Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Reichsgesetzblatt vom 25. Juli 1933

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GezVeN) vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, S. 529) war ein deutsches Gesetz. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Das Gesetz diente im nationalsozialistischen Deutschen Reich der sogenannten Rassenhygiene. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden formal rechtsförmig agierende „Erbgesundheitsgerichte“ geschaffen.

§1(2) besagte, dass folgenden Krankheiten betroffen waren:

  1. angeborener Schwachsinn
  2. Schizophrenie
  3. zirkuläres (manisch-depressivem) Irresein (heute Bipolare Störung)
  4. erbliche Fallsucht (heute Epilepsie)
  5. erblicher Veitstanz (heute Chorea Huntington)
  6. erbliche Blindheit
  7. erbliche Taubheit
  8. schwere erbliche körperliche Mißbildung

Inhaltsverzeichnis

Vor 1945

Bis Mai 1945 wurden mindestens 400.000 Menschen zwangssterilisiert.[1] Insgesamt sind durch Anwendung des Gesetzes schätzungsweise 6.000 Frauen und 600 Männer durch Komplikationen während der medizinischen Prozedur gestorben.[2]

Das Gesetz basierte auf einem bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme geplanten Gesetzesentwurf, welcher 1932 vom preußischen Gesundheitsamt unter Federführung von Eugenikern wie Hermann Muckermann, Arthur Ostermann, dem Direktor des Berliner Kaiser Wilhelm Instituts für Biologie, Richard Goldschmidt und anderen ausgearbeitet wurde. Der Entwurf enthielt Sterilisationsgesetze auf freiwilliger Basis; allerdings erfuhr dieser Punkt bei den Beratungen Kritik seitens des Gesundheitsexperten der sozialdemokratischen Fraktion im preußischen Parlament Benno Chajes, welcher mit Hinweis auf Gesetzgebung in einigen Bundesstaaten der USA und dem Schweizer Kanton Waadt Zwangssterilisation für bestimmte Fälle vorschlug[3]. Obwohl dieser Gesetzesvorschlag breite Unterstützung erhielt, wurde er auch auf Grund des politischen Chaos infolge der Absetzung der preußischen Regierung nicht mehr Gesetz.

Im Gegensatz zu diesem frühen Gesetzentwurf, welcher Sterilisation auf freiwilliger Basis vorsah, war das unter den Nationalsozialisten beschlossene Gesetz in mehreren Punkten verschärft; so war nun die Möglichkeit der Zwangssterilisation gegeben[4][5].

Nach 1945

Das GezVeN wurde nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 wie ein Großteil der in der Zeit des Nationalsozialismus erlassenen Gesetze nicht durch die Kontrollratsgesetze aufgehoben und galt fort. Im Kontrollratsdirektorat sprach sich der Chef der Rechtsabteilung der US-amerikanischen Militärregierung Charles H. Fahy für eine vorläufige Suspendierung des Gesetzes aus, bis eine Anwendung eventuell wieder im öffentlichen Interesse liege. Einige Länder trafen daraufhin eigene Regelungen:

  • In Thüringen wurde das Gesetz am 20. August 1945 aufgehoben.
  • Bayern hob das Gesetz am 20. November 1945 auf.
  • Nach einer in Hessen am 16. Mai 1946 verfügten Verordnung war das Gesetz bis auf weiteres nicht mehr anzuwenden.
  • Württemberg-Baden setzte das Gesetz durch ein am 24. Juli 1946 erlassenes Gesetz aus.

Die sowjetische Besatzung befahl in ihrer Zone am 8. Januar 1946 die Aufhebung des Gesetzes. Die englische Besatzung erließ am 28. Juli 1947 eine Verordnung über die Wiederaufnahme von Erbgesundheitsverfahren. Allerdings gab es keine Erbgesundheitsgerichte mehr, sodass das Gesetz nicht mehr praktisch angewandt wurde. Nach 1949 galt das Gesetz somit auch in der neugegründeten Bundesrepublik fort, während es in der DDR aufgehoben war. Seit Beginn der 1950er Jahre kam es aus der Ärzteschaft und Justiz der Bundesrepublik zu Forderungen für eine neue Einführung und Regelung von eugenischen Zwangssterilisationen, die sich aber nicht durchsetzen ließen.

