäßiger umfangreicher Berichterstattung wurden die Gauleiter eingebunden. Im staatlichen Sektor bemühte sich der „Stab des Stellvertreters des Führers“ um frühzeitige Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Im Juli 1934 wurde zugestanden, dass ihm Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen zum gleichen Zeitpunkt wie den Reichsministerien bekannt gemacht wurden; im April 1935 wurden alle Ausführungsbestimmungen und Durchführungsvorschriften in diese Regelung einbezogen. Auf Ernennungsverfahren von Beamten nahm der „Stab des StdF“ zunächst durch Gutachten zur „politischen Zuverlässigkeit“ Einfluss; eine Mitwirkung bei der Ernennung sämtlicher höherer Beamte wurde schließlich 1935 festgeschrieben[5].
Gesetzlich verankert wurde die Einschaltung des „Stabes des Stellvertreters des Führers“ beispielsweise bei bestimmten „Heimtückeverfahren“ [6] oder bei Ehegenehmigungen für jüdische Mischlinge[7]. Gemeinsam mit dem Innenministerium entschied die Dienststelle über Gesuche, mit denen - abweichend von den Vorschriften der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ - eine günstigere Einstufung als Geltungsjude oder „jüdischer Mischling“ erbeten wurde. „Verdiente Weggefährten“ mit jüdischem Hintergrund wendeten sich auch direkt an die Partei-Kanzlei und Hitler, um ohne förmliches Verfahren eine Statusverbesserung zu erreichen[8].
Ausbau des Stabes
In den Anfangsjahren ging es vorrangig darum, den Verantwortungsbereich abzustecken und womöglich auszuweiten. Der bis dahin unstrukturierte Stab gruppierte sich im Laufe des Jahres 1935 in Referate und wurde in Abteilungen organisiert. Die Abteilung II „Parteiangelegenheiten“ wurde von Helmuth Friedrichs geleitet, die Abteilung III „Staatliche Angelegenheiten“ von Walther Sommer und ab 1941 von Gerhard Klopfer. Der Führer-Stellvertreter Rudolf Heß hielt sich weitgehend vom bürokratischen Alltagsgeschäft fern und überließ das Feld seinem Stabsleiter Martin Bormann.[9]
Das freigewordene Gebäude der Apostolischen Nuntiatur in München wurde 1934 zum Dienstsitz.[10] Bis 1938 wuchs der „Stab des Stdf“ in München an auf 468 Mitarbeiter, die weitere Räumlichkeiten in der Arcisstraße, am Karolinienplatz 1 und im Braunen Haus belegten. Anfang 1944 waren 871 Mitarbeiter verzeichnet, von denen jedoch 252 zur Wehrmacht eingezogen oder zu anderen Dienststellen abgeordnet waren.[11] Zudem gab es seit 1933 im Gebäude des ehemaligen Preußischen Staatsministeriums in Berlin eine Außenstelle mit fünf Personen, die als so genannter „Verbindungsstab der NSDAP“ engen Kontakt zu den Behörden der Reichsministerien halten sollte.[12]
1941: Partei-Kanzlei
Das spektakuläre Verschwinden von Rudolf Heß zog keine einschneidende Änderung der Dienststelle nach sich. Die Dienststelle unterstand von nun an Hitler selbst. Die „Partei-Kanzlei“ – so die neue Bezeichnung – leitete weiterhin Martin Bormann, der die Befugnisse eines Reichsministers erhielt und der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung angehörte.[13] Eine Durchführungsverordnung bestätigte im Januar 1942 seine Mitwirkungskompetenz bei der Gesetzgebung und das Monopol, alleiniger Ansprechpartner in grundsätzlichen und politischen Fragen zu sein.[14]
Bormann hatte es bereits früh verstanden, sich durch persönliche Dienstleistungen für Hitler nützlich zu machen. Seit 1933 hatte er Mittel der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft und andere Finanzquellen des Diktators verwaltet, die Bauvorhaben am Obersalzberg überwacht und Hitlers Nähe gesucht. In zahlreichen Fällen erhielt er Aufträge von Hitler oder nahm geäußerte Wünsche zum Anlass, diese als „Führeranordnungen“ an die staatliche Bürokratie weiterzuleiten und umsetzen zu lassen. Dadurch verlor die eigentlich zuständige Reichskanzlei ihre überragende Bedeutung.[15] Durch seine Vertrauensstellung konnte Bormann weitgehend den Personenkreis bestimmen, der unmittelbaren Zugang zu Hitler erhielt. Mit der Ernennung zum „Sekretär des Führers“ erreichte Bormann am 12. April 1943 den Gipfel seiner Karriere.
