Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge.

Gesetzliche Erbfolge

Nach der gesetzlichen Erbfolge werden, sofern keine gewillkürte Erbfolge vorliegt, die Erben Gesamtrechtsnachfolger (Universalsukzession) des Erblassers. Erben sind nach den Vorschriften des Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch der Ehegatte (§ 1931 BGB) oder eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) des Erblassers, dessen Abkömmlinge (Erben erster Ordnung), dessen Eltern und deren Abkömmlinge (Erben zweiter Ordnung) usw.

Sind die gesetzlichen Erben eines Erblassers nicht bekannt, so wird eine Erbenermittlung durchgeführt.

Gewillkürte Erbfolge

Liegt dagegen ein rechtswirksames Testament (§ 1937 BGB), ein wirksames gemeinsames Testament (§ 2265 BGB), ein wirksamer Erbvertrag (§ 1941 BGB) (alles Verfügungen von Todes wegen) vor, so wird von einer gewillkürten Erbfolge gesprochen. Wird durch die Verfügung von Todes wegen nur ein Teil des Vermögens unter den Erben verteilt, so ist für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge anzuwenden.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erbfolge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Erbfolge — Gesamtrechtsnachfolge des ⇡ Erben in Vermögen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. E. vollzieht sich, ohne dass der Erbe irgendeine Handlung vornehmen müsste und ohne Kenntnis vom Tod des ⇡ Erblasser. E. beruht auf Gesetz (gesetzliche E.) oder …   Lexikon der Economics

  • Erbfolge — (Sukzession) ist der Eintritt einer oder mehrerer Personen, der Erben, in die Gesamtheit der Vermögensverhältnisse, der Rechte und Verpflichtungen eines Erblassers (s. d.). Das Vermögen des Erblassers, die Erbschaft, geht als Ganzes auf den Erben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der …   Deutsch Wikipedia

  • Erbenordnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatserbfolge — Das Staatserbrecht ist eine Regelung im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Es bezeichnet das gesetzliche Erbrecht des Fiskus, das dann besteht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes weder einen Verwandten noch einen Ehegatten oder… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”