Die Bundesregierung erklärte am 7. Februar 1957 vor dem Deutschen Bundestag:

„Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 ist kein typisch nationalsozialistisches Gesetz, denn auch in demokratisch regierten Ländern - z. B. Schweden, Dänemark, Finnland und in einigen Staaten der USA - bestehen ähnliche Gesetze; das Bundesentschädigungsgesetz gewährt aber grundsätzlich Entschädigungsleistungen nur an Verfolgte des NS-Regimes und in wenigen Ausnahmefällen an Geschädigte, die durch besonders schwere Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze Schäden erlitten haben.“[6]

Mit dieser Einschätzung waren die Opfer des Gesetzes nicht berechtigt zum Erhalt von Entschädigungen.

Im Jahr 1974 wurde das Gesetz vom Bundestag für die gesamte Bundesrepublik außer Kraft gesetzt und 1986 erklärte das Amtsgericht Kiel, dass das Erbgesundheitsgesetz dem Grundgesetz widerspricht.

Im Jahre 1988 ächtete der Bundestag das Gesetz, als er einen Beschluss verabschiedete, in dem es heißt:

1. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die in dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 vorgesehenen und auf der Grundlage dieses Gesetzes während der Zeit von 1933 bis 1945 durchgeführten Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind.
2. Der Deutsche Bundestag ächtet die Maßnahmen, die ein Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom "lebensunwerten Leben" sind.
3. Den Opfern der Zwangssterilisierung und ihren Angehörigen bezeugt der Deutsche Bundestag Achtung und Mitgefühl.[7]

Am 25. August 1998 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte. Damit hob der Bundestag die von den Gerichten aufgrund des GzVeN erlassenen rechtskräftigen Beschlüsse zur Sterilisierung auf.[2]

Die Opfer des NS-"Erbgesundheitsgesetzes" haben keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung, da sie bis zum heutigen Tage nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt wurden.[8] Das Gesetz ist nicht als vom 1. Tag an unwirksam erklärt worden, wie andere NS-Gesetze.

