Gustaf Åkerhielm

Gustaf Åkerhielm
Gustaf Åkerhielm

Gustaf Åkerhielm, Freiherr Johan Gustaf Nils Samuel Åkerhielm, (* 24. Juni 1833 in Stockholm; † 2. April 1900 ebenda) war ein schwedischer Politiker.

Inhaltsverzeichnis

Familie

Sein Vater war der schwedische Staatsrat Freiherr Gustaf Fredrik Åkerhielm (10. Februar 1776-23. September 1853) und dessen Frau Elisabet Sofia Anker, Tochter des norwegischen Gutsbesitzers N. Anker.

Laufbahn

1851 wurde er Fahnenjunker im Dragonerkorps des Leibregiments, wurde 1854 Unterleutnant und nahm im gleichen Jahr an Übungen der französischen Kavallerieschule teil.

1852 hatte er das Kansliexamen[1] abgelegt und war in die Expedition[2] des Zivildepartements[3] eingetreten.

1856 begleitete er als Adjutant General Graf v. Essen auf dessen Gesandtschaft zur Krönung Zar Alexanders II. in Moskau. Im gleichen Jahr wurde er Attaché bei der schwedischen Botschaft in Paris. 1857 wurde er im Kabinett Zweiter Sekretär für den auswärtigen Briefwechsel und nahm Abschied von seinem Regiment, aber erst zehn Jahre später von der Armee. 1858 bis 1859 war er stellvertretender Legationssekretär in St. Petersburg, anschließend Sekretär bei der Sondergesandtschaft in Wien, die die Thronbesteigung Karls XV. bekanntgab und blieb dort eine Weile als stellvertretender Legationssekretär. 1860 bis 1863 war er Legationssekretär in Kopenhagen.

Als Leiter der Ritterschaft und des Adels war er auf den Reichstagen 1859 bis 1860 und 1865 bis 1866, wo er für die Ersetzung der bisherigen Vertretung der Stände durch ein Zweikammer-System stimmte. 1867 bis 1870 war er Staatsrevisor[4], kam 1870 in den Rechtsausschuss und wurde 1871 Vorsitzender der Behörde. 1870 wurde er im Gerichtsbezirk Södra Roslag, wo sich der Stammsitz der Familie Margretelund befand, in die zweite Kammer gewählt, der er bis 1875 angehörte, und war 1873 und 1874 stellvertretender Sprecher der Kammer im Reichstag. Zeitweilig war er deren Vorsitzender. 1870 kam er auch in den Rechtsausschuss und 1871 in den Konstitutionsausschuss.[5]

Als Reichstagsabgeordneter setzte er sich für Sparsamkeit des Staates, für eine neue Heeresordnung und für die Verbesserung bei den neuen kommunalen Gesetzen ein. Die Annahme der Münzkonvention 1873 ging auf seine Initiative zurück. Am 28. September 1874 wurde er Staatsrat[6] für das Finanzdepartement. Am 11. Mai 1875 trat er aus Protest gegen das neue Wehrpflichtgesetz zurück.

1875 und 1884 wurde er von Stockholms läns Landting zum Mitglied der Ersten Kammer gewählt, was auch 1876 bis 1877 zur Mitgliedschaft im Rechtsausschuss, 1879 bis 1889 im Bankenausschuss, dessen Vorsitzender er viele Jahre war, führte. 14 Jahre (1876 bis 1889) war er Leiter des Riksgäldskontorets[7]. Er konzentrierte sich immer mehr auf das Bank- und staatliche Finanzwesen. Als 1877 der Streit um Schutzzölle in den Vordergrund rückte, schloss er sich den Protektionisten an, weil er die Landwirtschaft bedroht sah und eine Ausweitung der Auslandsschulden befürchtete. Unter dem protektionistischen Ministerium Bildt wurde er am 12. Oktober 1889 zum Außenminister ernannt und übernahm am 12. Oktober des gleichen Jahres als Staatsminister (Ministerpräsident) den ersten Rang im Staatsrat. In diesem Amt brachte er viele Verbesserungen im Verteidigungswesen auf den Weg, scheiterte aber bei einer umfassenden Heeresreform, die mit einer Steuerreform verknüpft war, an den Vertretern des Freihandels in der Zweiten Kammer.[8] Im Eisenbahnwesen förderte er die Norra stambanan, und Gällivarebanan ging in Staatseigentum über. Auch wurde die Reform der Hypothekenbanken durchgeführt, „Mellanrikslagen“[9] wurde novelliert, ein neues Seerecht wurde verabschiedet und ein Kompromiss in der Frage der Straßenunterhaltung gefunden. Ein Gesetz über die Überlassung von Grund und Boden mit Unterstützung durch Kredite für Siedler, die die Waldgebiete der Krone in Norrbottens län urbar machen wollten, führte zu eine zunehmenden Kolonisation dieser Gebiete.

