- Heinrich Eduard von Pape
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Heinrich Eduard von Pape (* 13. September 1816 in Brilon; † 10. September 1888 in Berlin) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Der Sohn des Stadtrichters Caspar Anton Pape und dessen Ehefrau Franziska wuchs in seiner Vaterstadt auf und besuchte hier das Progymnasium. Nach der Abiturprüfung in Recklinghausen studierte Pape von 1833 bis 1836 Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und der Friedrich-Wilhelms-Universität. In Bonn wurde er 1833 Mitglied des Corps Guestphalia.[1]
Nach dem Studium trat er 1837 als Auskultator in den preußischen Justizdienst. Nach Bestehen der Assessorprüfung 1843 („sehr gut“) wurde nach der zwischenzeitlichen Beschäftigung als Hilfsrichter, Assessor am Oberlandesgericht, 1850 Kreisrichter und Mitglied des See- und Handelsgerichts in Stettin und 1856 Appellationsgerichtsrat in Königsberg.
Von 1858 bis 1861 beteiligte er sich als bevollmächtigtes preußisches Mitglied an der Ausarbeitung des deutschen Handelsgesetzbuches. 1859 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justizministerium. Des Weiteren arbeitete er von 1861 bis 1864 an der Prozessordnung für Zivilrechtsfragen des preußischen Staates mit. 1867 wurde er zum Geheimen Oberjustizrat und preußischen Bevollmächtigten im Bundesrat des Norddeutschen Bundes und im Zollverein ernannt. Hier arbeitete er in der „Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Zivilprozessordnung für den Norddeutschen Bund“ mit.
Pape wurde 1869 zum Präsidenten des neu geschaffenen Bundes- und späteren Reichsoberhandelsgerichts ernannt. Diese Stellung bekleidete er bis zu dessen Integration in das Reichsgericht 1879. Die Zumutung des Reichsjustizamts ihn in das Reichsgericht nur im Rang eines Senatspräsidenten zu übernehmen wies er zurück.[2]
Der 1873 zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz ernannte Pape wurde 1874 von Otto von Bismarck mit dem Amt des Präsidenten der Kommission zur Erarbeitung eines Allgemeinen deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches betraut. Diese Kommission legte ihren Entwurf 1888 vor. Die weitere Diskussion und die Einsetzung einer zweiten Kommission erlebte er nicht mehr.
Ehrungen
- 1879 Verleihung der Würde eines Doktors der Philosophie durch die Universität Leipzig.
- 1879 Ehrenbürger der Stadt Leipzig
- 1887 Ehrenbürger der Stadt Brilon
- 1889 Das Eduard-Pape-Denkmal wird in Brilon ihm zu Ehren eingeweiht.
- Die heutige Horstwalder Straße in Berlin-Lichtenrade hieß zu Ehren von Eduard Pape zwischen 1904 und 1949 Papestraße.[3] (Der ehemals verkürzt Papestraße genannte S-Bahnhof – heute: Südkreuz – geht jedoch auf General Alexander August Wilhelm von Pape zurück.)
- In Brilon ist die Eduard Pape Schule nach ihm benannt.
Literatur
- Hans-Georg Mertens: Pape, Heinrich Eduard. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 20, Duncker & Humblot, Berlin 2001, S. 45 f.
- Neubauer.: Pape, Heinrich Eduard. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 52, Duncker & Humblot, Leipzig 1906, S. 750–754.
- Vergangene Zeiten – Geschichte aus Brilon. Band 2, ISBN 3-86133-375-9.
- Patrick Ernst Sensburg: Die großen Juristen des Sauerlandes – 22 Biographien herausragender Rechtsgelehrter. F.W. Becker, Arnsberg 2002, ISBN 3-930264-45-5.
- Friedrich E. Schnapp: Zum 150. Geburtstag von Heinrich Eduard Pape Guestphaliae Bonn. Erster Präsident des Reichsoberhandelsgerichts, Vorsitzender der Ersten Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch. Einst und Jetzt (Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung), Bd. 11 (1966), S. 151-155
Weblinks
Commons: Heinrich Eduard von Pape – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ Kösener Korps-Listen 1910, 21, 173
- ↑ Die Lebenserinnerungen des Juristen Viktor von Meibom (1821-1892): ein Juristenleben zwischen Theorie und Praxis, mit Vorwort von Jürgen Vortmann, 1992, S. 122, ISBN 978-3770809868
- ↑ Papestraße. In: Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins
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