Gottlieb Planck

Gottlieb Planck

Gottlieb Karl Georg Planck (* 24. Juni 1824 in Göttingen; † 20. Mai 1910 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Gottlieb Planck
Büste von Gottlieb Planck (von Carl Ferdinand Hartzer)

Inhaltsverzeichnis

Leben

Planck stammte aus einer württembergischen Gelehrtenfamilie. Sein Bruder war der Jurist Johann Julius Wilhelm von Planck. Nach dem Abitur am humanistischen Gymnasium in Celle studierte Gottlieb Planck Rechtswissenschaften in Göttingen und wurde Mitglied der Landsmannschaft Hanseatia und der Landsmannschaft (Progressverbindung) Hildeso-Cellensia.[1] Sein Studium schloss er als Bester seines Jahrgangs im Frühjahr 1846 ab. Anschließend trat er in den Justizdienst des Königreichs Hannover ein. Wegen seiner politischen Aktivitäten, insbesondere seiner Beteiligung an einem Arbeiterverein, wurde er 1849 nach Osnabrück und später nach Aurich versetzt. Zwischen 1852 und 1855 war Planck Mitglied in der zweiten Kammer des Landtages im Königreich Hannover. Er gehörte der liberalen Opposition an.

Planck war 1855 Mitunterzeichner der Anträge des Verfassungsausschusses. Außerdem stammte von ihm in seiner Eigenschaft als Richter ein Urteil des Gerichts in Aurich, dass die Außerkraftsetzung weiter Teile der Verfassung für nichtig erklärte. Daraufhin wurde Planck nach Danneberg versetzt. Dort kam er in Kontakt mit Johannes Miquel. Gegen die Verordnungen von 1855 veröffentlichte er 1856 einer Streitschrift, die zu weiteren Disziplinarmaßnahmen Anlass gab. Im Jahr 1859 wurde er zur Disposition gestellt, gleichzeitig wurde Planck die Aufnahme einer Rechtsanwaltstätigkeit verwehrt, da er noch immer nominell im Staatsdienst stand.

Planck gehörte 1859 zu den Mitbegründern des Deutschen Nationalvereins. Außerdem beteiligte er sich intensiv an den Diskussionen der ersten deutschen Juristentage. Durch Ludwig Windthorst bekam er 1863 eine Stelle am Obergericht in Meppen. Im Jahr 1868 wurde er Rat am Appellationsgericht in Celle.

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen konnte Planck auch wieder politisch aktiv werden. Er gehörte zwischen 1867 und 1873 zunächst dem norddeutschen und schließlich dem deutschen Reichstag an.[2] Außerdem war er 1867 und 1868 auch Mitglied im preußischen Abgeordnetenhaus. Seit Mitte der 1860er Jahre gehörte Planck der nationalliberalen Partei an.

Von Bedeutung war Planck 1868 bei der Erarbeitung eines Strafgesetzbuches und einer Strafprozessordnung. Außerdem hat er in der Frage der Todesstrafe versucht zwischen den extremen Positionen zu vermitteln. Planck hatte Anfang der 1870er Jahre auch erheblichen Einfluss auf die Erarbeitung einer Zivilprozessordnung. Obwohl Planck mittlerweile wegen der Augenkrankheit Retinopathia pigmentosa erblindet war, wurde er 1874 in die erste Kommission zur Erarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. In dieser übernahm er die Funktion eines Redakteurs für das Familienrecht. Insgesamt gehörte Planck neben Heinrich Eduard Pape, Bernhard Windscheid und Karl Kurlbaum zu den einflussreichsten Persönlichkeiten der Kommission. Im Anschluss übernahm Planck 1889 eine ordentliche Honorarprofessur in Göttingen. In der ab 1890 tagenden zweiten BGB-Kommission wurde Planck zum Generalreferenten berufen. Nach deren Ende gab er ab 1896 den ersten und lange Zeit maßgeblichen Kommentar zum BGB heraus.

Schriften

  • Familienrecht. 1875

Einzelnachweise

  1. Franz Stadtmüller: Gottlieb Planck, der Mitschöpfer des BGB, war nicht Corpsstudent. In: Einst und Jetzt. Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung. Band 6, 1961, S. 181f.
  2. Specht, Fritz / Schwabe, Paul: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Aufl. Berlin: Verlag Carl Heymann, 1904, S. 126

Literatur

Weblinks


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