Quellen

  • Arthur Gütt, Ernst Rüdin und Falk Ruttke: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Mit Auszug aus dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. Nov. 1933. Lehmann, München 1934
  • Rudolf Beyer: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses mit der Durchführungsverordnung vom 5. Dezember 1933. Reclam, Leipzig 1934
  • Ludwig Binswanger: Verhütung erbkranken Nachwuchses. Eine kritische Betrachtung und Würdigung. Schwabe, Basel 1938
  • Hermann Boehm: Erbgesundheit - Volksgesundheit. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Grundsatz und Anwendung. Eine Einführung für Ärzte. Deutsche Ärzteschaft, Berlin 1939
  • Karl Bonhoeffer: Die psychiatrischen Aufgaben bei der Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Mit einem Anhang: Die Technik der Unfruchtbarmachung. Klinische Vorträge im erbbiologischen Kurs, Berlin, März 1934. Karger, Berlin 1934
  • Buurman: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und seine Forderung an den Pfarrer. Vereinsdruckerei, Potsdam 1934
  • Heinrich Effenberger: Die aus dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 sich ergebenden Schwierigkeiten bei der Unfruchtbarmachung erbkranker Frauen., Maretzke & Märtin, Trebnitz 1935
  • Rudolf Fuchs: Die Nachkommen von Schizophrenen und das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses., Windsheimer, Erlangen-Bruck 1936
  • Hans Harmsen: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Eine Handreichung für die Schulung der in unseren Anstalten und in der Wohlfahrtspflege wirkenden Kräfte. Dienst am Leben, Berlin-Grunewald 1935
    • ders.: Erfahrungen mit dem deutschen Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. 1954
  • Ludwig Heller: 1 34 Jahre Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Gelsenkirchen., Kleinert, Quakenbrück 1937
  • Paul Hild: Leitfaden zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Kohlhammer, Stuttgart 1936
  • Werner Horlboge: Die Unfruchtbarmachung Asozialer gemäß dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ; Nach d. Krankengut d. Krankenhauses beim Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit. F. Linke, Berlin 1939.
  • Wilhelm Klein: Wer ist erbgesund und wer ist erbkrank? Praktische Ratschläge für die Durchführung des Gesetzes "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und zur Verleihung der Ehrenpatenschaft. 13 Vorträge. Fischer, Jena 1935
  • Wilhelm Knapp: Statistisches und Empirisches über das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Universität Bonn, Diss.; Brand, Bonn 1934
  • Hellmut Lange: Krankenversicherung und Verhütung erbkranken Nachwuchses. Verl. der Arbeiter-Versorgung, Berlin 1938
  • Hansjoachim Lemme: Die Verhütung erbkranken Nachwuchses. Doppelheft, 16. Auflage. Reichsdruckerei, Berlin 1937
  • Günter Liermann: Der Intelligenzprüfungsbogen nach Anlage 5a der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in seiner Anwendung bei Jugendlichen in der Stadt Königsberg und dem Samland im Alter von 14 - 18 Jahren. Thieme, Leipzig 1939
  • Günther Reimers: Ist heute noch eine freiwillige Entmannung eines Sittlichkeitsverbrechers (vorgesehen in § 14, II des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) rechtlich zulässig? Rechts- u. staatswiss. F., Diss. v. 6. Febr. 1950 (Nicht f. d. Aust.) Hamburg, 6. F., Hamburg 1949
  • Paul Richter: Über das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Was jeder von der Aufartung im völkischen Staat wissen muß ; auf d. Grundlage d. Gesetzes vom 14. 7. 1933 bearb. Stollfuß, Bonn 1933
  • Erich Ristow: Erbgesundheitsrecht. Berechtigung, Bedeutung und Anwendung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses mit einem Anhang der Gesetze, Verordnungen und wichtigsten Runderlasse. Kohlhammer, Stuttgart 1935
  • Ruttke: Das deutsche Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und die skandinavischen Sterilisierungsgesetze., Berlin 1935
  • H. Schellhaase und H. Fuchs: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 [RGBL. I S. 773] mit amtlicher Begründung, Erlassen, Bescheiden und Entscheidungen. Langewort, Berlin 1936
  • Alfred Schnabel (Hrsg.): § 1 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Schrifttum und Rechtsprechung. Univ., Diss.--Breslau, 1938… Schreiber, Breslau 1938
  • Adolf Sellmann: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Meiners, Schwelm 1934
  • Wolf Skalweit: Praktische Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Nach einem Vortrag in der Jahresversammlung der Landesgruppe Mecklenburg des Deutschen Med.-Beamtenvereins am 4.11.1934 in Rostock (Hygien. Institut). Ploog, Schwerin 1935
  • Julius Strenger: Erläuterungen zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und Ehegesundheitsgesetz, Graz 1940
  • Otto Striehn: Kastration nach § 14 II des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und nach § 42 k des Reichsstrafgesetzbuches unter Berücksichtigung der an der Kreis-Heil- und Pflegeanstalt zu Frankenthal vorhandenen Fälle. Nieft, Bleicherode a.H. 1938

