- Heinrich Schmitz (Mediziner)
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Heinrich Schmitz (* 3. Juli 1896; † 26. November 1948 in Landsberg am Lech) war ein deutscher Mediziner und Arzt im Konzentrationslager Flossenbürg.
Inhaltsverzeichnis
Leben
1932 trat Schmitz der NSDAP bei.
Im Juni 1943 wurde Schmitz nach einem Beschluss des Erbgesundheitsobergerichtes Jena sterilisiert. Grundlage des Gerichtsbeschlusses war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933, das Zwangssterilisierungen gegen den Willen des Betroffenen ermöglichte. Das Gerichtsurteil wurde mit „manisch-depressivem Irresein“ begründet. Schmitz habe einen Selbstmordversuch verübt, in seinem Leben gebe es „Zeiten einer ausgesprochen manischen Unruhe und krankhaft gesteigerter Betriebsamkeit.“[1] Wegen dieser Diagnose wurde Schmitz im September 1943 als „völlig untauglich zum Dienst in der Wehrmacht“ aus seinem Wehrpflichtverhältnis entlassen. Über einen ehemaligen Vorgesetzten wandte sich Schmitz an den Reichsarzt SS und Polizei, Ernst-Robert Grawitz. Im Dezember 1943 bat der persönliche Stab Himmlers Grawitz, „die Verwendung des Dr. Schmitz als Lagerarzt in einem Konzentrationslager zu prüfen“.[2] Im April 1944 wurde Schmitz als ziviler „Arzt ohne Bestallung“ für das KZ Flossenbürg per Vertrag eingestellt.
Flossenbürg
Mit Schmitz Eintreffen in Flossenbürg begann für die dortigen Häftlinge die „katastrophalste Phase ärztlicher Tätigkeit, ärztlichen Versagens und medizinischer Tötungspraxis“.[3] Aussagen von Häftlingen nach Kriegsende belegen zahlreiche unnötige Operationen, die Schmitz an Häftlingen durchführte. Die Operationen waren dabei nicht, wie in anderen Konzentrationslagern, Teil eines von der SS angeordneten Versuchsprogramms, wurden allerdings von Schmitz Vorgesetzten in Flossenbürg geduldet. „Am liebsten operierte Dr.Schmitz am Leib, führte aber auch Amputationen durch. Einmal praktizierte er sogar eine Schädeloperation, ohne dafür die geeigneten Instrumente zu besitzen. Manchmal entfernte er Gewebeteile und sandte sie zur Untersuchung nach Erlangen ein. Etwa fünfzig Prozent der durchgeführten Operationen waren unnötig, weil negative Ergebnisse zurückkamen und somit kein Geschwür oder etwas anderes vorlag“, so die Aussage eines Häftlings.[4] Ein französischer Häftlingsarzt führte unbemerkt ein Operationsbuch. Diesen Angaben zufolge nahm Schmitz in sechs Monaten 400 Operationen vor, davon 300 Amputationen. Nach den Aufzeichnungen starben etwa 250 der operierten Häftlinge. Nach Einschätzung des Häftlingsarztes seien 14 Operationen, wovon 11 tödlich verliefen, „lediglich so zum Spaß durch Dr. Schmitz erfolgt.“[5]
Im Herbst 1944 war Schmitz an der gezielten Tötung unheilbar Kranker in Flossenbürg beteiligt. Enno Lolling vom Amt D III des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes hatte zuvor angeordnet, dass diese Häftlinge auf medizinischem Wege getötet werden sollten. In dieser zweiten Phase der Aktion 14f13 suchte Schmitz die zu tötenden Häftlinge aus, ohne zuvor eine eingehende Untersuchung vorzunehmen. In einem eigens eingerichteten Raum wurden die Häftlinge mit überdosierten Phenol-, Novocain- oder Tuberkulinpräparaten ermordet. Eine direkte Beteiligung an den Morden bestritt Schmitz in Nachkriegsaussagen, gab allerdings zu, dass unter seiner Leitung etwa 70 Häftlinge mit Phenol getötet worden seien. Andere Zeugenaussagen sprachen von bis zu 300 Tötungen.[6]
Ende September 1944 brach in Flossenbürg eine Typhusepidemie aus. Die von Häftlingsärzten gestellte Diagnose von Fleckfieber ignorierte Schmitz. Als sich diese Diagnose in einer bakteriologischen Untersuchung bestätigte, verfälschte Schmitz die Ergebnisse.[7] Während der Epidemie starben 200 Häftlinge, eine Zahl, die Schmitz in seinem späteren Prozess als „normal“ bezeichnete. Nach der Ablösung des bisherigen Standortarztes durch Hermann Fischer im Oktober 1944 wurden Schmitz schrittweise die Befugnisse entzogen. Er erkrankte selbst an Typhus, kurz nach Kriegsende wurde er im Krankenhaus von Weiden von amerikanischen Soldaten festgenommen.
Prozess nach Kriegsende
Schmitz war zusammen mit fünf weiteren Personen Angeklagter im Nachfolgeprozess zum Konzentrationslager Flossenbürg „Ewald Heerde et al.“ (Aktenzeichen 000-50-46-3). Dieses Verfahren, Teil der Dachauer Prozesse, fand ab dem 10. November 1947 statt. Das US-amerikanische Militärgericht verurteilte Heinrich Schmitz am 12. Dezember 1947 zum Tode. Schmitz verzichtete auf die Einreichung eines Gnadengesuches. Das Urteil wurde am 26. November 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.
Literatur
- Toni Siegert: Das Konzentrationslager Flossenbürg. Gegründet für sogenannte Asoziale und Kriminelle. In: Martin Broszat, Elke Fröhlich (Hrsg.): Bayern in der NS-Zeit. Herrschaft und Gesellschaft im Konflikt. Band II, Teil A, Oldenbourg, München 1979, ISBN 3-486-49371-X.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0.
Einzelnachweise
- ↑ Urteil des Erbgesundheitsobergerichtes Jena, zitiert nach Siegert, Flossenbürg, S. 472.
- ↑ zitiert nach Siegert, Flossenbürg, S. 472.
- ↑ diese Einschätzung bei Siegert, Flossenbürg, S. 472.
- ↑ Aussage Kurt Goltz, zitiert bei Siegert, Flossenbürg, S. 472f. Ebenda Hinweise auf weitere Aussagen.
- ↑ zitiert bei Siegert, Flossenbürg, S. 473.
- ↑ Siegert, Flossenbürg, S. 473.
- ↑ Siegert, Flossenbürg, S. 474.
Weblinks
Review and Recommendations nach dem Prozess gegen Schmitz (pdf, 8,3 MB, englisch)
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