- Habsburgische Kronländer
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- 1. Böhmen
- 2. Bukowina
- 3. Kärnten
- 4. Krain
- 5. Dalmatien
- 6. Galizien und Lodomerien
- 7. Küstenland
- 8. Österreich unter der Enns
- 9. Mähren
- 10. Salzburg
- 11. Österreichisch Schlesien
- 12. Steiermark
- 13. Tirol
- 14. Österreich ob der Enns
- 15. Vorarlberg
- 16. Ungarn
- 17. Kroatien
- 18. Bosnien und Herzegowina
Kronländer hießen die Teilgebiete der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Es waren die historischen Länder, die die Habsburger im Laufe von Jahrhunderten erworben und in Personalunion regiert hatten. Beginnend mit dem 16. Jahrhundert waren die habsburgischen Länder einem fortschreitenden Integrations- und Staatsbildungsprozess unterworfen, an dessen vorläufigem Ende 1804 das Kaisertum Österreich proklamiert wurde.
Die Kronländer der Donaumonarchie hatten im Gegensatz zu den Gliedern heutiger Bundesstaaten (Republik Österreich, USA, Bundesrepublik Deutschland) keinen Staatscharakter. Ihnen fehlten beispielsweise die eigene Regierung und das eigene Staatsvolk. (Eine Staatsangehörigkeit von Tirol oder Mähren hat es nie gegeben.) Trotzdem waren die Kronländer Gebiete mit historisch gewachsenen politischen und rechtlichen Besonderheiten und damit etwas anderes als bloße Verwaltungsbezirke. Die österreichische Staatswissenschaft hat dafür im 19. Jahrhundert den Begriff der historisch-politischen Individualitäten geprägt.
Die Kronländer hatten einen Landeshauptmann oder Statthalter, der dem Verwaltungsapparat vorsaß. Die Landtage waren bis 1848 traditionelle Ständeversammlungen, sie wurden nach der Revolution 1848 von der kaiserlichen Regierung aufgelöst und erst nach 1860 in neuer Form einberufen. Seitdem hatten einige Mitglieder ihren Sitz qua Amt (beispielsweise Bischöfe), andere wurden gewählt. Es galt dabei aber kein allgemeines und gleiches Wahlrecht, sondern eine Mischung aus Privilegien- und Zensuswahlrecht. Ein Beispiel ist der Dalmatinische Landtag.
Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867, der die Verfassung der Habsburgermonarchie auf eine neue Grundlage stellte, galt Ungarn nicht mehr als Kronland. Es war vielmehr ein eigener Staat, der mit dem Rest der Monarchie (kurz: Österreich oder Cisleithanien, offiziell: Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) einige gemeinsame Institutionen hatte.
Die Kronländer von 1867 bis 1918
- Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien
- Niederösterreich und Oberösterreich
- Tirol, Salzburg und Vorarlberg
- Steiermark, Kärnten, Krain und das Österreichische Küstenland (die gemeinsame Verwaltung der Kronländer Görz, Triest und Istrien)
- Galizien und Bukowina
- Dalmatien
Siehe auch: Cisleithanien, Transleithanien
Literatur
- Wilhelm Brauneder: Österreichische Verfassungsgeschichte. Manz, Wien 2001, ISBN 3-214-14873-7.
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