Literatur

  • Udo Benzenhöfer: Zur Genese des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses Klemm & Oelschläger, Münster 2006, ISBN 3932577957
  • Gisela Bock: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik. TU Berlin, Habil. 1984. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2010, ISBN 9783869910901
  • Helia-Verena Daubach: Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934 - 1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart; [vom 6. bis 8. Dezember 2009 … Tagung unter dem Titel "Justiz und Erbgesundheit"]. Justizministerium des Landes NRW, Düsseldorf 2008
  • Robert Detzel: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Seine Entstehungsgeschichte. Universität Heidelberg Diss. 1992
  • Paul Nikolai Ehlers: Die Praxis der Sterilisierungsprozesse in den Jahren 1934 - 1945 im Regierungsbezirk Düsseldorf unter besonderer Berücksichtigung der Erbgesundheitsgerichte Duisburg und Wuppertal. VVF, München 1994, ISBN 3894810661
  • Christian Ganssmüller: Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches. Planung, Durchführung und Durchsetzung. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Diss. 1985; Böhlau, Köln 1987, ISBN 3412029874
  • Dagmar Juliette Hilder: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Die Umsetzung des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" in der Landesheilanstalt Marburg. Universität Marburg, Diss. 1996. Görich & Weiershäuser, Marburg 1996, ISBN 3932149076
  • Annette Hinz-Wessels: NS-Erbgesundheitsgerichte und Zwangssterilisation in der Provinz Brandenburg. Bebra Wissenschaft, Berlin 2004, ISBN 9783937233116
  • Sabine Kramer: "Ein ehrenhafter Verzicht auf Nachkommenschaft". Theoretische Grundlagen und Praxis der Zwangssterilisation im Dritten Reich am Beispiel der Rechtsprechung des Erbgesundheitsobergerichts Celle. Nomos, Baden-Baden 1999, ISBN 3789058076
  • Gerhard Leuthold: Veröffentlichungen des medizinischen Schrifttums in den Jahren 1933 - 1945 zum Thema "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933". Universität Erlangen-Nürnberg, Diss. med. 1975
  • Kurt Nowak: "Euthanasie" und Sterilisierung im "Dritten Reich". Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirchen mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und der "Euthanasie-Aktion". Universität Leipzig, Diss. 1971. V&R, Göttingen 1978, ISBN 3525555571
  • Jens-Uwe Rost: Zwangssterilisationen aufgrund des "Erbgesundheitsgesetzes" im Bereich des Schweriner Gesundheitsamtes. Helms, Schwerin 2004, ISBN 3935749465
  • Christiane Rothmaler: Sterilisationen nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933. Eine Untersuchung zur Tätigkeit des Erbgesundheitsgerichtes und zur Durchführung des Gesetzes in Hamburg in der Zeit zwischen 1934 und 1944. Universität Hamburg, Diss. 1986. Matthiesen, Husum 1991, ISBN 3786840601
  • Hans-Walter Schmuhl: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung 'lebensunwerten Lebens' 1890-1945, 2. Auflage, V&R, Göttingen 1992 (1. Auflage 1987)
  • Hans-Walter Schmuhl: Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927 - 1945. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3892447993
  • Christoph Schneider: Die Verstaatlichung des Leibes. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" und die Kirche. Eine Dokumentenanalyse. Hartung-Gorre, Konstanz 2000, ISBN 389649516X
  • Maike Treyz: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. In: Nationalsozialistische Familienpolitik zwischen Ideologie und Durchsetzung. 2001, S. 181–209
  • Peter Weingart, Jürgen Kroll und Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland. Suhrkamp, Frankfurt 1988, ISBN 3518578863
  • Stefanie Westermann: Verschwiegenes Leid. Der Umgang mit den NS-Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik Deutschland. Böhlau, Köln 2010, ISBN 978-3-412-20562-1
  • Roland Zielke: Sterilisation per Gesetz. Die Gesetzesinitiativen zur Unfruchtbarmachung in den Akten der Bundesministerialverwaltung 1949 - 1976. Charité, Diss. med. 1. Auflage. Die Buchmacherei, Berlin 2006, ISBN 9783000205804.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gisela Bock: Sterilisationspolitik im Nationalsozialismus. Die Planung einer heilen Gesellschaft durch Prävention. In: Klaus Dörner (Hrsg.): Fortschritte der Psychiatrie im Umgang mit Menschen. Wert und Verwertung im 20. Jahrhundert Rehburg-Loccum 1985, S. 88-104.
  2. a b A. Scheulen: Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934, 3. Februar 2005
  3. außerdem forderte er neben der eugenischen und medizinischen auch soziale Indikation in den Entwurf einzuführen. Siehe Hans-Walter Schmuhl, Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927 - 1945. Wallstein Verlag, Göttingen 2005.
  4. Sheila Faith Weiss: The Race Hygiene Movement in Germany. OSIRIS, 2nd series, 3, 1987 Seite 225f
  5. Peter Malina: Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. in Grundsätzliches zu den Lebensrechten behinderter Menschen TAFIE (Hrsg.) 5. Gesamtösterreichisches Symposium 1989, S. 131-164
  6. Plenarprotokoll 2/191, S. 10876 (A), zitiert nach A. Scheulen: Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934, 2005
  7. Bundestagsdrucksache 11/1714, zitiert nach A. Scheulen: Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934, 2005
  8. Katja Neppert: Warum sind die NS-Zwangssterilisierten nicht entschädigt worden? In: Halbierte Vernunft und totale Medizin. Zu Grundlagen, Realgeschichte und Fortwirkungen der Psychiatrie im Nationalsozialismus Hrsg. M. Hamann und H. Asbek, Berlin 1997, S. 219

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