Verhältnis zur Kanzlei des Führers
Die „Kanzlei des Führers der NSDAP“ unter Philipp Bouhler war ursprünglich auf die Bearbeitung derjenigen Angelegenheiten zugeschnitten, die sich Hitler „persönlich zur Entscheidung vorbehalten“ hatte. Bei Parteiangelegenheiten beschränkte sich dies auf Gnadenerlasse und Petitionen. Hinzu kamen Sonderaufgaben, die unter dem verschleiernden Begriff „Euthanasie“ liefen. Nunmehr war die „Partei-Kanzlei“ ebenfalls unmittelbar Hitler unterstellt, der den Leiter mit zahlreichen Sonderaufträgen betraute. Bouhler verfasste im Mai 1943 ein Schreiben an Hitler, in dem er die Auflösung seiner Dienststelle anbot, da ihre Aufgaben weitgehend von der Reichskanzlei und der Partei-Kanzlei erledigt worden seien. Es wurde schließlich vereinbart, die „Kanzlei des Führers der NSDAP“ als Privatkanzlei Hitlers beizubehalten, bei grundsätzlichen und umstrittenen Fragen sei jedoch stets die Partei-Kanzlei einzuschalten.[16]
Wirkungsbereich
Innerhalb der Partei installierte die Dienststelle ein umfangreiches Berichtswesen. Die Gauleiter mussten monatlich „Politische Lageberichte“ liefern, zu denen die Kreisleiter neben einer „ausführlichen, ungeschminkten Schilderung der allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung“ Informationen über Parteiaktivitäten, Schulung, Propaganda, Wirtschaft und Probleme mit staatlicher Verwaltung zusammentragen sollten.[17] Vom „Stab des StdF“ beziehungsweise der „Partei-Kanzlei“ ergingen Vorschriften für den Druck der „Führerreden“, den „Schutz nationalsozialistischer Symbole“ und die Gestaltung von Veranstaltungen. Die Dienststelle war stets beteiligt, wenn Spitzenpositionen neu zu besetzten waren, und bemühte sich vorausschauend um geeignete Bewerber. So wurden stellvertretende Gauleiter für einen Monat nach München abkommandiert und bei ihrer Arbeit begutachtet. Nach dem Anschluss Österreichs und des Sudetenlandes oblag der Parteikanzlei der Aufbau der NSDAP in diesen neu zum Reich gekommenen Gebieten. Als „Stillhaltekommissar“ wurde der Amtsleiter Albert Hoffmann als „Beauftragter des Stellvertreters des Führers“ eingesetzt. Hoffmann war auch mit der Einziehung von Vermögen, der Auflösung von Vereinen sowie der Gleichschaltung des Vereins- und Organisationswesens befasst.
Neben den beanspruchten und durchgesetzten Kompetenzen innerhalb der Partei sind zahlreiche Interventionen in die Verwaltungsarbeit des Staatsapparates nachzuweisen. Durchgehend schaltete sich die Dienststelle ein in zwei Politikbereichen, die man unter den Stichwörtern „Rassismus“ und „Kirchenkampf“ fassen kann.
Die nationalsozialistische rassistische Bevölkerungspolitik spiegelte sich wider in Maßnahmen wie zum Beispiel Ehestandsdarlehen, Auszeichnungen mit dem Mutterkreuz, Abtreibungsverbot, den Nürnberger Rassegesetzen, der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben oder deren Einweisung in „Judenhäuser“.[18]. Stets war die Partei-Kanzlei beteiligt, manchmal ging die Initiative von ihr aus wie bei der Namensänderungsverordnung[19] Bei der Wannseekonferenz unterstützte Gerhard Klopfer als Vertreter der Partei-Kanzlei den Vorschlag Reinhard Heydrichs zur Zwangsscheidung von „Mischehen“ und Zwangssterilisation von „Mischlingen“.
Auch in der „Polenpolitik“ nahm die Partei-Kanzlei Einfluss und befürwortete eine scharfe Trennung von Polen und Deutschen und ein rassistisches Sonderrecht. Bormann unternahm einen „beispiellosen Interventionsversuch der Partei im Justizbereich“, um die Einführung des deutschen Zivilrechts in den eingegliederten Ostgebieten zu verhindern.[20] Bei den Entwürfen zur Polenstrafrechtsverordnung gelang es der Partei-Kanzlei, zahlreiche verschärfende Forderungen durchzusetzen.