Bei einer Sitzung der Ersten Kammer am 3. Mai 1891 zur Diskussion des königlichen Vorschlages, den Wehrdienst auf 90 Tage auszudehnen, äußerte er, dass man im Heer sowohl im Osten als auch im Westen Schwedisch sprechen sollte.[10] Die Oppositionspresse interpretierte diese Äußerung sogleich als Affront gegen Norwegen. Obgleich 34 Mitglieder er Ersten Kammer am 11. Mai beteuerten, dass dies nicht die Intention dieser Äußerung gewesen sei und obgleich Åkerhielm diese Interpretation gegenüber Norwegen dementieren ließ, bediente man sich dieser Äußerung in Schweden, um seine Stellung unmöglich zu machen, und in Norwegen, um für die bevorstehenden Stortingswahlen die Stimmung gegen die Union zu schüren. Am 10. Juli 1891 trat er zurück. Nachfolger wurde der Protektionist Boström.

Bei den Wahlen zur Zweiten Kammer im Herbst 1893 wurde Åkerhielm in seinem alten Wahlkreis, dem Gerichtsbezirk Södra Roslag wiedergewählt. Ihr gehörte er bis 1895 an. Dann am 18. April 1895 wurde er vom Landsting von Stockholms län zum Mitglied der Ersten Kammer gewählt. 1896 gehörte er wieder dem Konstitutionsausschuss an.

Anmerkungen

  1. Beim „Kansliexamen“ handelte es sich um eine erste Prüfung nach einem juristischen Grundstudium von zwei Jahren.
  2. „Expedition“ war die Leitung eines Departements, entspricht etwa dem Ministerbüro.
  3. „Departement“ war die Bezeichnung für ein Ministerium.
  4. War eine Art Rechnungsprüfer, entsprach also dem Rechnungshof.
  5. Der „Konstitutionsausschuss“ war ein ständiger Ausschuss, der 1809 vom Reichstag eingesetzt worden war, um die Umsetzung der konstitutionellen Monarchie zu beraten. Er bestand aus 10 Mitgliedern beider Kammern. Er war zuständig für die Vorschläge vom Verfassungsänderungen. Außerdem erhielt er allmählich weitreichende Kontrollbefugnisse und konnte Themen behandeln, die dem Reichstag entzogen waren: Die Ministerverantwortlichkeit, Gesetzesänderungen, Reichswappen, Flagge, Allgemeine Kirchenversammlungen und Kommunalgesetze. Um die Mitte des Jahrhunderts war er ein mächtiges Organ.
  6. „Staatsrat“ war die damalige Bezeichnung für Minister.
  7. „Riksgäldskontoret“ war ursprünglich eine 1719 nach dem Tode König Karls XII. von den Reichsständen eingesetzte Behörde zur Verwaltung der Staatsschulden. 1789 wurde die Aufgabe auf das „Riksgäldskontor“ übertragen, das dem Reichstag verantwortlich war. Es gab zur Finanzierung von Kriegen (1798-1800 gegen Russland; 1812 Napoleonischer Krieg) Staatsschuldverschreibungen („riksgäldssedlar“) heraus.
  8. Kurzer Lebenslauf
  9. „Mellanrikslagen“ (Zwischenreichsgesetz) war ein Sondergesetz, das den Warenverkehr zwischen Norwegen und Schweden mit vielen Privilegien für den norwegischen Handel regelte. Der schwedische Reichstag hob dieses Gesetz 1897 auf, was ein weiteres Argument der Norweger für die Auflösung der norwegisch-schwedischen Union wurde.
  10. Andere Autoren sagen, es habe sich nur um einige Abgeordnete, die sich mit Verteidigungsfragen befassten, gehandelt, vor denen diese Äußerung gefallen sei. (Inger Hammar: För Freden och röstretten. Riga 2004. Fn. 25 S. 212 mit weiteren Nachweisen.)

Literatur

  • E. Thyselius: Artikel „Johan Gustaf Nils Samuel Å.“ in: Nordisk familiebok Bd. 33. Stockholm. 1922. Spalte 962-963.

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