Nach anfänglicher Zurückhaltung verstärkten sich ab 1935 die Versuche, den kirchlichen Einfluss zurückzudrängen, indem etwa die Konfessionsschulen bekämpft wurden. Es blieb ansonsten zunächst bei einer „Politik kleinlicher Nadelstiche und Schikanen“[21] gegenüber den Kirchen. Bormann griff 1937 die Äußerungen Hitlers auf, der die Prozesse gegen Geistliche und Auflösung der Ordensgemeinschaften befürwortete und die Einziehung von Kirchenvermögen und das Ende des kirchlichen Einflusses im Erziehungswesen als Ziele nannte.[22] 1939 war die Gemeinschaftsschule überall durchgesetzt. Nach Kriegsbeginn kam es vor allem in der „Ostmark“ zu umfangreichen Beschlagnahmungen von Kirchenvermögen, die aber ab Sommer 1941 nicht weiter geführt werden durften, um eine Beunruhigung der Bevölkerung zu vermeiden.
Während des Zweiten Weltkrieges zog die Partei-Kanzlei kriegstypische Aufgaben an sich: Evakuierung der Grenzbevölkerung, Hilfeleistung nach Bombenangriffen, Kinderlandverschickung, Sammlungen von Altmaterial, Mitwirkung bei der „Auskämmungsaktion“ zum totalen Kriegseinsatz und bei der Bildung des Volkssturmes.
Liquidierung
Die Partei-Kanzlei wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 zur „Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen“ vom 10. Oktober 1945 förmlich aufgelöst.
Häftlingseinsatz
Während des Krieges waren einige Häftlinge für Küchen- und Botendienste zugewiesen worden.[23] Zwischen August 1944 und April 1945 beherbergte das Gebäude der Partei-Kanzlei ein Außenlager des KZ Dachau.[24] Häftlinge waren im Keller des Gebäudes an der Ecke Max-Josef-Straße und Karolinenplatz untergebracht und wurden bei Aufräum- und Sicherungsarbeiten eingesetzt.
Literatur
- Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter. Führung der Partei und Kontrolle des Staatsapparates durch den Stab Heß und die Parteikanzlei Bormann. Saur, München u. a. 1992, ISBN 3-598-11081-2.
- Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg. Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939–1945. Steiner-Verlag Wiesbaden, Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05141-4, S. 68–91 (Frankfurter historische Abhandlungen 29), (Zugleich: Frankfurt (Main), Univ., Habil.-Schr., 1987).
Weblinks
- Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei. 29. Mai 1941 (RGBl I, S. 295
- "Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" vom 16. Januar 1942 (RGBl. I. S. 35)
Einzelnachweise
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... München et al. 1992, ISBN 3-598-11081-2 , S. 3.
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 8.
- ↑ Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 (RGBl I, S. 1016)
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 16 .
- ↑ Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten vom 24. September 1935 (RGBl I. S. 1203)
- ↑ Heimtückegesetz vom 29. Dezember 1934 (RGBl I 1934, S. 1269 – 1271) - § 2(3)
- ↑ 1. VO des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 14. November 1935 § 3(1) (RGBl I, 1334f)
- ↑ Beate Meyer: 'Jüdische Mischlinge' - Rassenpolitik und Verfolgungsverfahren 1933-1945. 2. Aufl. Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 152
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 109 und Anhang S. 265f .
- ↑ Michael F. Feldkamp: Apostolische Nuntiatur München, in: Historisches Lexikon Bayerns „ThemenGeschichtsPfad“
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 131 / S. 182f.
- ↑ Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg : Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939 – 1945. Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05141-4, S. 79.
- ↑ Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei. 29. Mai 1941
- ↑ Durchführungsverordnung vom 16. Januar 1942 (RGBl. I. S. 35)
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 157.
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 174 .
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 94f.
- ↑ hierzu ausführlich Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 210-225 .
- ↑ Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Inv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 111 und 119f
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 228f .
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 238.
- ↑ Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter... , S. 237.
- ↑ Benz/Distel: Der Ort des Terrors, Bd. 3, München 2006, S. 100 im Internet
- ↑ Eintrag bei Deutschland ein Denkmal.
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